Sitzung: 20.06.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FW-PP-Fraktion:
- Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention sind derzeit im Landkreis umgesetzt?
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg achtet als
organisatorische Basismaßnahme zur Korruptionsprävention auf eine weitgehende Einrichtung und
Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips.
Neue Mitarbeiter erhalten die Verwaltungsvorschriften
des Landes Hessen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken in der jeweils
gültigen Fassung zur Kenntnis, die Belegschaft wird regelmäßig auf die
diesbezüglichen Annahmeverbote und Genehmigungsvorbehalte hingewiesen. Die
Richtlinie wird restriktiv ausgelegt.
Der Landkreis schreibt in der Dienstanweisung für
Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen die
Einhaltung des Vergaberechts auch in seinen Eigenbetrieben verbindlich vor und
hat dem Revisionsamt diesbezügliche Prüfrechte übertragen. Außerdem wurde zum
1. Januar 2005 für alle diesbezüglichen Vergaben des Landkreises
(einschließlich Eigenbetriebe) eine Submissionsstelle eingerichtet. Mit der
Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde das Revisionsamt als unabhängige Stelle
betraut.
Zusätzlich ist seit dem 1. Mai 2006 Kristina Linder (Sachgebietsleitung
technische Prüfung im Revisionsamt) zur
Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt. Ausgehend von den gesammelten
Erfahrungen auch anderer Anti-Korruptionsbeaufragter hessischer Kreise wurde
aktuell die Aufgabenbeschreibung für die Anti-Korruptionsbeauftragte des
Kreises schriftlich fixiert und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und
Kontinuität Thomas Fiedler (Leiter des Revisionsamtes) zum stellvertretenden
Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt.
Ferner ist die Prüfung auf so genannte dolose
Handlungen hin, also auch möglicher Korruption, immanenter Bestandteil jedweder
Prüfung des Revisionsamtes.