Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FW-PP-Fraktion:

 

  1. Welche Maßnahmen zur Korruptionsprävention sind derzeit im Landkreis umgesetzt?

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg achtet als organisatorische Basismaßnahme zur Korruptionsprävention  auf eine weitgehende Einrichtung und Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips.

 

Neue Mitarbeiter erhalten die Verwaltungsvorschriften des Landes Hessen zur Annahme von Belohnungen und Geschenken in der jeweils gültigen Fassung zur Kenntnis, die Belegschaft wird regelmäßig auf die diesbezüglichen Annahmeverbote und Genehmigungsvorbehalte hingewiesen. Die Richtlinie wird restriktiv ausgelegt.

 

Der Landkreis schreibt in der Dienstanweisung für Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen die Einhaltung des Vergaberechts auch in seinen Eigenbetrieben verbindlich vor und hat dem Revisionsamt diesbezügliche Prüfrechte übertragen. Außerdem wurde zum 1. Januar 2005 für alle diesbezüglichen Vergaben des Landkreises (einschließlich Eigenbetriebe) eine Submissionsstelle eingerichtet. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben wurde das Revisionsamt als unabhängige Stelle betraut.

 

Zusätzlich ist seit dem 1. Mai 2006  Kristina Linder (Sachgebietsleitung technische Prüfung  im Revisionsamt) zur Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt. Ausgehend von den gesammelten Erfahrungen auch anderer Anti-Korruptionsbeaufragter hessischer Kreise wurde aktuell die Aufgabenbeschreibung für die Anti-Korruptionsbeauftragte des Kreises schriftlich fixiert und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit und Kontinuität Thomas Fiedler (Leiter des Revisionsamtes) zum stellvertretenden Anti-Korruptionsbeauftragten bestellt.

 

Ferner ist die Prüfung auf so genannte dolose Handlungen hin, also auch möglicher Korruption, immanenter Bestandteil jedweder Prüfung des Revisionsamtes.