Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

teilt mit Bezug auf den Beschluss des Kreisausschusses zur Vorlage einer Konzeption zum Aufbau weiterer präventiver Förder- und Unterstützungsangebote für junge Familien in Risikosituationen (Vorlage Nr. 3718-2010/DaDi) mit, dass durch die Verwaltung des Jugendamtes zwischenzeitlich Konzeptentwürfe sowohl zum Aufbau eines Leistungsangebotes „Familienhebammen“ als auch des Anstoßes einer Entwicklung von Kindertagesstätten zu Familienzentren erstellt wurden.

 

Diese Entwürfe würden nunmehr den gebildeten Netzwerken „Schwangerschaft, Geburt und 1. Lebensjahr (= Familienhebammen) und „Kinder in Betreuung“ (= Entwicklung von Kindertagesstätten zu Zentren für Familien) zugeleitet werden. Es ist gelungen in die Arbeit dieser bereits seit einiger Zeit bestehenden Netzwerke Kinderärzte, Hebammen, freie Träger der Jugendhilfe, Frühförderung, Beratungsstellen u. a. aktiv einzubinden. Es sei aus ihrer Sicht sinnvoll die Fachlichkeit dieser Gremien zu nutzen und sich dort entwickelnde Ideen und fachliche Anstöße ggf. in die Konzeptentwürfe zu integrieren.

 

Nach Abschluss der Beratungen würden diese, dann von breiter Fachlichkeit getragenen, Entwürfe den Kreisgremien zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung zugeleitet werden.

 

Frau Lück weist weiter darauf hin, dass der ihr mittlerweile vorliegende Referentenentwurf eines Bundeskinderschutzgesetzes bundesweit die Einführung eines Leistungsangebotes „Familienhebammen“ als Pflichtleistung der Jugendhilfe vorsieht. Es sei auch die Förderung des Ausbaus solcher Angebote vorgesehen. Ebenfalls vorgesehen ist der Aufbau von Netzwerken im Bereich „Frühe Hilfen“.

 

Sie habe Frau Bundesministerin Schröder angeschrieben und mit Blick auf die Ausbauplanungen des Landkreises bzgl. „Familienhebammen“ darum gebeten mitzuteilen, mit welchen Vorgaben des Bundes für die Weitergabe der Fördermittel zu rechnen ist. Angesichts der gegebenen Finanzsituation des Kreises sei es sinnvoll dies abzuklären, um sicherzustellen, dass eigene Ausbauplanungen des Kreises förderungsunschädlich sind.