In der Aussprache:

Verbandsversammlungsvorsitzender Hörr teilt mit, gemäß § 3 der Geschäftsordnung werden die Fraktionen gebeten, deren Vorstand, Zusammensetzung und Geschäftsfüh­rung bis zum 17. Juni an die DADINA-Geschäftsstelle zu melden.

Weiterhin weist der Vorsitzende auf diverse Auslagen hin.