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TOP Ö 11: Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters und einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters für die ekom21 Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen (KGRZ Hessen) - § 6 Abs. 2 ekom21-KGRZ Hessen-Satzung
Sitzung:
31.05.2011
Verbandsversammlung
Beschluss:
ungeändert beschlossen