Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. In wie vielen Fällen hat die Kreisagentur für Beschäftigung 2010 und im 1. Quartal 2011 gegenüber Hartz-IV-Empfängern Sanktionen ausgesprochen, weil sie ihren Pflichten bei der Arbeitsplatzsuche nicht nachgekommen sind?

Bezüglich der Zahlen der Sanktionierungen aus Pflichtverletzungen bei der Arbeitssuche wird auf die Beantwortung der Frage 3 verwiesen.

 

Im Jahr 2010 wurden insgesamt 1.576 Leistungsempfänger sanktioniert und

im 1. Quartal des Jahres 2011 waren es 383 Leistungsempfänger.

 

  1. Wie viel Prozent der erwachsenen Bezieher der Grundsicherung waren im Dezember 2010 sowie im 1. Quartal 2011 im Vergleich mit dem für 2010 ermittelten Bundesdurchschnitt (3,1 %) und dem Landesdurchschnitt in Hessen (2,8 %) mit mindestens einer Sanktion belegt?

Die Sanktionsquote für das Jahr 2010 lag bei 2,1 % der Erwachsenen Leistungsbezieher. Im 1. Quartal des Jahres 2011 lag die Sanktionsquote bei 2,5 %.

 

  1. In wie vielen Fällen waren 2010 sowie im 1. Quartal 2011 jeweils Meldeversäumnisse, eine Ablehnung eines Ausbildungs- oder Jobangebots, Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme oder eine Verletzung der Eingliederungsvereinbarung Ursachen für eine Kürzung der Stütze?

 

Meldeversäumnisse führten in 860 Fällen in 2010 und in 189 Fällen im 1. Quartal 2011 zu einer Minderung des Auszahlungsanspruchs.

Eine Minderung als Folge der Ablehnung eines Arbeits- oder Ausbildungsangebots wurde in 94 Fällen in 2010 und in 88 Fällen im 1. Quartal des Jahres 2011 ausgesprochen.

Die Verweigerung eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen führte in 2010 zu 18 und im 1. Quartal 2011 zu 25 Minderungen.

Im Jahr 2010 führte die Verletzung der Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung in 360 Fällen zu einer Minderung des Auszahlungsanspruchs, sowie in 189 Fällen im 1. Quartal des Jahres 2011.

 

  1. In wie vielen Fällen mussten 2010 sowie im 1. Quartal 2011 der Regelsatz jeweils um 10 %, um 30 % oder um 60 % gekürzt oder ganz gestrichen werden?

Die Minderung des Auszahlungsanspruchs um 10% trat in 598 Fällen im Jahr 2010 ein. Im 1. Quartal 2011 waren es 169 Minderungen.

 

Um 30% wurden 522 Fälle im Jahr 2010 und 123 Fälle im 1. Quartal 2011 gemindert.

 

Eine 60%-ige Minderung wurde bei 18 Fällen in 2010 und in 3 Fällen im 1. Quartal 2011 festgesetzt.

 

Der Wegfall des Leistungsanspruchs trat in 2010 bei 20 Fällen und im 1. Quartal 2011 in 1 Fall ein.

 

  1. Gab es Extremfälle, in denen 2010 und im 1. Quartal 2011 die komplette Stütze einschließlich der Kosten für Miete und Heizung gestrichen werden?

Hierbei wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 4 auf die Angaben zum Wegfall des Leistungsanspruchs verwiesen.

 

  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die KfB aus den abgefragten Zahlen?

 

Sanktionen nach § 31 SGB II beinhalten grundsätzlich keine Ermessensentscheidungen des Grundsicherungsträgers. Liegen keine wichtigen Gründe vor, die das Fehlverhalten der leistungsberechtigten Person entschuldigen, muss zwingend eine Sanktion erfolgen.

 

Die Sanktionsquote der KfB liegt leicht unter dem Bundes- und dem Landesdurchschnitt.

Die Tatsache, das Sanktionen nur in maßvollem Umfang ausgesprochen werden müssen, liegt u.a. am persönlichen und wertschätzenden Umgang mit den Leistungsberechtigten durch die Mitarbeiterinnen  und Mitarbeiter  der KfB. Eingliederungsvereinbarungen werden „auf Augenhöhe“ und in höchstem Maße transparent geschlossen, so dass die Leistungsberechtigten ihre Rechte und Pflichten nach dem Prinzip des Förderns und Forderns kennen und auch entsprechend handeln können. Dadurch werden eher selten sanktionsrelevante Verstöße gegen die Regelungen  aus  der Eingliederungsvereinbarung begangen.

Die Sanktionsquote macht keine Aussage über die Qualität der Arbeit.