Sitzung: 16.05.2011 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
- In wie vielen Fällen hat die Kreisagentur
für Beschäftigung 2010 und im 1. Quartal 2011 gegenüber
Hartz-IV-Empfängern Sanktionen ausgesprochen, weil sie ihren Pflichten bei
der Arbeitsplatzsuche nicht nachgekommen sind?
Bezüglich der Zahlen der
Sanktionierungen aus Pflichtverletzungen bei der Arbeitssuche wird auf die
Beantwortung der Frage 3 verwiesen.
Im Jahr 2010 wurden insgesamt
1.576 Leistungsempfänger sanktioniert und
im 1. Quartal des Jahres 2011
waren es 383 Leistungsempfänger.
- Wie viel Prozent der erwachsenen Bezieher
der Grundsicherung waren im Dezember 2010 sowie im 1. Quartal 2011 im
Vergleich mit dem für 2010 ermittelten Bundesdurchschnitt (3,1 %) und
dem Landesdurchschnitt in Hessen (2,8 %) mit mindestens einer
Sanktion belegt?
Die Sanktionsquote für das
Jahr 2010 lag bei 2,1 % der Erwachsenen Leistungsbezieher. Im 1. Quartal des
Jahres 2011 lag die Sanktionsquote bei 2,5 %.
- In wie vielen Fällen waren 2010 sowie im 1. Quartal 2011 jeweils Meldeversäumnisse, eine Ablehnung eines Ausbildungs- oder Jobangebots, Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme oder eine Verletzung der Eingliederungsvereinbarung Ursachen für eine Kürzung der Stütze?
Meldeversäumnisse führten in
860 Fällen in 2010 und in 189 Fällen im 1. Quartal 2011 zu einer Minderung des
Auszahlungsanspruchs.
Eine Minderung als Folge der
Ablehnung eines Arbeits- oder Ausbildungsangebots wurde in 94 Fällen in 2010
und in 88 Fällen im 1. Quartal des Jahres 2011 ausgesprochen.
Die Verweigerung eine
Eingliederungsvereinbarung abzuschließen führte in 2010 zu 18 und im 1. Quartal
2011 zu 25 Minderungen.
Im Jahr 2010 führte die
Verletzung der Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung in 360 Fällen zu
einer Minderung des Auszahlungsanspruchs, sowie in 189 Fällen im 1. Quartal des
Jahres 2011.
- In wie vielen Fällen mussten 2010 sowie im
1. Quartal 2011 der Regelsatz jeweils um 10 %, um 30 % oder um
60 % gekürzt oder ganz gestrichen werden?
Die Minderung des
Auszahlungsanspruchs um 10% trat in 598 Fällen im Jahr 2010 ein. Im 1. Quartal
2011 waren es 169 Minderungen.
Um 30% wurden 522 Fälle im
Jahr 2010 und 123 Fälle im 1. Quartal 2011 gemindert.
Eine 60%-ige Minderung wurde
bei 18 Fällen in 2010 und in 3 Fällen im 1. Quartal 2011 festgesetzt.
Der Wegfall des
Leistungsanspruchs trat in 2010 bei 20 Fällen und im 1. Quartal 2011 in 1 Fall
ein.
- Gab es Extremfälle, in denen 2010 und im
1. Quartal 2011 die komplette Stütze einschließlich der Kosten für Miete
und Heizung gestrichen werden?
Hierbei wird auf die
Beantwortung der Frage Nr. 4 auf die Angaben zum Wegfall des Leistungsanspruchs
verwiesen.
- Welche Schlussfolgerungen zieht die KfB aus den abgefragten Zahlen?
Sanktionen nach § 31 SGB II
beinhalten grundsätzlich keine Ermessensentscheidungen des
Grundsicherungsträgers. Liegen keine wichtigen Gründe vor, die das
Fehlverhalten der leistungsberechtigten Person entschuldigen, muss zwingend
eine Sanktion erfolgen.
Die Sanktionsquote der KfB
liegt leicht unter dem Bundes- und dem Landesdurchschnitt.
Die Tatsache, das Sanktionen
nur in maßvollem Umfang ausgesprochen werden müssen, liegt u.a. am persönlichen
und wertschätzenden Umgang mit den Leistungsberechtigten durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KfB. Eingliederungsvereinbarungen werden
„auf Augenhöhe“ und in höchstem Maße transparent geschlossen, so dass die
Leistungsberechtigten ihre Rechte und Pflichten nach dem Prinzip des Förderns
und Forderns kennen und auch entsprechend handeln können. Dadurch werden eher
selten sanktionsrelevante Verstöße gegen die Regelungen aus
der Eingliederungsvereinbarung begangen.
Die Sanktionsquote macht keine
Aussage über die Qualität der Arbeit.