Beschluss:
Der Kreistag wählt zur Bildung oder Ergänzung des im Betreff genannten Organs:
- 1 Mitglied
- 1 stv. Mitglied
Vorschlagsberechtigung:
- Kreistag
Voraussetzungen:
- passives Wahlrecht
- Beschäftigte der Krankenhausträger des Versorgungsgebietes oder Mitglieder ihrer Organe sind nicht wählbar.
Dauer der Wahlzeit:
- 1.4.2011 – 31.3.2016
Rechtsgrundlage:
- § 7 Hess. Krankenhausgesetz
Wahlvorschläge:
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Mitglieder |
stv.
Mitglieder |
1. |
Daab, Karl |
Henrich, Albert |