Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben in diesem Jahr weitere Gemeinden eine Entwässerungssatzung in Kraft gesetzt bzw. werden dies noch tun, und erheben damit Niederschlagswassergebühren. Dazu fragen wir:

 

1.      Mit welchen Niederschlagswassergebühren ist jährlich in diesen neu hinzu gekommenen Gemeinden für die jeweiligen kreiseigenen Liegenschaften zu rechnen? - Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinde und jeweiliger kreiseigener Liegenschaft.

  1. Wie groß ist die zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren jeweils herangezogene Fläche? Bitte aufgeschlüsselt nach Dachflächen und in die Kanalisation entwässernden versiegelten/befestigten Bodenflächen.

 

gez. Christel Fleischmann


Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt in Beantwortung der Anfrage mit:

 

Zu Frage 1:

 

Die Gemeinden Babenhausen und Reinheim werden in diesem Jahr erstmals Niederschlagswassergebühren erheben. Da jedoch der Zeitpunkt der Festsetzung und die Höhe der Gebühr pro Quadratmeter nicht bekannt sind, kann hier keine Feststellung der Kosten erfolgen.

 

In der Gemeinde Otzberg werden für unsere Schulliegenschaften seit 01.01.2005 folgende Gebühren erhoben:

 

Schule

Fläche

Gebühr

Hasselbachschule

   937 m²

   609,05 €

Otzbergschule

5.536 m²

3.598,40 €

 

 

Zu Frage 2:

 

Die zur Gebührenberechnung herangezogene Flächen gliedern sich wie folgt:

 

Schule

Dachfläche

Bodenfläche

Hasselbachschule

   398 m²

   539 m²

Otzbergschule

2.873 m²

2.663 m²

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung 0,9 Stunden benötigt. Dies entspricht Kosten in Höhe von 19,73 €.