Anfrage der Fraktion von
Bündnis 90/Die Grünen:
Im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben in diesem Jahr weitere Gemeinden eine Entwässerungssatzung in Kraft gesetzt bzw. werden dies noch tun, und erheben damit Niederschlagswassergebühren. Dazu fragen wir:
1. Mit welchen Niederschlagswassergebühren ist jährlich in diesen neu hinzu gekommenen Gemeinden für die jeweiligen kreiseigenen Liegenschaften zu rechnen? - Bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinde und jeweiliger kreiseigener Liegenschaft.
- Wie groß ist die zur Berechnung der Niederschlagswassergebühren jeweils herangezogene Fläche? Bitte aufgeschlüsselt nach Dachflächen und in die Kanalisation entwässernden versiegelten/befestigten Bodenflächen.
gez. Christel Fleischmann
Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt in Beantwortung der Anfrage mit:
Zu Frage 1:
Die Gemeinden Babenhausen und Reinheim werden in diesem Jahr erstmals Niederschlagswassergebühren erheben. Da jedoch der Zeitpunkt der Festsetzung und die Höhe der Gebühr pro Quadratmeter nicht bekannt sind, kann hier keine Feststellung der Kosten erfolgen.
In der Gemeinde Otzberg werden für unsere Schulliegenschaften seit 01.01.2005 folgende Gebühren erhoben:
Schule |
Fläche |
Gebühr |
Hasselbachschule |
937 m² |
609,05 € |
Otzbergschule |
5.536 m² |
3.598,40 € |
Zu Frage 2:
Die zur Gebührenberechnung herangezogene Flächen gliedern sich wie folgt:
Schule |
Dachfläche |
Bodenfläche |
Hasselbachschule |
398 m² |
539 m² |
Otzbergschule |
2.873 m² |
2.663 m² |
Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung 0,9 Stunden benötigt. Dies entspricht Kosten in Höhe von 19,73 €.