Sitzung: 25.04.2005 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Übernahme der bei der Maßnahme „K 126/K 128 Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes bei Dieburg“ entstehenden Mehrkosten in Höhe von 105.620 € wird zugestimmt.
Die Mittel sind eine
überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 HGO. Es handelt sich um eine
Fortführungsmaßnahme im Sinne des § 99 HGO. Zur Deckung stehen Mittel aus dem
Gesamtdeckungskreis bei Kostenstelle 366001 im Wirtschaftsplan 2005 zur
Verfügung.