Nachtrag: 29.03.2005

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Übernahme der bei der Maßnahme „K 126/K 128 Herstellung eines Kreisverkehrsplatzes bei Dieburg“ entstehenden Mehrkosten in Höhe von 105.620 € wird zugestimmt.

 

Die Mittel sind eine überplanmäßige Ausgabe gem. § 100 HGO. Es handelt sich um eine Fortführungsmaßnahme im Sinne des § 99 HGO. Zur Deckung stehen Mittel aus dem Gesamtdeckungskreis bei Kostenstelle 366001 im Wirtschaftsplan 2005 zur Verfügung.