Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg betraut den Eigenbetrieb Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg durch den als Anlage beigefügten Betrauungsakt mit den dort beschriebenen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

 

Der Betrauungsakt wird unbefristet erlassen, kann jedoch jederzeit durch Beschluss des Kreistags beendet werden.

 

Der Kreisausschuss wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, sofern diese erforderlich werden und den wesentlichen Inhalt nicht verändern.