Beschluss: Kenntnis genommen

Beschluss:

 

  1. Für die in Anlage 1 zu dieser Vorlage näher bezeichneten Ansätze des Haushaltsplans 2010/2011 wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 114 n HGO beschlossen. Art, Beginn und Umfang der Sperre ergeben sich aus der Spalte „Realisierung“.

 

  1. Diese Sperre gilt für Mittel des Haushaltsplans 2010 nur in Höhe der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht verausgabten Beträge.

 

  1. Über Ausnahmen von der haushaltswirtschaftlichen Sperre entscheidet bis zu einem Betrag von 10.000 Euro der Landrat, darüber hinaus der Kreisausschuss. Dem Kreisausschuss ist mit Ablauf des Haushaltsjahres 2010 und 2011 eine Übersicht über die erteilten Ausnahmen vorzulegen.

 

  1. Das aufwandsneutrale Angebot „Seniorenfahrten“ wird eingestellt.