Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas berichtet:

 

Das Amt für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) hat eine Aufstellung der Maßnahmen an Kreisstraßen vorgelegt, die aufgrund der Frostschäden des letzten Winters erforderlich werden. Es wird hierbei unterschieden zwischen Maßnahmen außerhalb von Ortsdurchfahrten (freie Strecken) und Maßnahmen in Ortsdurchfahrten. Die Maßnahmen außerhalb von Ortsdurchfahrten wurden in ihrer Dringlichkeit bewertet und eine Prioritätenreihung vorgenommen mit Angabe des Jahres, in dem die Maßnahme verwirklicht werden sollte. Hervorzuheben ist die Dringlichkeit der Maßnahme „grundhafte Erneuerung der K 180 zwischen Messel und Eppertshausen“. Hier sollte sobald als möglich gehandelt werden. Die Schätzkosten sind mit 3.100.000 € angegeben. Auf einen straßenbegleitenden Radweg – der bei einer grundhaften Erneuerung der Straße vorzusehen wäre -  wird aus Kostengründen und wegen des erheblichen Eingriffs in den angrenzenden Baumbestand verzichtet. Der Mittelbedarf der Maßnahmen außerhalb von Ortsdurchfahrten insgesamt wird mit 6.950.000 € beziffert.

 

Die Maßnahmen innerhalb von Ortsdurchfahrten wurden ebenfalls in Prioritätsklassen eingeordnet. Ein Zeitpunkt für die Durchführung wird hier nicht genannt, da dies der Absprache mit den jeweiligen Kommunen bedarf. Der Mittelbedarf ist mit 2.165.000 € angegeben.

 

Es handelt sich teilweise um Maßnahmen, die zusätzlich zu dem bereits bestehenden Investitionsprogramm durchgeführt werden sollen. Der Mittelbedarf insgesamt wird in den nächsten Jahren daher noch höher als die hier genannten 9.115.000 € liegen (um ca. 1.300.000 €). Hinzu kommt auch das an das ASV gemäß der Vereinbarung zur Übertragung von Planungs- und Bauaufgaben an Kreisstraßen zu entrichtende Honorar.

 

Auch der Instandsetzungsbedarf ist nach dem Winter stark angestiegen. Das ASV hat hier zusätzliche Kosten von etwa 60.000 € genannt. Allein an der K 180 zwischen Messel und Eppertshausen wurden für rund 20.000 € Instandsetzungsarbeiten durchgeführt.

 

Die beiden durch das ASV erstellten Aufstellungen werden im Anhang zur Kenntnis gegeben.