Anfrage der FDP-Fraktion:
- Auf welchen kreiseigenen Gebäuden sind PV-Anlagen installiert?
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Standort |
Leistung |
Inbetriebnahme |
1 |
Hähnleiner
Schule, Alsbach-Hähnlein |
29,7 kWp |
Dez 07 |
2 |
Kompostierungsanlage,
Alsbach-Hähnlein |
60,0 kWp |
Dez. 2007/ Jan. 2008 |
3 |
Friedrich-Ebert-Schule,
Pfungstadt |
52,5 kWp |
Jun 08 |
4 |
Goetheschule,
Dieburg |
30,0 kWp |
Okt 08 |
5 |
Schule
auf der Aue, Münster |
63,0 kWp |
Nov 08 |
6 |
Hans-Quick-Schule,
Bickenbach |
18,4 kWp |
Nov 08 |
7 |
Geiersbergschule,
Groß-Umstadt |
38,38 kWp |
Dez 08 |
8 |
Eichwaldschule,
Schaafheim |
15,81 kWp |
Aug 09 |
9 |
Albert-Einstein-Schule,
Groß-Bieberau |
30,00 kWp |
Aug 09 |
10 |
Kompostierungsanlage,
Pfungstadt |
30,00 kWp |
Okt 09 |
11 |
Kompostierungsanlage,
Pfungstadt |
60,00 kWp |
Okt 09 |
12 |
Goetheschule
(Bürgersolaranlage), Dieburg |
91,80 kWp |
Okt 09 |
13 |
Schule
im Kirchgarten, Babenhausen |
20,52 kWp |
Nov 09 |
14 |
Carl-Ulrich-Schule,
Weiterstadt |
23,94 kWp |
Nov 09 |
15 |
Justin-Wagner-Schule,
Roßdorf |
28,08 kWp |
Dez 09 |
16 |
Kompostierungsanlage
Semd, Groß-Umstadt |
45,00 kWp |
Dez 09 |
17 |
Stephan-Gruber-Schule,
Eppertshausen |
39,96 kWp |
Feb 10 |
18 |
Haslochbergschule,
Groß-Bieberau |
35,1 kWp |
Mai 10 |
19 |
Landrat-Gruber-Schule,Dieburg,
Lehrer-/Bürgersolaranlage |
99,36 kWp |
Juni 10 |
20 |
Schule
auf der Aue, Münster (Erweiterung 1. Anlage) |
7,35 kWp |
Juni 10 |
21 |
Eiche-Schule,
Ober-Ramstadt |
16,65kWp |
Juni 10 |
22 |
Hans-Gustav-Röhr-Schule,
Ober-Ramstadt |
68,04 kWp |
Juli 10 |
23 |
Hähnleiner
Schule, Alsbach-Hähnlein (2. Anlage) |
15,12 kWp |
Sept. 10 |
24 |
Halle
ZAW, Messel |
18 kWp |
Sept. 10 |
25 |
Melibokusschule, Alsbach-Hähnlein |
30,00 kWp |
Nov 10 |
26 |
Marienschule,
Dieburg |
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Juni 10 |
27 |
Albert-Schweitzer-Schule,
Groß-Zimmern |
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gepl. 12/2010 |
28 |
Heuneburgschule,
Fischbachtal |
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gepl. 12/2010 |
29 |
Justin-Wagner-Schule,
Roßdorf |
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gepl. 12/2010 |
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Installierte
Leistung gesamt |
914,9 kWp |
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- Wer sind die Betreiber der jeweiligen Anlagen?
Betreiber der Anlagen sind in
der Regel Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Region
Starkenburg.
- Welche Pachteinnahmen sind p. a. zu erwarten rsp. werden bei kreiseigenen Installationen durch Einspeisung p.a. erwirtschaft?
Die Pachteinnahme für die
Nutzung der Dachfläche zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage orientiert sich an
der Einspeisevergütung und ist durch den Gestattungsvertrag geregelt. Die Pacht
für Einzelinvestoren beträgt gestaffelt über die Laufzeit zwischen 1 % und 7 %
der Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Gemäß Beschluss des
Kreisausschusses vom 18. Mai 2010 wurde die Pacht für Gemeinschafts- und
Bürgersolaranlagen gesenkt, um einen finanziellen Anreiz für weitere
Bürgersolaranlagen zu schaffen. Der Pachtzins für die einzelnen Jahre ist in
der nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 30 KW Leistung
Inbetriebnahme |
Degression zum Vormonat |
Einspeisevergütung |
2008 |
5,00% |
46,75 Cent je kWh |
2009 |
8,00% |
43,01 Cent je kWh |
2010 |
9,00% |
39,14 Cent je kWh |
01.07.2010 - 31.09.2010 |
13,00% Sonderkürzung |
34,05 Cent je kWh |
01.10.2010 - 31.12.2010 |
3,00% Sonderkürzung |
33,03 Cent je kWh |
2011 |
13,00% |
28,74 Cent je kWh |
Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 KW Leistung
Inbetriebnahme |
Degression zum Vormonat |
Einspeisevergütung |
2008 |
5,00% |
44,48 Cent je kWh |
2009 |
8,00% |
40,91 Cent je kWh |
2010 |
9,00% |
37,23 Cent je kWh |
01.07.2010 - 31.09.2010 |
13,00% Sonderkürzung |
32,39 Cent je kWh |
01.10.2010 - 31.12.2010 |
3,00% Sonderkürzung |
31,42 Cent je kWh |
2011 |
13,00% |
27,36 Cent je kWh |
Die Einspeisevergütung für
Solarstrom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Höhe der
Einspeisevergütung richtet sich nach der installierten Leistung pro Anlage und
dem Inbetriebnahmedatum. Die aus diesen Daten resultierende Einspeisevergütung
ist dann gesetzlich für die Dauer von 20 Jahren gesichert. Der Betreiber der
Photovoltaik-Anlage erhält vom Versorgungsnetzbetreiber auf Grundlage der
erzeugten und eingespeisten Strommenge jährlich die daraus resultierende
Einspeisevergütung. In den nachfolgenden Tabellen sind die einzelnen
Einspeisevergütungssätze dargestellt:
Zeitraum |
Pacht für
Gemeinschafts-/Bürgersolaranlagen |
Zum Vergleich: Pacht für Einzelinvestoren |
1. – 5. Jahr |
1 % der Einspeisevergütung |
1 % der Einspeisevergütung |
6. – 10. Jahr |
1 % der Einspeisevergütung |
2 % der Einspeisevergütung |
11. – 15. Jahr |
1 % der Einspeisevergütung |
3 % der Einspeisevergütung |
16. – 20. Jahr |
4 % der Einspeisevergütung |
7 % der Einspeisevergütung |
Die Pachteinnahmen für
PV-Anlagen auf Schulen betrug für das Jahr 2009 in Summe 1.126,19 €. Innerhalb von 20 Jahren könnte das
Pachteinnahmen von ca. 200.000,00 EUR bedeuten. Das Da-Di-Werk betreibt zurzeit
keine PV-Anlage.
- Bestehen besondere Brandschutzpläne in Zusammenhang mit installierten PV-Anlagen, vor allem bei öffentlich stark genutzten Gebäuden wie z.B. Schulen?
Zurzeit gibt es noch keine
besonderen Brandschutzrichtlinien für die Installation von PV-Anlagen. Es
gelten die allgemein gültigen VDE-Richtlinien. Außerdem darf die Installation
von PV-Anlagen nur durch beim
Energieversorger eingetragene und zugelassene Fachfirmen erfolgen.
- Inwieweit ist dafür gesorgt, dass die bis 1 000 V-Gleichstrom führenden Bauteile so vom Netz zu trennen sind (z. B. fernbedienbare „PV-Feuerwehrschalter“), dass ein Löschwasser-Einsatz gefahrlos ermöglicht wird?
Zurzeit gibt es noch keine
Vorschriften für den Einsatz eines PV-Freischalters. Am Einspeisepunkt in das
öffentliche Versorgungsnetz ist die PV-Anlage dreiphasig abgesichert. Sobald
die Anlage an dieser Stelle vom Netz getrennt wird, ist gewährleistet, dass die
Wechselrichter automatisch abschalten. Dies passiert auch, sobald die
Netzspannung im öffentlichen Versorgungsnetz zusammenbricht. Somit ist
sichergestellt, dass bei Ausfall des öffentlichen Versorgungsnetzes sich die
Wechselrichter abschalten und kein Strom rückwärts in das Versorgungsnetz
eingespeist wird. Die ordnungsgemäße Funktion der
Wechselrichter/Photovoltaik-Anlage wird bei der Inbetriebnahme der Anlage durch
den örtlichen Energieversorger genau geprüft, somit ist gewährleistet, dass nur
technisch einwandfreie installierte Anlagen in Betrieb gehen dürfen.
Der Anlagenerrichter ist
außerdem für die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit der gesamten
PV-Anlage verantwortlich. Bei den heute üblichen Systemspannungen von bis zu
1000 V ist dies nur durch den Einsatz
der Schutzisolierung möglich. Hierzu sind Betriebsmittel der Schutzklasse II
einzusetzen, weswegen sich die Notwendigkeit der Schutzisolierung auch für die
PV-Module ergibt.
- Werden seitens DaDi-Werk die Einbauorte für Wechselrichter und ENS-Netzüberwachung festgelegt und mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt?
Der Einbau einer
ENS-Netzüberwachung am Einspeisepunkt ist nicht generell vorgesehen. Nur der
örtliche Energieversorger kann solch eine ENS-Netzüberwachung verlangen. Da der
Energieversorger jedoch schon bei der Planungsphase beteiligt ist, bestimmt
dieser, ab welcher Anlagengröße eine ENS-Netzüberwachung eingebaut werden muss.
Der Energieversorger prüft aber bei jeder Abnahme einer Photovoltaik-Anlage, ob
sich die Wechselrichter bei Netzausfall abschalten. Der Einbauort der
Wechselrichter wird zum einen mit dem Energieversorgungsunternehmen und zum
anderen mit dem Da-Di-Werk abgestimmt.
- Wer trägt das erhöhte Schadenrisiko an den Gebäuden?
Von Photovoltaik-Anlagen geht
kein erhöhtes Schadensrisiko an den Gebäuden aus. Der Anlagenbetreiber ist
jedoch gemäß Gestattungsvertrag verpflichtet, für die Photovoltaik-Anlage eine
Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung mit Allgefahrenabdeckung abzuschließen. Der Abschluss dieser
Versicherung ist gegenüber dem Grundstückseigentümer nachzuweisen. Außerdem ist
der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Einbindung der PV-Anlage in den örtlichen
Blitzschutz zu bestätigen.
- Gibt es bereits spezielle Feuerwehrübungen und Rettungspläne für die verschiedenen Schulstandorte mit PV-Anlagen?
Für die einzelnen
Schulstandorte gibt es zurzeit keine speziellen Feuerwehrübungen und
Rettungspläne. Diese sind auch gesetzlich nicht vorgesehen.