Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. Auf welchen kreiseigenen Gebäuden sind PV-Anlagen installiert?

 

Standort

Leistung

Inbetriebnahme

1

Hähnleiner Schule, Alsbach-Hähnlein

 29,7 kWp

Dez 07

2

Kompostierungsanlage, Alsbach-Hähnlein       

60,0 kWp

Dez. 2007/ Jan. 2008

3

Friedrich-Ebert-Schule, Pfungstadt

52,5 kWp

Jun 08

4

Goetheschule, Dieburg

30,0 kWp

Okt 08

5

Schule auf der Aue, Münster

63,0 kWp

Nov 08

6

Hans-Quick-Schule, Bickenbach

18,4 kWp

Nov 08

7

Geiersbergschule, Groß-Umstadt

38,38 kWp

Dez 08

8

Eichwaldschule, Schaafheim

15,81 kWp

Aug 09

9

Albert-Einstein-Schule, Groß-Bieberau

30,00 kWp

Aug 09

10

Kompostierungsanlage, Pfungstadt

30,00 kWp

Okt 09

11

Kompostierungsanlage, Pfungstadt

60,00 kWp

Okt 09

12

Goetheschule (Bürgersolaranlage), Dieburg

91,80 kWp

Okt 09

13

Schule im Kirchgarten, Babenhausen

20,52 kWp

Nov 09

14

Carl-Ulrich-Schule, Weiterstadt

23,94 kWp

Nov 09

15

Justin-Wagner-Schule, Roßdorf

28,08 kWp

Dez 09

16

Kompostierungsanlage Semd, Groß-Umstadt

45,00 kWp

Dez 09

17

Stephan-Gruber-Schule, Eppertshausen

39,96 kWp

Feb 10

18

Haslochbergschule, Groß-Bieberau

35,1 kWp

Mai 10

19

Landrat-Gruber-Schule,Dieburg,

Lehrer-/Bürgersolaranlage

99,36 kWp

Juni 10

20

Schule auf der Aue, Münster (Erweiterung 1. Anlage)

7,35 kWp

Juni 10

21

Eiche-Schule, Ober-Ramstadt

16,65kWp

Juni 10

22

Hans-Gustav-Röhr-Schule, Ober-Ramstadt

68,04 kWp

Juli 10

23

Hähnleiner Schule, Alsbach-Hähnlein

 (2. Anlage)

15,12 kWp

Sept. 10

24

Halle ZAW, Messel

18 kWp

Sept. 10

25

Melibokusschule,  Alsbach-Hähnlein

30,00 kWp

Nov 10

26

Marienschule, Dieburg

 

Juni 10

27

Albert-Schweitzer-Schule, Groß-Zimmern

 

gepl. 12/2010

28

Heuneburgschule, Fischbachtal

 

gepl. 12/2010

29

Justin-Wagner-Schule, Roßdorf

 

gepl. 12/2010

 

Installierte Leistung gesamt

914,9 kWp

 

 

  1. Wer sind die Betreiber der jeweiligen Anlagen?

 

Betreiber der Anlagen sind in der Regel Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg sowie der Region Starkenburg.

 

  1. Welche Pachteinnahmen sind p. a. zu erwarten rsp. werden bei kreiseigenen Installationen durch Einspeisung p.a. erwirtschaft?

 

Die Pachteinnahme für die Nutzung der Dachfläche zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage orientiert sich an der Einspeisevergütung und ist durch den Gestattungsvertrag geregelt. Die Pacht für Einzelinvestoren beträgt gestaffelt über die Laufzeit zwischen 1 % und 7 % der Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Gemäß Beschluss des Kreisausschusses vom 18. Mai 2010 wurde die Pacht für Gemeinschafts- und Bürgersolaranlagen gesenkt, um einen finanziellen Anreiz für weitere Bürgersolaranlagen zu schaffen. Der Pachtzins für die einzelnen Jahre ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

 

Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 30 KW Leistung      

Inbetriebnahme

Degression zum Vormonat

Einspeisevergütung

2008

5,00%

46,75 Cent je kWh

2009

8,00%

43,01 Cent je kWh

2010

9,00%

39,14 Cent je kWh

01.07.2010 - 31.09.2010

13,00% Sonderkürzung

34,05 Cent je kWh

01.10.2010 - 31.12.2010

3,00% Sonderkürzung

33,03 Cent je kWh

2011

13,00%

28,74 Cent je kWh

 

Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 100 KW Leistung

Inbetriebnahme

Degression zum Vormonat

Einspeisevergütung

2008

5,00%

44,48 Cent je kWh

2009

8,00%

40,91 Cent je kWh

2010

9,00%

37,23 Cent je kWh

01.07.2010 - 31.09.2010

13,00% Sonderkürzung

32,39 Cent je kWh

01.10.2010 - 31.12.2010

3,00% Sonderkürzung

31,42 Cent je kWh

2011

13,00%

27,36 Cent je kWh

 

Die Einspeisevergütung für Solarstrom ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der installierten Leistung pro Anlage und dem Inbetriebnahmedatum. Die aus diesen Daten resultierende Einspeisevergütung ist dann gesetzlich für die Dauer von 20 Jahren gesichert. Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage erhält vom Versorgungsnetzbetreiber auf Grundlage der erzeugten und eingespeisten Strommenge jährlich die daraus resultierende Einspeisevergütung. In den nachfolgenden Tabellen sind die einzelnen Einspeisevergütungssätze dargestellt:

 

Zeitraum

Pacht für Gemeinschafts-/Bürgersolaranlagen

Zum Vergleich:

Pacht für Einzelinvestoren

 1. – 5. Jahr

1 % der Einspeisevergütung

1 % der Einspeisevergütung

 6. – 10. Jahr

1 % der Einspeisevergütung

2 % der Einspeisevergütung

11. – 15. Jahr

1 % der Einspeisevergütung

3 % der Einspeisevergütung

16. – 20. Jahr

4 % der Einspeisevergütung

7 % der Einspeisevergütung

 

Die Pachteinnahmen für PV-Anlagen auf Schulen betrug für das Jahr 2009 in Summe 1.126,19 €.  Innerhalb von 20 Jahren könnte das Pachteinnahmen von ca. 200.000,00 EUR bedeuten. Das Da-Di-Werk betreibt zurzeit keine PV-Anlage.

 

  1. Bestehen besondere Brandschutzpläne in Zusammenhang mit installierten PV-Anlagen, vor allem bei öffentlich stark genutzten Gebäuden wie z.B. Schulen?

 

Zurzeit gibt es noch keine besonderen Brandschutzrichtlinien für die Installation von PV-Anlagen. Es gelten die allgemein gültigen VDE-Richtlinien. Außerdem darf die Installation

von PV-Anlagen nur durch beim Energieversorger eingetragene und zugelassene Fachfirmen erfolgen.

 

  1. Inwieweit ist dafür gesorgt, dass die bis 1 000 V-Gleichstrom führenden Bauteile so vom Netz zu trennen sind (z. B. fernbedienbare „PV-Feuerwehrschalter“), dass ein Löschwasser-Einsatz gefahrlos ermöglicht wird?

 

Zurzeit gibt es noch keine Vorschriften für den Einsatz eines PV-Freischalters. Am Einspeisepunkt in das öffentliche Versorgungsnetz ist die PV-Anlage dreiphasig abgesichert. Sobald die Anlage an dieser Stelle vom Netz getrennt wird, ist gewährleistet, dass die Wechselrichter automatisch abschalten. Dies passiert auch, sobald die Netzspannung im öffentlichen Versorgungsnetz zusammenbricht. Somit ist sichergestellt, dass bei Ausfall des öffentlichen Versorgungsnetzes sich die Wechselrichter abschalten und kein Strom rückwärts in das Versorgungsnetz eingespeist wird. Die ordnungsgemäße Funktion der Wechselrichter/Photovoltaik-Anlage wird bei der Inbetriebnahme der Anlage durch den örtlichen Energieversorger genau geprüft, somit ist gewährleistet, dass nur technisch einwandfreie installierte Anlagen in Betrieb gehen dürfen.

 

Der Anlagenerrichter ist außerdem für die Gewährleistung der elektrischen Sicherheit der gesamten PV-Anlage verantwortlich. Bei den heute üblichen Systemspannungen von bis zu 1000 V ist dies nur  durch den Einsatz der Schutzisolierung möglich. Hierzu sind Betriebsmittel der Schutzklasse II einzusetzen, weswegen sich die Notwendigkeit der Schutzisolierung auch für die PV-Module ergibt.

 

  1. Werden seitens DaDi-Werk die Einbauorte für Wechselrichter und ENS-Netzüberwachung festgelegt und mit der örtlichen Feuerwehr abgestimmt?

 

Der Einbau einer ENS-Netzüberwachung am Einspeisepunkt ist nicht generell vorgesehen. Nur der örtliche Energieversorger kann solch eine ENS-Netzüberwachung verlangen. Da der Energieversorger jedoch schon bei der Planungsphase beteiligt ist, bestimmt dieser, ab welcher Anlagengröße eine ENS-Netzüberwachung eingebaut werden muss. Der Energieversorger prüft aber bei jeder Abnahme einer Photovoltaik-Anlage, ob sich die Wechselrichter bei Netzausfall abschalten. Der Einbauort der Wechselrichter wird zum einen mit dem Energieversorgungsunternehmen und zum anderen mit dem Da-Di-Werk abgestimmt.

 

  1. Wer trägt das erhöhte Schadenrisiko an den Gebäuden?

 

Von Photovoltaik-Anlagen geht kein erhöhtes Schadensrisiko an den Gebäuden aus. Der Anlagenbetreiber ist jedoch gemäß Gestattungsvertrag verpflichtet, für die Photovoltaik-Anlage eine Haftpflichtversicherung sowie eine Versicherung mit Allgefahrenabdeckung  abzuschließen. Der Abschluss dieser Versicherung ist gegenüber dem Grundstückseigentümer nachzuweisen. Außerdem ist der Anlagenbetreiber verpflichtet, die Einbindung der PV-Anlage in den örtlichen Blitzschutz zu bestätigen.

 

  1. Gibt es bereits spezielle Feuerwehrübungen und Rettungspläne für die verschiedenen Schulstandorte mit PV-Anlagen?

 

Für die einzelnen Schulstandorte gibt es zurzeit keine speziellen Feuerwehrübungen und Rettungspläne. Diese sind auch gesetzlich nicht vorgesehen.