Anfrage der FW-Fraktion:
An 17 Schulen des Landkreises findet Schulsozialarbeit statt (SEP S. 148/149). Die Zuweisung der Stellen richtet sich nach der Schülerzahl.
Sind bei der Zuweisung der Stellen nur die Schülerzahlen der SEK I herangezogen worden oder die der Gesamtschülerzahl (mit Grundschule, Lernhilfeschule, Oberstufe falls vorhanden)?
Es wurden bei der Zuweisung der
Stellen ausschließlich die Schülerzahlen der SEK I zu Grunde gelegt.
Ist geplant in der Zeit des SEP 2010/11 bis 2014/15 die Stellenzuweisung konstant zu halten oder an die Veränderungen der Schülerzahlen anzupassen?
Ob eine Stellenausweitung erfolgt oder nicht ist durch
den Kreistag im Zuge der jeweiligen Haushalts- bzw. Stellenplanberatungen zu
entscheiden.