Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FW-Fraktion:

 

An 17 Schulen des Landkreises findet Schulsozialarbeit statt (SEP S. 148/149). Die Zuweisung der Stellen richtet sich nach der Schülerzahl.

 

Sind bei der Zuweisung der Stellen nur die Schülerzahlen der SEK I herangezogen worden oder die der Gesamtschülerzahl (mit Grundschule, Lernhilfeschule, Oberstufe falls vorhanden)?

 

Es wurden bei der Zuweisung der Stellen ausschließlich die Schülerzahlen der SEK I zu Grunde gelegt.

 

Ist geplant in der Zeit des SEP 2010/11 bis 2014/15 die Stellenzuweisung konstant zu halten oder an die Veränderungen der Schülerzahlen anzupassen?

 

Ob eine Stellenausweitung erfolgt oder nicht ist durch den Kreistag im Zuge der jeweiligen Haushalts- bzw. Stellenplanberatungen zu entscheiden.