Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FW-Fraktion:

 

Im SEP (S. 62-70) sind die kreiseigenen Schulsporthallen in 27x45m (klassische 3-Feldhalle), 18x33m und 15x27m (klassische 1-Feldhalle) eingeteilt.

In der Spalte 18x33m sind insgesamt 13 Hallen aufgeführt.

 

Wie groß sind diese Hallen genau (Angabe in Meter)?

Die nutzbaren Hallenfelder betragen 18 x 33 m.

 

Wie werden diese Hallen zur Ermittlung der Sportraumkapazität eingeteilt (Angabe in Feldern)?

Es handelt sich um Sporthallen, die als Einfeldhallen genutzt werden und keine Trennvorhänge haben.

 

Welche Hallen verfügen über eine Bühne?

Folgende kreiseigene Hallen verfügen über eine Bühne:

Gutenberghalle in Dieburg, Halle an der Geiersbergschule Groß-Umstadt; Halle der Albert-Schweitzer-Schule, Groß-Zimmern; John-F.-Kennedy-Schule Münster und an der Friedrich-Ebert-Schule Pfungstadt (Sport-und Kulturhalle);

 

Wie groß ist die nutzbare Fläche dieser Hallen (ohne Bühne)?

Die nutzbaren Flächen dieser Hallen entsprechen den Angaben in der Tabelle des Schulentwicklungsplanes.