Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

  1. Die Übertragbarkeit von nicht verausgabten Mitteln der Schulbudgets wird auf einen Gesamtbetrag von höchstens 5.000 Euro je Schule begrenzt.

 

  1. Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2012 nicht verausgabte, vorgetragene Mittel, die den Höchstbetrag von 5.000 Euro übersteigen, werden eingespart.

 

  1. Zu diesem Zeitpunkt bestehende negative Budgets werden nicht ausgeglichen und weiter vorgetragen, sofern ein Ausgleich nicht durch Verrechnung mit investiven Mitteln des Schulbudgets möglich ist.