Beschluss:
- Die Übertragbarkeit von nicht verausgabten Mitteln der Schulbudgets wird auf einen Gesamtbetrag von höchstens 5.000 Euro je Schule begrenzt.
- Mit Ablauf des Haushaltsjahres 2012 nicht verausgabte, vorgetragene Mittel, die den Höchstbetrag von 5.000 Euro übersteigen, werden eingespart.
- Zu diesem Zeitpunkt bestehende negative Budgets werden nicht ausgeglichen und weiter vorgetragen, sofern ein Ausgleich nicht durch Verrechnung mit investiven Mitteln des Schulbudgets möglich ist.