Beschluss:
- Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das
Wirtschaftsjahr 2011 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und § 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit nachfolgender Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
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Plan 2011 |
Erträge |
51.161.461 |
Aufwendungen |
53.534.182 |
Verlust |
- 2.372.721 |
2. im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
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Plan 2011 |
VE |
Erträge |
2.839.000 |
0 |
Aufwendungen |
2.839.000 |
0 |
Verlust |
0 |
0 |
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, wird auf 1.090.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen erforderlich.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt die am xx.xx.2010 vom Kreistag beschlossene Stellenübersicht 2011.