Beschluss:

 

  1. Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2010 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.

 

  1. Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:

 

§ 1 Haushaltsgesamtbeträge

 

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

 

im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

1. Nachtrag

Bisheriger Ansatz

Abweichung

Erträge

44.953.429

45.202.000

- 248.571

Aufwendungen

48.403.429

48.652.000

- 248.571

Verlust

- 3.450.000

- 3.450.000

0

 

 

im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:

 

 

1. Nachtrag

bisheriger Ansatz

Abweichung

WJ

VE

WJ

VE

WJ

VE

Einnahmen

15.467.000

0

15.467.000

0

0

0

Ausgaben

15.467.000

0

15.467.000

0

0

0

Verlust

0

 

0

 

0

 

 

 

§ 2 Kredite

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt bei 2.550.000 € festgesetzt. 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen geplant.

 

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5 Stellenübersicht

 

Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 08.03.2010. beschlossene Stellenübersicht 2010.