Beschluss:
- Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2010 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung:
§ 1 Haushaltsgesamtbeträge
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
im Erfolgsplan mit den Gesamtbeträgen:
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1. Nachtrag |
Bisheriger Ansatz |
Abweichung |
Erträge |
44.953.429 |
45.202.000 |
- 248.571 |
Aufwendungen |
48.403.429 |
48.652.000 |
- 248.571 |
Verlust |
- 3.450.000 |
- 3.450.000 |
0 |
im Vermögensplan mit den Gesamtbeträgen:
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1. Nachtrag |
bisheriger Ansatz |
Abweichung |
|||
WJ |
VE |
WJ |
VE |
WJ |
VE |
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Einnahmen |
15.467.000 |
0 |
15.467.000 |
0 |
0 |
0 |
Ausgaben |
15.467.000 |
0 |
15.467.000 |
0 |
0 |
0 |
Verlust |
0 |
|
0 |
|
0 |
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§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Investitionen erforderlich ist, bleibt bei 2.550.000 € festgesetzt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Es sind keine Verpflichtungsermächtigungen geplant.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, bleibt auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5 Stellenübersicht
Es gilt weiterhin die vom Kreistag am 08.03.2010. beschlossene Stellenübersicht 2010.