Beschluss:
1. Der Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung“ wird aufgelöst.
2. Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung wird in nachstehender Fassung beschlossen:
Satzung zur Aufhebung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung“
Aufgrund des § 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 1.4.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.3.2010 (GVBl. I S. 119), der §§ 1 und 5 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 (GVBl. I S. 151) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.03.2005 (GVBl. I S. 218) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg am __.__.____ die nachstehende Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kreisagentur für Beschäftigung“ in der Fassung vom 10.11.2008 beschlossen:
Art. 1:
Die §§ 1 bis 16 der Betriebssatzung werden aufgehoben.
Art. 2:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.