Beschluss:
- Der Landkreis errichtet die Stiftung „Darmstadt-Dieburg-Hilfe – Region Starkenburg“ als eine nicht rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts in der Verwaltung der Sozialstiftung des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
- Die Verfassung wird in der der Vorlage als Anlage beigefügten Form beschlossen.
- Der Treuhandvertrag wird in der der Vorlage als Anlage beigefügten Form beschlossen.