Beschluss: Kenntnis genommen

Erste Kreisbeigeordnete Frau Lück

 

übergibt den Jahresbericht 2009 der Abteilung „Familie und Soziales“ bezüglich gewährter Hilfen zur Erziehung für Minderjährige (§§ 27 ff SGB VIII), Maßnahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII) und junge Volljährige (§§ 41 i. V. m. 35a SGB VIII) sowie Hilfen für die Persönlichkeitsentwicklung zu einer eigenständigen Lebensführung junger Volljähriger (§ 41 SGB VIII).

 

Insgesamt zeichnet sich ein Anstieg der Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr in allen Bereichen – ausgenommen des Bereiches der sonstigen Hilfen – ab. Insbesondere die Fallzahlen der Sozialpädagogischen Familienhilfen, der Inobhutnahmen als auch der Intensiven Sozialpädagogischen Einzelbetreuungen und der Erziehungsbeistände/Betreuungshelfer/-innen zeigen einen hohen Anstieg.

 

Ein Indiz für die Zunahme hoch problematischer Lebensverhältnisse, in denen Kinder und Jugendliche teilweise aufwachsen, ist die Tatsache, dass die Jugendhilfe im Berichtszeitraum gezwungen war, 115 Kinder und Jugendliche in seine Obhut zu nehmen, sie also zu schützen, weil ihre körperliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet war. Eine Rückführung der betroffenen Minderjährigen in den elterlichen Haushalt ist oft nicht möglich. Daher münden die Inobhutnahmen oft in vollstationäre Hilfen.