Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:
Ein Pressemedium berichtete jüngst, dass im Jahr 2008 301.500 von 805.200 Widersprüchen gegen Bescheide der ARGEn und Optionskommunen erfolgreich gewesen wären. Die entspricht einer Quote von 37,4 %.
Hierzu fragen wir an :
1. Wie
viele Widersprüche der ALG II Bezieher/innen wurden im Jahr 2009 seitens des
Landkreises Da/Di der KfB angefochten ?
In 2009 sind 1.031 Widersprüche eingegangen.
2. Wie
viele dieser Widersprüche waren erfolgreich, führten also zu einer Änderung der
Bescheide ?
In 24 % der eingegangenen Widersprüche wurde ein Abhilfebescheid erstellt.
Dies betrifft in 37 % Fälle, die auf Grund zuvor fehlender Mitwirkung zunächst
ablehnend beschieden werden mussten und in 30 % Fälle mit zunächst falscher
Berechnung der Leitstungshöhe wegen nicht vollständig eingereichten Unterlagen.
3. Wie vielen Widersprüchen wurden stattgegeben wegen
- zu geringer Energiezahlungen ? (§ 22 SGB II)
- zu geringer KDU (§ 22 SGB II)
- fehlender Zuschläge zum SGB II (z.B. § 24 SGB II)?
- unberechtigter Sanktionen ?
-
anderer Gründe ?
Diese Zahlen werden nicht erhoben, da eine Systemauswertung nicht möglich
ist.
Wir bitten um Beantwortung o.a. Fragen .