Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Ein Pressemedium berichtete jüngst, dass im Jahr 2008 301.500 von 805.200 Widersprüchen gegen Bescheide der ARGEn und Optionskommunen  erfolgreich gewesen wären. Die entspricht einer Quote von 37,4 %.

 

Hierzu fragen wir an :

 

1.      Wie viele Widersprüche der ALG II Bezieher/innen wurden im Jahr 2009 seitens des Landkreises Da/Di  der KfB angefochten ?

In 2009 sind 1.031 Widersprüche eingegangen.

 

2.      Wie viele dieser Widersprüche waren erfolgreich, führten also zu einer Änderung der Bescheide ?

In 24 % der eingegangenen Widersprüche wurde ein Abhilfebescheid erstellt. Dies betrifft in 37 % Fälle, die auf Grund zuvor fehlender Mitwirkung zunächst ablehnend beschieden werden mussten und in 30 % Fälle mit zunächst falscher Berechnung der Leitstungshöhe wegen nicht vollständig eingereichten Unterlagen.

3.      Wie vielen Widersprüchen wurden stattgegeben wegen

-          zu geringer Energiezahlungen ? (§ 22 SGB II)

-          zu geringer KDU (§ 22 SGB II)

-          fehlender Zuschläge zum SGB II (z.B. § 24 SGB II)?

-          unberechtigter Sanktionen ?

-          anderer Gründe ?

Diese Zahlen werden nicht erhoben, da eine Systemauswertung nicht möglich ist.

 

Wir bitten um Beantwortung o.a. Fragen .