Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück übergibt mit Bezug auf die Nachfragen in der Sitzung des GGSA am 21.04.2010 (TOP 2.1.; Vorlage Nr. 3404-2010/DaDi) die durch die Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz beschlossene Diskussionsgrundlage für die gesetzliche Umsetzung von Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Papier soll Gesprächsgrundlage sein für eine Konferenz auf Bundesebene, zu der die Kultusministerkonferenz für den 20. und 21.06.2010 nach Bremen eingeladen hat. Die Vorlage beschreibt zunächst aus Sicht der Kultusministerkonferenz die juristische und pädagogische Ausgangssituation beim Schulunterricht für behinderte Kinder und Jugendliche.

 

Die Ausführungen schließen mit der Feststellung, dass alle (Bundes-) Länder für den jeweiligen Verantwortungsbereich aufgefordert sind eine Bestandsaufnahme vorzunehmen, Schritte der Weiterentwicklung festzulegen, entsprechende Maßnahmen zu veranlassen und die ggf. erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen (für die Entwicklung eines Inklusiven Bildungssystems) zu schaffen.

 

Insbesondere die durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 12.11.2009 (7 B 2763/09) getroffene Feststellung, dass „Die Vertragsbestimmungen in Artikel 24 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – BRK - … derzeit keine innerstaatliche Geltung, soweit sie den Bereich des öffentlichen Schulwesens betreffen“ besitzen, verdeutlicht, dass es erforderlich ist die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die es Eltern ermöglichen diesen Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention einzuklagen. Zuständig hierfür ist unter anderem das Land Hessen. Der VGH stellt hierzu im Folgenden fest, dass eine gesonderte Umsetzung der das öffentliche Schulwesen betreffenden Zielvorgaben in Artikel 24 BRK vom Hessischen Gesetzgeber bislang nicht vorgenommen worden ist.

 

Frau Lück weist abschließend darauf hin, dass sich das Papier der Amtschefkonferenz der KMK mit Fragen der Finanzierung differenziert nicht auseinandersetzt, was vermuten lässt, dass die Bundesländer sich maßgeblich auf eine rechtliche Umgestaltung konzentrieren (wollen) und die Kostenlast bei „verschiedenen Kostenträgern“, möglicherweise insbesondere der kommunalen Ebene (z. B. Schulträger) sehen könnten.

 

Das weitere Vorgehen des Landes Hessen müsse auf diesem Hintergrund abgewartet werden.