Beschlussvorschlag:
Die Vorlage ist durch folgende Formulierungen an den angegebenen Stellen zu verändern bzw. zu ergänzen:
Zu 3., Abs. 1:
Ausgehend vom Beschluss des Kreistages Darmstadt-Dieburg vom 28. Januar 2002 und der Stellungnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Flughafen Rhein-Main, wendet sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens in der im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren vorgesehen Form.
Die vorgelegten Unterlagen
sind trotz Nachbesserungen völlig unzureichend. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg
fordert deshalb, das eingeleitete Planfeststellungsverfahren auszusetzen, da
die Widersprüche in den Antragsunterlagen nicht geklärt, die fehlenden
Nachweise nicht vorgelegt und eine Reihe zwingender Voraussetzungen nicht
erfüllt sind.
Im Einzelnen stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg fest:
Absatz 2 und 3
wie bisher, Absatz 4 („Bei der im Planfeststellungsverfahren ... der hier
lebenden Menschen darstellt.“) wird wie folgt ergänzt:
In den nachgebesserten
Antragsunterlagen fehlen weiterhin
- ein
klarer und belastbarer Nachweis der mit den beantragten Maßnahmen
technisch maximal erreichbaren Kapazität an Flugbewegungen und sauber
ermittelte Werte, welcher Fluglärm und andere Belastungen auf die Region
mit einer Auslastung der jetzt geplanten Erweiterungen tatsächlich zukommt
- ein
vollständiger und nachvollziehbarer Nachweis der Vereinbarkeit der
geplanten Landebahn mit dem genehmigten Betrieb des Chemiewerks TICONA
- eine
methodisch einwandfreie Ermittlung der Fluglärmbelastungen nach den
neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Rechtsprechung
- ein
realistischer Lösungsvorschlag der Folgeprobleme des geplanten Ausbaus im
Bereich des Schienen- und Straßenverkehrs.
Zudem ist die
Zusage der Landesregierung gegenüber der EU-Kommission, die im
Raumordnungsverfahren unzulässigerweise unterlassene Prüfung der
Ausbauvarianten einschließlich des Nichtausbaus an Hand der
Seveso-II-Richtlinie nachzuholen, nicht erfüllt. Darauf hat die Bundesregierung
bereits im Januar das Hess. Verkehrsministerium schriftlich hingewiesen und die
Vorgehensweise des Landes kritisiert.
Ziff. 3.2. Nachtflugverbot
wird wie folgt ergänzt:
Der Planfeststellungsantrag ist im Bereich
Nachtflugverbot ungenau und lässt für die Menschen in Darmstadt-Dieburg
gravierende nachteilige Auswirkungen erwarten.
Im Prinzip würde sich am derzeitigen Zustand kaum etwas
ändern, denn von dem Verbot für Starts und Landungen zwischen 23.00 Uhr und
5.00 Uhr Ortszeit sind inakzeptable Ausnahmen geplant.
So sollen von den Einschränkungen - Start- und
Landeverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr - verspätet bzw. verfrüht
ankommende Luftfahrzeuge ausgenommen werden, wenn diese gemäß Flugplan, in der
Zeit bis 23.00 Uhr Ortszeit bzw. ab 05.00 Uhr Ortszeit eintreffen würden.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert, dass
verspätete Starts in jedem Einzelfall der Genehmigung durch die
Luftaufsichtsstelle bedürfen. Sie darf nur erteilt werden, wenn die Verspätung
auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen
Luftverkehrsgesellschaft liegt.
Bereits
derzeit sind unplanmäßige, aber einkalkulierte Verspätungen an der
Tagesordnung. Von einer tatsächlichen Nachtruhe kann insbesondere im Sommer
dann keine Rede sein, wenn auch in Zukunft regelmäßig die letzten
Charterflieger weit nach Mitternacht landen, die mit 22.59 Uhr im Flugplan
stehen.
gez.
Christel Fleischmann
Fraktionsvorsitzender