Nachtrag: 01.03.2005

Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Die Vorlage ist durch folgende Formulierungen an den angegebenen Stellen zu verändern bzw. zu ergänzen:

 

Zu 3., Abs. 1:

Ausgehend vom Beschluss des Kreistages Darmstadt-Dieburg vom 28. Januar 2002 und der Stellungnahme des Landkreises Darmstadt-Dieburg im Rahmen des Raumordnungsverfahrens zum Flughafen Rhein-Main, wendet sich der Landkreis Darmstadt-Dieburg gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens in der im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren vorgesehen Form.

Die vorgelegten Unterlagen sind trotz Nachbesserungen völlig unzureichend. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert deshalb, das eingeleitete Planfeststellungsverfahren auszusetzen, da die Widersprüche in den Antragsunterlagen nicht geklärt, die fehlenden Nachweise nicht vorgelegt und eine Reihe zwingender Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

Im Einzelnen stellt der Landkreis Darmstadt-Dieburg fest:

Absatz 2 und 3 wie bisher, Absatz 4 („Bei der im Planfeststellungsverfahren ... der hier lebenden Menschen darstellt.“) wird wie folgt ergänzt:

In den nachgebesserten Antragsunterlagen fehlen weiterhin

  • ein klarer und belastbarer Nachweis der mit den beantragten Maßnahmen technisch maximal erreichbaren Kapazität an Flugbewegungen und sauber ermittelte Werte, welcher Fluglärm und andere Belastungen auf die Region mit einer Auslastung der jetzt geplanten Erweiterungen tatsächlich zukommt
  • ein vollständiger und nachvollziehbarer Nachweis der Vereinbarkeit der geplanten Landebahn mit dem genehmigten Betrieb des Chemiewerks TICONA
  • eine methodisch einwandfreie Ermittlung der Fluglärmbelastungen nach den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Rechtsprechung
  • ein realistischer Lösungsvorschlag der Folgeprobleme des geplanten Ausbaus im Bereich des Schienen- und Straßenverkehrs.

Zudem ist die Zusage der Landesregierung gegenüber der EU-Kommission, die im Raumordnungsverfahren unzulässigerweise unterlassene Prüfung der Ausbauvarianten einschließlich des Nichtausbaus an Hand der Seveso-II-Richtlinie nachzuholen, nicht erfüllt. Darauf hat die Bundesregierung bereits im Januar das Hess. Verkehrsministerium schriftlich hingewiesen und die Vorgehensweise des Landes kritisiert.

Ziff. 3.2. Nachtflugverbot wird wie folgt ergänzt:

Der Planfeststellungsantrag ist im Bereich Nachtflugverbot ungenau und lässt für die Menschen in Darmstadt-Dieburg gravierende nachteilige Auswirkungen erwarten.

Im Prinzip würde sich am derzeitigen Zustand kaum etwas ändern, denn von dem Verbot für Starts und Landungen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr Ortszeit sind inakzeptable Ausnahmen geplant.

So sollen von den Einschränkungen - Start- und Landeverbot zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr - verspätet bzw. verfrüht ankommende Luftfahrzeuge ausgenommen werden, wenn diese gemäß Flugplan, in der Zeit bis 23.00 Uhr Ortszeit bzw. ab 05.00 Uhr Ortszeit eintreffen würden.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert, dass verspätete Starts in jedem Einzelfall der Genehmigung durch die Luftaufsichtsstelle bedürfen. Sie darf nur erteilt werden, wenn die Verspätung auf Gründen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der jeweiligen Luftverkehrsgesellschaft liegt.

Bereits derzeit sind unplanmäßige, aber einkalkulierte Verspätungen an der Tagesordnung. Von einer tatsächlichen Nachtruhe kann insbesondere im Sommer dann keine Rede sein, wenn auch in Zukunft regelmäßig die letzten Charterflieger weit nach Mitternacht landen, die mit 22.59 Uhr im Flugplan stehen.

 

gez.

Christel Fleischmann

Fraktionsvorsitzender