Landrat Schellhaas teilt mit,
dass der Regierungspräsident die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 mit Verfügung vom 28.05.2010 mit Auflagen genehmigt hat.
Die Genehmigungsverfügung wird gemäß § 29 Abs. 3 HKO dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Kreistag zur Kenntnisnahme vorgelegt.