Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der FDP-Fraktion:

 

1.                  Welche Erkenntnisse zieht der Kreisausschuss aus dem ersten Jahresbericht des Bundesprojekts „D 115“ – Einführung einer zentralen Behörden-Rufnummer?

 

Die Strukturen der beteiligten Landkreise sind teils sehr heterogen und mit denen des Landkreises Darmstadt-Dieburg als „Kragenkreis“ um das Oberzentrum Darmstadt nur sehr bedingt vergleichbar. In Hessen haben sich bislang lediglich der Main-Taunus-Kreis, die Städte Frankfurt am Main und Offenbach sowie die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel beteiligt. Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse des ersten Jahresberichts nicht in allen Bereichen auf die hiesige Situation übertragbar.

 

2.                  Sind die ermittelten Einsparpotenziale der bisher beteiligten Behörden durch verkürzte Bearbeitungszeiten und Entlastungen der Mitarbeiter für den Landkreis Darmstadt-Dieburg nachvollziehbar?

 

Die dargestellten Einsparpotenziale sind auch aufgrund des Jahresberichts nicht nachvollziehbar. Beispielsweise ist das Regierungspräsidium Darmstadt in der aktuell laufenden Pilotphase beteiligt, dennoch kann der Service im Regierungsbezirk Darmstadt  nicht in Anspruch genommen werden. Die dargestellten Synergieeffekte erwecken gerade vor diesem Hintergrund einen eher theoretischen als praktischen Charakter.

 

Der Service von „D115“ wird in der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg aktuell von drei Personen (2,5 Stellen) in der Telefonzentrale  wahrgenommen. Diese Beschäftigten haben darüber hinaus auch noch Kenntnis über die tatsächliche Anwesenheit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und können im Verhinderungsfall Gespräche an eine Stellvertretung vermitteln. Der Personalaufwand zum Betrieb einer einheitlichen Behördenrufnummer „D115“ im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei etwa 9 Stellen. Eine Entlastung der Sachbearbeitungen in diesem Umfang ist nicht nachvollziehbar.

 

3.                  Ist der Kreisausschuss bereit, erneut über eine Beteiligung an D 115-Projekt nachzudenken, falls deutliche Einsparmöglichkeiten für die Kreisverwaltung erkennbar sind?

 

Der Aufbau einer angemessenen Infrastruktur zum Betrieb einer einheitlichen Behördenrufnummer „D115“ setzt eine Bevölkerungszahl von mindestens einer Million Menschen voraus. Vor diesem Hintergrund erscheint  eine Beteiligung des Landkreises Darmstadt-Dieburg nur im Verbund mit weiteren Partnern – insbesondere der Stadt Darmstadt – zielführend. Daher ist beabsichtigt, dies im Rahmen der Kooperation mit dem Odenwaldkreis, dem Kreis Groß-Gerau und der Stadt Darmstadt zu thematisieren. Grundlage hierfür kann der Erfahrungsbericht des Regierungspräsidiums Darmstadt sein. In Hessen wird aktuell ein Realisierungskonzept erstellt wonach bis 2013 flächendeckend das Projekt umgesetzt werden soll.

 

Die Erfahrungen, derartige Dienstleistungen zu zentralisieren haben in der Vergangenheit regelmäßig dazu geführt, theoretisch Einsparpotenzial aufzuzeigen. Praktisch wurde dieser Mehraufwand weder beim „Hessen-Finder“ noch bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in adäquatem Umfang in Anspruch genommen.