Fragen der FDP-Fraktion:
1. Welche Erkenntnisse zieht der Kreisausschuss aus dem ersten Jahresbericht des Bundesprojekts „D 115“ – Einführung einer zentralen Behörden-Rufnummer?
Die Strukturen der beteiligten Landkreise sind teils
sehr heterogen und mit denen des Landkreises Darmstadt-Dieburg als
„Kragenkreis“ um das Oberzentrum Darmstadt nur sehr bedingt vergleichbar. In
Hessen haben sich bislang lediglich der Main-Taunus-Kreis, die Städte Frankfurt
am Main und Offenbach sowie die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel
beteiligt. Vor diesem Hintergrund sind auch die Ergebnisse des ersten
Jahresberichts nicht in allen Bereichen auf die hiesige Situation übertragbar.
2. Sind die ermittelten Einsparpotenziale der bisher beteiligten Behörden durch verkürzte Bearbeitungszeiten und Entlastungen der Mitarbeiter für den Landkreis Darmstadt-Dieburg nachvollziehbar?
Die dargestellten Einsparpotenziale sind auch aufgrund
des Jahresberichts nicht nachvollziehbar. Beispielsweise ist das
Regierungspräsidium Darmstadt in der aktuell laufenden Pilotphase beteiligt,
dennoch kann der Service im Regierungsbezirk Darmstadt nicht in Anspruch genommen werden. Die
dargestellten Synergieeffekte erwecken gerade vor diesem Hintergrund einen eher
theoretischen als praktischen Charakter.
Der Service von „D115“ wird in der Kreisverwaltung
Darmstadt-Dieburg aktuell von drei Personen (2,5 Stellen) in der
Telefonzentrale wahrgenommen. Diese
Beschäftigten haben darüber hinaus auch noch Kenntnis über die tatsächliche
Anwesenheit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter und können im
Verhinderungsfall Gespräche an eine Stellvertretung vermitteln. Der
Personalaufwand zum Betrieb einer einheitlichen Behördenrufnummer „D115“ im
Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt bei etwa 9 Stellen. Eine Entlastung der
Sachbearbeitungen in diesem Umfang ist nicht nachvollziehbar.
3. Ist der Kreisausschuss bereit, erneut über eine Beteiligung an D 115-Projekt nachzudenken, falls deutliche Einsparmöglichkeiten für die Kreisverwaltung erkennbar sind?
Der Aufbau einer angemessenen Infrastruktur zum Betrieb
einer einheitlichen Behördenrufnummer „D115“ setzt eine Bevölkerungszahl von
mindestens einer Million Menschen voraus. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Beteiligung des Landkreises Darmstadt-Dieburg
nur im Verbund mit weiteren Partnern – insbesondere der Stadt Darmstadt –
zielführend. Daher ist beabsichtigt, dies im Rahmen der Kooperation mit dem
Odenwaldkreis, dem Kreis Groß-Gerau und der Stadt Darmstadt zu thematisieren.
Grundlage hierfür kann der Erfahrungsbericht des Regierungspräsidiums Darmstadt
sein. In Hessen wird aktuell ein Realisierungskonzept erstellt wonach bis 2013
flächendeckend das Projekt umgesetzt werden soll.
Die Erfahrungen, derartige Dienstleistungen zu
zentralisieren haben in der Vergangenheit regelmäßig dazu geführt, theoretisch
Einsparpotenzial aufzuzeigen. Praktisch wurde dieser Mehraufwand weder beim
„Hessen-Finder“ noch bei der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in
adäquatem Umfang in Anspruch genommen.