Beschluss: Kenntnis genommen

Kreisbeigeordneter Fleischmann gibt in Beantwortung der Anfrage des Abg. Hörr (SPD) in der Sitzung des Infrastruktur- und Umweltausschusses vom 19.4.2010 die vom Kreisausschuss beschlossenen Richtlinien über die Verleihung eines Umweltschutzpreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg und über die Verleihung eines Umweltschutzpreises für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Kenntnis.

 

R I C H T L I N I E N

über die Verleihung eines Umweltschutzpreises des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet des Schutzes unserer Umwelt einen

 

„Umweltschutzpreis“.

 

Mit der Verleihung des Preises will der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu einer Sensibilisierung und zu einer Stärkung des Bewusstseins für die Belange des Umweltschutzes beitragen. Hierbei sollen beispielhafte Leistungen auf den Gebieten des Naturschutzes und des allgemeinen Umweltschutzes entsprechend gewürdigt werden.

 

Hierzu gelten folgende Richtlinien:

 

§ 1

 

1.      Der Umweltschutzpreis wird in der Regel alle zwei Jahre verliehen. Er besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung von 2.000,00 €.

 

2.      Urkunde und Geldzuwendung werden im Rahmen einer Feierstunde durch den/die zuständige/n Dezernenten/Dezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg verliehen.

 

3.      Die Aufteilung des Preises auf mehrere Preisträger ist zulässig.

 

§ 2

 

Preisträger können sein:

 

Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen, Verbände, Arbeitsgemeinschaften oder Firmen, die ein besonderes Engagement bewiesen und beispielhafte Leistungen auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes im Landkreis Darmstadt-Dieburg erbracht haben.

 

§ 3

 

Vorschläge für die Preisverleihung können von Behörden, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und einzelnen Bürgern gemacht werden. Sie sind beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg jeweils bis zum 1. Juni des Jahres in dem die Verleihung stattfindet einzureichen.

 

§ 4

 

1.      Die Vorschläge werden von einem Ausschuss geprüft, der dem Kreisausschuss einen oder mehrere Preisträger sowie die Höhe der mit der Preisverleihung verbundenen Geldprämie vorschlägt.

 

2.      Dem Prüfungsausschuss gehören an:

 

-         der/die für Umweltschutzfragen zuständige Dezernent/in der Kreisverwaltung als Vorsitzender/Vorsitzende

-         je ein/e Vertreter/in der im Kreistag vertretenen Fraktionen

-         ein/e Vertreter/in der Unteren Naturschutzbehörde

-         der/die Vorsitzende des Naturschutzbeirates und

-         ein/e Vertreter/in der anerkannten Vereine gemäß §§ 58 und 60 BNatSchG

 

§ 5

 

Ein Anspruch auf Verleihung des Umweltschutzpreises besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 6

 

Die Geschäftsführung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.


 

R I C H T L I N I E N

über die Verleihung eines Umweltschutzpreises für Kinder, Jugendliche, Schülerinnen

und Schüler des Landkreises Darmstadt-Dieburg

 

 

Zur Anerkennung beispielhafter Leistungen von Kindern, Jugendlichen, Schulen, Klassen, Jugendverbänden etc. auf dem Gebiet des Umwelt- und Naturschutzes verleiht der Landkreis Darmstadt-Dieburg einen

 

„Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche“.

 

Mit der Verleihung des Preises will der Landkreis Darmstadt-Dieburg zu einer Sensibilisierung und zu einer Stärkung des Bewusstseins für die Belange des Umweltschutzes beitragen. Hierbei sollen beispielhafte Leistungen auf den Gebieten des Naturschutzes und des allgemeinen Umweltschutzes entsprechend gewürdigt werden.

 

Hierzu gelten folgende Richtlinien:

 

§ 1

 

Der Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche besteht aus einer Urkunde sowie einer Geldzuwendung in Höhe von 1.000,00 € (i. W. Eintausend Euro). Eine Aufteilung auf mehrere Preisträger ist zulässig.

 

Der Preis kann in drei Altersgruppen

- bis zehn Jahre

- elf bis vierzehn Jahre

- ab fünfzehn Jahre

aufgeteilt werden.

 

Der Umweltschutzpreis für Kinder und Jugendliche wird in der Regel alle zwei Jahre verliehen und wird im Rahmen einer Feierstunde überreicht.

 

§ 2

 

Eine Verleihung ist möglich an Kinder, Jugendliche, Schülerinnen und Schüler sowie Gruppen und Klassen in Kindergärten, Vorschulen und Schulen sowie an außerschulische Arbeitsgemeinschaften, Einrichtungen, Vereine, Verbände und freie Gruppen.

 

Die Verleihung erfolgt für altersgemäße künstlerische oder für praktische und ökologisch wirksame und möglichst nachhaltige Aktivitäten im Umwelt- und Naturschutzbereich.

 

Die Ausschreibung des Wettbewerbs erfolgt zu Beginn des II. Schulhalbjahres (1. Februar). Bewerbungsschluss ist der letzte Schultag vor den Sommerferien.

 

§ 3

 

Vorschläge für die Preisverleihung können von Kindern, Jugendlichen, Schülerinnen, Schüler, Behörden, Gemeinden, Verbänden, Vereinen und einzelnen Bürgerinnen und Bürgern gemacht werden. Sie sind beim Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzureichen.

 

§ 4

 

1.      Die Vorschläge werden von einem Ausschuss geprüft, der dem Kreisausschuss einen oder mehrere Preisträger sowie die Höhe der mit der Preisverleihung verbundenen Geldprämie vorschlägt.

 

2.      Dem Prüfungsausschuss gehören an:

 

-         der/die für Umweltschutzfragen zuständige Dezernent/in der Kreisverwaltung als Vorsitzender/Vorsitzende

-         je ein/e Vertreter/in der im Kreistag vertretenen Fraktionen

-         ein/e Vertreter/in der Unteren Naturschutzbehörde

-         der/die Vorsitzende des Naturschutzbeirates und

-         ein/e Vertreter/in der anerkannten Vereine gemäß §§ 58 und 60 BNatSchG

 

§ 5

 

Ein Anspruch auf Verleihung des Umweltschutzpreises für Kinder, Jugendliche, Schulen, Klassen, Jugendverbänden etc. besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 6

 

Die Geschäftsführung liegt bei der Unteren Naturschutzbehörde.