Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Schellhaas teilt mit:

 

Für das Darlehen Nr. 800 030 100 mit Restkapital in Höhe von 850.219,60 € wurde gem. Beschluss des Portfoliobeirates vom 27.11.2009 am 02.02.2010 ein Doppel-Swap mit Gläubigerkündigungsrecht abgeschlossen.

 

Dieser bewirkt, dass der Landkreis für die Zeit ab dem 04.02.2010-30.11.2013 anstelle des vertragsbedingten Festzinssatzes von 4,35 % einen Zinssatz in Höhe von 4,05 % aufbringen muss.  Die Zinsdifferenz in Höhe von 30 Basispunkten erhält der Landkreis in Form einer Ausgleichszahlung durch den Swappartner.

 

Darüber hinaus besteht die Option, dass dieser Zinssatz ab dem 30.11.2013 bis zum 30.11.2019 um weitere sechs Jahre verlängert wird. Die Entscheidung hierüber obliegt der Gläubigerbank und wird etwa fünf Bankarbeitstage vor Ende der Zinsbindung getroffen.