Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt Kopien des Schreibens des Hessischen Kultusministeriums vom 30.12.2009 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Bezugsschreibens des Arbeitskreises Integration von Kindern mit Behinderung vom 08.10.2009.

 

Der im Landkreis seit 1995 bestehende, interdisziplinär besetzte, Arbeitskreis „Integration von Kindern mit Behinderungen“ begleitet und unterstützt von Anfang an die Entwicklung integrativer Konzepte zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Regelkindergärten/

Kindertagesbetreuungseinrichtungen.

 

Im Zuge der Beratungen und Gespräche im Arbeitskreis wurde, sowohl auf der Basis eigener Erfahrungen von Arbeitskreismitgliedern, aber auch durch die Anhörung betroffener Eltern, festgestellt, dass die enormen finanziellen Anstrengungen der hessischen Gemeinden, Städte und Landkreise, Integration im Kindertagesbetreuungsbereich zu ermöglichen, das Ziel der gesellschaftlichen Integration verfehlen, sofern eine Fortsetzung qualifizierter Integrationsleistungen im Bereich der allgemeinen Schulen durch das Land Hessen nicht erfolgt.

 

Da das Land Hessen, wie auch die anderen Bundesländer, der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beigetreten sind, erfolgte ein entsprechendes Anschreiben an die Hessische Kultusministerin, Frau Henzler.

 

Notwendig ist aus Sicht der Arbeitskreismitglieder die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems, zu welchem sich das Land durch den Beitritt zur UN-Konvention auch verpflichtet hat. Um ein solches System zu schaffen, erfolgte durch den Arbeitskreis die Benennung folgender Erfordernisse:

 

Ø     Schaffung von Stellen für pädagogische Fachkräfte unterschiedlicher Profession (z. B. Sozialpädagoge, Erzieher, Heilerziehungspfleger etc.) deren Qualifizierung sich am Hilfebedarf des Kindes orientiert

Ø     Förderkonferenzen Kita/Gesundheitsamt/Schulen

Ø     zeitliches Förderkontingent von 15 Stunden/Woche/Kind

Ø     angemessene Reduzierung der Klassenstärke

Ø     angemessene Ausstattung der Schulen

 

Mit seinem Schreiben vom 30.12.2009 hat das Ministerium auf dieses Anschreiben reagiert. Das Schreiben wurde den Arbeitskreismitgliedern in seiner Sitzung am 29.01.2010 ausgehändigt.

 

Bedauert wurde durch die AK-Mitglieder, dass sich aus diesem Schreiben kein eindeutiges Bekenntnis zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems ergibt. Dieses Wort taucht jedenfalls im Anschreiben nicht auf.

 

Auch zu den durch den Arbeitskreis benannten konkreten Erfordernissen zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems erfolgen im Schreiben des Hessischen Kultusministeriums keine Aussagen. Es wird in diesem Schreiben vielmehr darauf verwiesen, dass es zur Abstimmung zwischen den Bundesländern kommen soll, wobei Grundsatzentscheidungen angesichts der Behindertenrechtskonvention in Hessen aber erst im Zuge einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes erfolgen werden.

 

Der Arbeitskreis, dessen Mitglieder sich aus der als Anlage beigefügten Teilnehmerliste des letzten interdisziplinären Gesprächs ergeben, wird seine Arbeit fortsetzen. Es wurde um die Weitergabe dieser Unterlagen an Kreisausschuss/Kreistag gebeten.