Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Erste Kreisbeigeordnete Lück

 

übergibt eine Aufstellung der jüngst vom Regierungspräsidium Kassel übermittelten Rückholquoten im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) für die Jahre 2004 bis 2009.

 

In der Übersicht sind jeweils nur die Beträge ausgewiesen, die vom Bund/Land finanziert wurden bzw. an Bund/Land abgeführt worden sind (2/3 der geleisteten Ausgaben und der eingezogenen Einnahmen). Die genannten Summen sind also um 1/3 zu erhöhen, da der Landkreis 1/3 der geleisteten Ausgaben aus originären Kreismitteln finanziert und 1/3 der eingezogenen Einnahmen behält.

 

Die Aufstellung verdeutlicht, dass es im Landkreis Darmstadt-Dieburg säumigen Unterhaltschuldnerinnen und Unterhaltsschuldnern nicht einfach gemacht wird, sich der gesteigerten Unterhaltsverpflichtung ihren Kindern gegenüber zu entziehen. Es ist ein bedauerlicher und in Fällen, in denen sich Unterhaltspflichtige absichtlich dieser Verpflichtung entziehen, auch grundsätzlich nicht tolerierbarer Sachverhalt, dass jährlich allein nach dem UVG staatliche Auffangleistungen in Höhe von ca. 2,1 Millionen Euro erbracht werden müssen, um den Lebensunterhalt und die Existenz von Kindern in unserem Landkreis sicher zu stellen.

 

Aktuell befinden sich ca. 1.250 Kinder im Leistungsbezug nach dem UVG.