Der Kreisausschuss beschließt:
Die Befristung der Beteiligungsrichtlinie bis zum 31.12.2004 wird aufgehoben. Die Richtlinie wird bis 31.12.2005 befristet.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.
Der Kreisausschuss beschließt:
Die Befristung der Beteiligungsrichtlinie bis zum 31.12.2004 wird aufgehoben. Die Richtlinie wird bis 31.12.2005 befristet.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.