Nachtrag: 16.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

1.      Am 19.01.2005 war der 10-Jahres-Festzinssatz auf unter 3,59 % abgesunken und hatte einen Tiefststand erreicht. Dieses extrem niedrige Zinsniveau wurde genutzt um für zwei Darlehen Doppel-Swaps mit der Landesbank Hessen-Thüringen zu vereinbaren. Bei einem Doppel-Swap handelt es sich um eine Kombination eines Receiver-Swaps mit einem Payer-Swap. Diese Vereinbarung wird zusätzlich zu einem bestehenden Darlehens­vertrag abge­schlossen, ohne dass dadurch der Darlehensvertrag verändert wird. Durch den Doppel-Swap erfolgt einerseits eine sofortige Zinsab­senkung und anderer­seits die Sicherung des niedrigen Zinsniveaus für die Zukunft.

 

Folgende Doppel-Swaps wurden vereinbart:

 

1.

zum Darlehen der Sparkasse Darmstadt  Nr. 640 001 046

 

aktuelle Restschuld :

2.025.749 €

 

aktueller Zinssatz :

6,01 %

 

Zinsablauf:

30.11.2008

 

Wirkung des Doppel-Swaps:

 

ö

sofortige Absenkung des Zinssatzes auf 5,05 % (fest!)

 

ö

Zinsertrag pro Jahr ca. 19.000 €

 

ö

Sicherung des Zinssatzes von 5,05 % bis zum 30.12.2014

 

ö

Der Receiver-Swap läuft bis zum 30.11.2008 (Zinsablauf des Darlehens­ver­trages).

 

ö

Der Payer-Swap entspricht ab dem Zinsablauf bis zum 30.12.2014 einem Forward-Payer-Swap und dienst der Zinssicherung.

 

ö

Das Darlehen ist zum Zinsablauf variabel zu prolongieren.

 

2.

zum Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau Nr. 1.310.943

 

aktuelle Restschuld :

2.287.278 €

 

aktueller Zinssatz :

5,00 %

 

Zinsablauf:

15.02.2008

 

Wirkung des Doppel-Swaps:

 

ö

sofortige Absenkung des Zinssatzes auf 4,485 % (fest!)

 

ö

Zinsertrag pro Jahr ca. 11.000 €

 

ö

Sicherung des Zinssatzes von 4,485 % bis zum 15.08.2017

 

ö

Der Receiver-Swap läuft bis zum 15.02.2008 (Zinsablauf des Darlehensver­trages).

 

ö

Der Payer-Swap entspricht ab dem Zinsablauf bis zum 15.08.2017 einem Forward-Payer-Swap und dient der Zinssicherung.

 

ö

Das Darlehen ist zum Zinsablauf variabel zu prolongieren.

 

Eine detaillierte Darstellung der Zahlungsströme eines Doppel-Swaps ist der Anlage zu entnehmen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss ist gemäß Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 28.09.1992 (Drucksache Nr. 2596/IV) zu unterrichten.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.