Beschlussvorschlag:
Rechtzeitig – unter Einhaltung der Ladungsfristen- wird ein
Haushaltskonsolidierungskonzept
vorgelegt, das formell wie auch materiell den Anforderungen
des § 24 GemHVO
entspricht.
Hierbei sind auch die Forderungen der Kommunalaufsicht aus
dem Schreiben vom 21. Jan.
2010 an die Städte und Gemeinden sowie der Leitlinienerlass
des HMdIuS vom 3.8.2005
zu beachten. Die zu erfüllenden Auflagen des
Regierungspräsidenten aus 2009 sind bei
der Aufstellung zu berücksichtigen und deren Auswirkungen
gesondert darzulegen.
Sollte eine Vorlage der Verwaltung zeitlich zu den
Sitzungsterminen nicht möglich sein,
beantragen wir bereits jetzt:
- Bei dem
Gesamtergebnishaushalt sind bei allen Produktbereichen im Jahre 2010 bei den
Ausgaben 10 % einzusparen. Der Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben –
ist davon auszunehmen.
- Der Stellenplan und die
qualitativen Veränderungen des Stellenplanes sind auf den Stand des
Stellenplanes 2009 zu beschränken und werden nicht verändert.
- Die Auflagen des
Regierungspräsidenten aus 2009 sind weiter zu beachten und vor allem bis
zur Vorlage eines qualifizierten Haushaltkonsolidierungskonzeptes einzuhalten.
- Ausnahmen bzw.
Abweichungen sind durch den Finanzausschuss zu genehmigen.