Beschluss: abgelehnt

Beschlussvorschlag:

 

Rechtzeitig – unter Einhaltung der Ladungsfristen- wird ein Haushaltskonsolidierungskonzept

vorgelegt, das formell wie auch materiell den Anforderungen des § 24 GemHVO

entspricht.

 

Hierbei sind auch die Forderungen der Kommunalaufsicht aus dem Schreiben vom 21. Jan.

2010 an die Städte und Gemeinden sowie der Leitlinienerlass des HMdIuS vom 3.8.2005

zu beachten. Die zu erfüllenden Auflagen des Regierungspräsidenten aus 2009 sind bei

der Aufstellung zu berücksichtigen und deren Auswirkungen gesondert darzulegen.

 

Sollte eine Vorlage der Verwaltung zeitlich zu den Sitzungsterminen nicht möglich sein,

beantragen wir bereits jetzt:

 

  1. Bei dem Gesamtergebnishaushalt sind bei allen Produktbereichen im Jahre 2010 bei den Ausgaben 10 % einzusparen. Der Produktbereich 03 - Schulträgeraufgaben – ist davon auszunehmen.

 

  1. Der Stellenplan und die qualitativen Veränderungen des Stellenplanes sind auf den Stand des Stellenplanes 2009 zu beschränken und werden nicht verändert.

 

  1. Die Auflagen des Regierungspräsidenten aus 2009 sind weiter zu beachten und vor allem bis zur Vorlage eines qualifizierten Haushaltkonsolidierungskonzeptes einzuhalten.

 

  1. Ausnahmen bzw. Abweichungen sind durch den Finanzausschuss zu genehmigen.