Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Die Gebührensatzung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 12.03.2007 wird wie folgt geändert:

 

Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die

„Betreuenden Grundschulen“

an Schulen

im Landkreis ´Darmstadt-Dieburg

 

Auf Grund der §§ 5, 16, 17, 30 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.07.2006 (GVBl. I S. 394), der §§ 1 bis 5 a und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl. I S. 54) sowie der Bestimmungen des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in der Fassung vom 12.12.2008 (GVBl. I 2009 S. 2) hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg in seiner Sitzung am ………... folgende Änderungssatzung beschlossen.

 

§ 2 Absatz 4 a erhält folgende Fassung:

 

a)      Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Betreuende Grundschule besuchen, die sich in Trägerschaft des Landkreises Darmstadt-Dieburg befindet, ermäßigt sich der Kostenbeitrag für das zweite und jedes weitere Kind um 50%.

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.