Anfrage der FW-Fraktion:
- Welche nicht originären Pflichtaufgaben des Landkreises werden als freiwillige Leistungen gewährt?
- In welcher Höhe beteiligt sich der Landkreis an den unter 1 erfragten Leistungen?
- In welchen Bereichen und in welcher Höhe beteiligt sich der Landkreis an freiwilligen Leistungen, die durch geschlossene Verträge zu Pflichtleistungen umgewandelt wurden?
Die Angaben zu den freiwilligen Leistungen werden im
Rahmen des zu bildenden Runden Tischs zur Konsolidierung des Haushaltes
vorgelegt.