Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 wird gemäß § 114 d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach § 114 a Abs. 3 HGO erfolgt die Festsetzung für 2 Haushaltsjahre.

 

Der Entwurf beinhaltet:

 

Für 2010:

 

a)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 327.961.615 Euro und Aufwendungen von 366.735.275 Euro (Fehlbetrag: 38.773.660 Euro),

b)      den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -27.972.515 Euro, aus Investitionstätigkeit von -6.086.675 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -4.013.325 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt: -38.072.515 Euro),

c)      die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 6.086.675 Euro,

d)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 283.000 Euro,

e)      den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000.000 Euro,

f)        die Festsetzung der Kreisumlage auf 37,55 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 18,05 % der Kreisumlagegrundlagen,

g)      den Stellenplan.

 

Für 2011:

 

h)      den Ergebnishaushalt mit Erträgen von 310.651.705 Euro und Aufwendungen von 367.764.860 Euro (Fehlbetrag: 57.113.155 Euro),

i)        den Finanzhaushalt mit einem Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -46.750.010 Euro, aus Investitionstätigkeit von -2.337.695 Euro und aus Finanzierungstätigkeit von -8.162.305 Euro (Finanzmittelfehlbedarf insgesamt:                       -57.250.010 Euro),

j)        die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 2.337.695 Euro,

k)      Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.065.500 Euro,

l)        den Höchstbetrag der Kassenkredite mit 100.000.000 Euro,

m)    die Festsetzung der Kreisumlage auf 35,30 % und des Zuschlages zur Kreisumlage (Schulumlage) auf 20,80 % der Kreisumlagegrundlagen,

n)      den Stellenplan.

 

 

2.         Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2009 - 2013 wird gemäß

            § 101  Abs. 3 HGO dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

3.         Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für den Planungszeitraum 2009 - 2013 wird gemäß § 101 Abs. 4 HGO dem Kreistag zur Unterrichtung vorgelegt.