Nachtrag: 21.01.2010
Sitzung: 21.01.2010 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 3376-2010/DaDi
Fragen der CDU-Fraktion:
Allgemeine Fragen und Vorbericht
Seite 4 und 5 Ausblick auf die Haushaltsjahre 2010 und
2011
1.) Derzeit werden Stellenausschreibungen von der Abteilung KFB durchgeführt:
a) Auf welcher Grundlage erfolgen diese Ausschreibungen?
b) Warum wird die Stellungsbesetzungssperre des RP von mindestens 12 Monaten
nicht eingehalten?
c) Ist die Verwaltung darüber informiert, dass nach § 99 und § 114 f HGO im Rahmen
der vorläufigen Haushaltsführung der Stellenplan des Vorjahres und damit die
Auflage der Stellenbesetzungssperre des RP auch weiterhin gültig ist? Siehe auch
Seite 4 + 5 des Ausblicks!
Der Kreisausschuss hat in
seiner Sitzung am 10.03.2009 die Wiederbesetzungssperre für bei der HA VII -KfB
- frei werdende Stellen generell aufgehoben.
Daraufhin hat das
Regierungspräsidium auf entsprechenden Bericht der Verwaltung mit Verfügung vom
26.05.2009 eine generelle Befreiung von der 12monatigen Stellenbesetzungssperre
für diesen Bereich zugelassen.
Zu c) Ja ist bekannt
2.) Gibt es bei den Abschlusszahlen der Kostenstellen zum 31.12.09 gravierende
Abweichungen gegenüber dem in der letzten Sitzung beschlossenen Nachtrag? Falls ja,
dann bitten wir um eine Aufstellung.
Der Abschluss 2009 ist noch nicht fertig gestellt. Zurzeit
laufen die umfangreichen Abschlussarbeiten.
3.) S. 3 Haushaltssatzung § 4 Kassenkredite und S. 4 Abs.: 7 Ausblick 2010 + 2011
Die Kassenkredite sollen erneut auf nunmehr 100 Mio. € angehoben.
Wie oft und wie lange wurden im vergangen Jahr das bisher eingeräumte Limit von 90
Mio. € ausgeschöpft?
Bitte aufgegliedert auf die einzelnen Monate.
Kassenkredite
2009 |
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"fest DA" |
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"fest DI" |
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variabel DI |
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Summe |
Stand zum
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EUR |
% |
EUR |
% |
EUR |
% |
EUR |
31.01.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
3.345.000,00 |
2,686 |
43.345.000,00 |
28.02.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
3.320.000,00 |
2,222 |
43.320.000,00 |
31.03.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
30.04.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
31.05.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
30.06.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
31.07.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
31.08.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
30.09.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
31.10.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
30.11.2009 |
20.000.000,00 |
3,795 |
20.000.000,00 |
3,795 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
31.12.2009 |
20.000.000,00 |
1,280 |
20.000.000,00 |
1,122 |
0,00 |
0,00 |
40.000.000,00 |
Besteht bereits eine Rahmenvereinbarung mit den Banken? Falls ja, was sind die
wesentlichen Bedingungen für die „sichere Zinsaufwandsplanung“?
Ist diese zeitlich begrenzt? Falls „nein“ was spricht für eine „neue“ Rahmenvereinbarung.
Eine neue Vereinbarung wird zurzeit ausgehandelt. Der
derzeitige Zinssatz beträgt bei der Sparkasse Darmstadt 1,253 % und der
Zweckverbandssparkasse in Dieburg 1,123 %
4.) S. 2 Vorbericht Beide letzten Absätze:
1. Bis wann ist mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2008 zu rechnen?
Im Laufe des Jahres 2010.
2. Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Neubewertung der Sparkassenanteile
und seit wann liegt diese vor?
Die „Neubewertung“ der Sparkassen basiert auf den
gesetzlichen Vorschriften.
Ansatz der Trägerschaft für eine kommunale Sparkasse
gemäß § 114 o HGO
Grundsätzlich sind nach den gesetzlichen Vorschriften
Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital anzusetzen. Bei der Ermittlung
des Eigenkapitals der Beteiligungen wird auf die Eigenkapitalspiegelbildmethode
verwiesen. Danach ist auf die Bilanz der Sparkassen abzustellen.
Der entsprechende Posten kann für die einzelnen
Sparkassen der Passiv-Position „Eigenkapital“ der Bilanz entnommen werden. Da
auf die kommunalen Träger kein gezeichnetes Kapital entfällt (die Sparkassen
verfügen über kein eingezahltes Kapital und in Einzelfällen bestehende stille
Einlagen stehen nicht den Trägern zu) und Sparkassen auch nicht über
Kapitalrücklagen verfügen, ist der Stand der Sicherheitsrücklage maßgeblich,
wie er sich aus den letzen von dem Stichtag der Aufstellung der
Eröffnungsbilanz festgestellten Jahresabschluss der Sparkasse ergibt
5.) S. 18
Aus der Gesamtergebnisrechnung 2008 ergibt sich, dass neben dem Mehrergebnis
aus Erträgen von ca. 7,5 Mio. € Mehrausgaben aus Abschreibungen auf Finanzanlagen
/Verlustübernahmen in Höhe von ca. 9,2 Mio. € entstanden sind. Handelt es sich um
Abschreibungen oder Verlustübernahmen bzw. um beides?
Wir bitten um eine detaillierte Darstellung.
Es handelt sich um höhere Ausgleichsverpflichtungen
gegenüber dem bisherigen Eigenbetrieb KfB. Diese belaufen sich in der
Gesamtergebnisrechnung 2008 auf 31,9 Mio Euro.
6.) S. 4 Ausblick 2010 + 2011, Absatz 5 + 6:
Bereits für die früheren Haushalte werden die steigende Kosten und ständige
Personalzunahmen mit steigenden Aufwendungen für soziale Leistungen und steigenden
Fallzahlen begründet!
Diese stehen teils im Widerspruch zu eigenen Aussagen der quantitativen und qualitativen
Vermittlung und derzeit geführten Diskussionen in der „Öffentlichkeit“.
Wir bitten um eine summarische Aufstellung der Fallzahlen, gegliedert nach den
Produkten für die Jahre 2007, 2008 und 2009 und den zugrunde liegenden
Vorausberechnungen für 2010 und 2011. Beachte S. 10 Absatz 8. Die hier genannten
Zahlen brauchen, soweit keine
neueren Erkenntnisse vorliegen, nicht noch einmal aufgelistet werden.
Die Fallzahlen können den jeweiligen HH-Plänen der
einzelnen Jahre entnommen werden.
Für 2010 und 2011 sind entsprechende Erläuterungen in
HH-Plan enthalten.
7.) S. 7 Abs. 1 + 2 Vorbericht
Hier wird die Erhöhung der ÖPNV Umlage ab 2011 um 0,46 Prozentpunkte mit der
Verpflichtung aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) zur Neubewertung
der Pensionsverpflichtungen begründet. Die daraus einmalig entstehenden
Aufwendungen belaufen sich auf 12,9 Mio. € und sind anteilig vom Landkreis mit
zu tragen. Angesichts der finanziellen Situation und der hohen Kreisbelastung durch
Kreis- und Schulumlage für die Städten und Gemeinden bitten wir um die Beantwortung
folgender Fragen:
a) Neubewertung der Pensionsverpflichtungen: Wie hoch ist aufgrund des BilMoG die
prozentuale Erhöhung der Rückstellungen für laufende Personen und
Anwartschaften gegenüber bisherigen Recht und welche rechtliche Grundlage gibt
es für die Nachschussverpflichtung durch die Vertragspartner.
Die Umsetzung des BilMoG erfolgt bei der HEAG mobilo.
Einzelheiten können vom Landkreis nicht beantwortet werden. Grundsätzlich
erhöhen sich durch die rechtlichen Regelungen die einzelnen Pensionsansprüche
nicht. Das BilMoG schreibt eine Abzinsung der Rückstellungen vor, aus denen
sich die zusätzlichen Belastungen ergeben.
b) Handelt es sich bei der Erhöhung des ÖPNV-Anteils durch die höhere ÖPNV-
Umlage 2011 für die Städte und Gemeinde um eine einmalige Angelegenheit und
ist in 2012 wieder mit einer Senkung zu rechnen?
Neini, da die
Anhebung nicht durch das BilMoG begründet ist, sondern mit allgemeinen
Kostensteigerungen, die nicht mehr wie in den vergangenen Jahren üblich, über
die Rücklage finanziert werden können, da diese für die Auswirkungen aus dem
BilMoG verwendet werden muss.
c) Wenn Ja, warum hat man den Anteil des Landkreises nicht durch eine einmalige
Sonderumlage –natürlich nach der Erörterung in einer Bgm. Dienstversammlung
im Sinne der Kontinuität der ÖPNV—Umlage umgesetzt?
Wenn „ Nein“, warum macht man –angesichts der finanziellen schlechten Situation
der Städte und Gemeinden- nicht von der Übergangsvorschrift des Artikels 65
BilMoG Gebrauch? Diese besagt, sind aufgrund der gesetzlich geänderten
Rückstellungsbewertungen Zuführungen zu den Rückstellungen für laufende
Pensionen oder Anwartschaften nötig, so können diese bis spätestens 31.12.2023
in Jahresraten angesammelt werden.
Die Zahlungen erfolgen in Jahresraten und nicht in einer
Summe.
8.) S. 10 vorletzter Absatz.
Zuschussbetrag bei den Hilfen für Asylbewerber.
Frage: a) Wieso steigen die Erstattungsbeträge trotz der sinkenden Anzahl der betroffenen
Personen?
b) Wann beabsichtigt der Landkreis eine Klage gegen das Land, auf Einhaltung des
verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips für diesen Bereich, einzureichen.
c) Ist es möglich, in diesem Bereich die Fixkosten aufgrund der sinkenden Fallzahlen
deutlich zu reduzieren?
Die Erstattungen nach dem
Landesaufnahmegesetz gehen von 2010 auf 2011 zurück. Dies liegt daran, dass das
Land Hessen für weniger Personen die Erstattungspauschale zahlt. Der Rückgang
der Erstattungspauschale des Landes Hessen führt nicht automatisch zu einem
Rückgang der wirtschaftlichen Hilfen nach dem AsylblG. Die Erstattungen des
Landes werden für die Zeit von 2 Jahren nach dem rechtskräftigen Abschluss des
Asylverfahrens gezahlt. Tatsächlich können die Betroffenen Personen, sofern sie
keine Asylanerkennung erlangen konnten, mit einer Duldung noch im
Leistungsbezug stehen. Dieser Leistungsbezug dauert solange an, bis entweder
eine Ausreise ins Heimatland erfolgt ist, oder ein anderer (besserer)
Aufenthaltstitel erlangt werden konnte.
Da wir die Höhe der
Aufwendungen nach dem AsylblG nicht nach unten geplant haben, steigt die
Differenz. Unsere Ansätze sind knapp kalkuliert.
Uns ist nicht bekannt, dass der Landkreis eine
Klage gegen das Land Hessen wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzipes
beabsichtigt. In dem Bereich der Umsetzung des Landesaufnahmegesetzes ergibt
sich hierfür auch keinen Grund.
Welche Fixkosten sollen gesenkt
werden? Leistungen sind von individuellen Ansprüchen abhängig. Wir haben
lediglich im Bereich der Mietkosten (GU Verträge) Sockelmieten vereinbart. Da
wir in den drei Unterkünften eine hohe Belegung zu verzeichnen haben, fallen
hier die tatsächlichen Kosten an und keine "Fixkosten".
9.) S. 11 Abs. 1 Transferaufkommen im Produktbereich 06
Wir bitten a) um Auskunft auf welcher Basis die Fallzahlenberechnung erfolgte und
wie sich die Mehrkosten von ca. 4 Mio. € jeweils für 2010 und 2011 ergeben.
Auf die Abteilung -VI/2 Jugendhilfe- entfällt für die
Produkte 1.06.03.03.02 bis 1.06.06.02.01 (Hilfen zur Erziehung,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche,
Schutzmaßnahmen, etc.) gegenüber dem Wirtschaftsplan 2009 für das Haushaltsjahr
2010 ein Mehrbedarf von 2.712.000€. Dieser gliedert sich wir folgt:
Nachtagswirtschaftsplan 2009 1.580.000€
Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII
Für Legasthenie/ Dyskalkulietherapie
300.000€
Erwartete Kostensteigerung 2010 in Höhe von 3% 832.000€
Gesamter Mehrbedarf
2.712.000€
Die Fallzahlen, die der Berechnung dieses Mehrbedarfs
zugrunde lagen wurden aufgrund einer Stichtagsauswertung aller laufenden Fälle
im August 2009 ermittelt, die bis zum 31.12.2009 hochgerechnet wurden plus
einer Reserve für zu erwartende neue Fälle in der Zeit von 08-12.09. Die
Tabelle zur Ermittlung des Nachtrags 2009 ist als Anlage 1 beigefügt. Dabei ist
zu beachten, dass in dieser Tabelle nur
aktuell laufende Fälle am Stichtag
17.08.2009 Basis der Hochrechnung waren.
Für den Wirtschaftsplan 2010 wurden die Fallzahlen des
Nachtrags 2009 ohne weitere Steigerung zugrunde gelegt. Einberechnet wurde eine
zu erwartende Kostensteigerung von 3% sowie 300.000€ für Fälle der ambulanten
Eingliederungshilfe im Bereich der Legasthenie/ Dyskalkulie- Therapie, auf die
ein Rechtsanspruch für betroffene Kinder gegen den Träger der öffentlichen
Jugendhilfe (und nicht gegen die Schule) vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof festgestellt wurde.
Für den Wirtschaftsplan 2011 wurden die Zahlen des
Wirtschaftsplanes 2010 ohne Fallzahlsteigerung und ohne prozentuale
Kostensteigerung zugrunde gelegt.
b) Dazu erbitten wir eine Aufstellung der Fallzahlen für die Produkte 06
aufgegliedert auf die Jahre 2007 bis 2009 und die geschätzten Fallzahlen
für 2010 und 2011.
Aus der in Anlage 2 beigefügten Tabelle ergeben sich die
Fallzahlen der Abteilung -VI/2 Jugendhilfe- in den Produkten 1.06.03.03.02 bis
1.06.06.02.01 in den Jahren 2007 bis 2009. Im Gegensatz zur Tabelle Anlage 1
sind hier jedoch bearbeitete, d.h. laufende und im jeweiligen Jahr begonnene
und abgeschlossene Fälle erfasst. Die für 2010 und 2011 angenommenen Fallzahlen
ergeben sich aus der Kalkulation des Nachtrags (siehe Anlage1).
c) Wie ist der derzeitige Stand eines „gezielten Controlling“ und welche
Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden?
Controlling findet auf den Ebenen 1. Fallcontrolling, 2.
Finanzcontrolling und 3. Fachcontrolling statt.
1. Fallcontrolling
Bei der Genehmigung von Hilfen zur Erziehung,
Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen
für junge Volljährige erfolgt eine Einzelfallprüfung nach folgenden Kriterien:
1. Sind wir der örtlich zuständige Kostenträger?
2. Gibt es andere vorrangig leistungsverpflichtete
Kostenträger?
3. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen beim Antragsteller
vor?
4. Was ist die angemessene Art und der notwendige Umfang
der Hilfe?
5. Wer ist der kostengünstigste Anbieter für die
notwendige Hilfe?
6. Sind Leistungsziele erreicht und kann eine Hilfe
reduziert oder beendet werden?
(halbjährliches
Prüfungsintervall)
Dieser Kriterienkatalog wird durch die Hilfe
genehmigenden Sachgebietsleitungen und den Abteilungsleiter in jedem Einzelfall
angewandt. Die halbjährliche Überprüfung des Hilfeverlaufes erfolgt durch die
Sachbearbeitung. Die erneute Vorlage an Leitung ist je nach Hilfeart in
Abständen zwischen 1,5 und 2 Jahren vorgesehen, bei besonders aufwendigen
Hilfen häufiger.
2. Finanzcontrolling
Durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe werden monatliche
Reporte über den Stand verausgabter Haushaltsmittel im Hinblick auf die
Einhaltung des Wirtschaftsplans erstellt. Bei der Planung von Hilfen stellt die
Wirtschaftliche Jugendhilfe Informationen über die Höhe der Entgelte der in
Frage kommenden Leistungsanbieter zur Verfügung. In den Beratungsteams, die
Hilfen planen, ist regelmäßig zu prüfen, ob kostengünstigere Alternativen zur
Deckung des erzieherischen Bedarfs zur Verfügung stehen.
3. Fachcontrolling
Es hat sich erwiesen, dass ein reines durch Kennzahlen
gesteuertes Controlling nicht in der Lage ist, die Inanspruchnahme von Hilfen
nachhaltig zu beeinflussen. Wir gehen daher den Weg durch Qualifizierung aller
MitarbeiterInnen in den Bereichen Hilfeplanung und Abgrenzung von Leistungen
anderer Kostenträger dort zu
qualifizieren, wo Bedarfe definiert werden und der Umfang von Hilfen bestimmt
wird. Mit diesem Vorgehen orientieren wir uns an einem inhaltlichen Controlling,
das sich auf die individuellen Problemlagen der Menschen bezieht und nach
passgenauen und wirtschaftlichen Lösungen unter Einbeziehung der Ressourcen der
Familie sucht.
10.) S. 16 – Schulumlagenberechnung
a) Im welchen Verhältnis stehen Nettoschulvermögen zum Gesamtvermögen des
Landkreises? Bitte sowohl in absoluten Beträgen, sowie %tual.
Das Vermögen ist bei der Landkreisverwaltung direkt und
beim DA-DI-Werk verbucht. Für eine Feststellung der Werte müsste der
Konzernabschluss herangezogen werden, Für 2007 liegt dieser noch nicht vor.
b) Wer trägt die Aufwendungen und Kapitalkosten für die Mehrwertsteuer?
c) Wie werden die Zinsaufwendungen des DaDi-Werkes für den Schulbereich
berücksichtigt?
Zu b und c) Diese Aufwendungen fließen in die Schulumlage
mit Ausnahme der Aufwendungen aus den Programmen von SIP und KIP nach den
gesetzlichen Vorgaben.
Ergebnishaushalt
1.) S. 41 – Produktbereich 02 – Produkt 020206 Gefahrgutüberwachung
Nach dem Motto Gebühren müssen kostendeckend sein, stellt sich uns hier die Frage: Wurden bei dem Produkt 020206 die Gebühren richtig kalkuliert?
Die Gebühren für die
Gefahrgutüberwachung werden vom Bund festgelegt, Kostenverordnung für Maßnahmen
bei der Beförderung gefährlicher Güter(GGKostV) siehe BGBl.I S 3711.
2.) S. 43 – Produktbereich 02 – Produkt 0203 Brandschutz
1. Wie hoch ist der Prozentsatz der durchgeführten Gefahrenverhütungsschauen im Verhältnis
zu kontrollierenden Objekten?
Soll 506 Objekte, Ist 316
(2009) = 62 %
2. Wie viel Brandschutztechnischen Begutachtungen im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens wurden ohne Kostenerstattung der Bauaufsichtsbehörde
angefertigt?
Keine, die brandschuttechn.
Begutachtung ist ein integrierter Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren nach
HBO. Gebühren werden deshalb nur von der Bauaufsicht erhoben.
3.) S. 47 – Produktbereich 02 – Produkt 0204 Rettungsdienste
- Wie hoch ist die Personalausstattung über dem vom Land vorgegebenen Personalschlüssel?
Die Personalausstattung
liegt nicht darüber.
- Welche weiteren Leistungen neben dem Landesauftrages werden durch die Leitstelle erbracht und wie werden sie vergütet?
Hausnotruf, Hochwasseralarmdienst und Bürgertelefon
außerhalb der Behördendienstzeit. Ohne Vergütung.
- Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad der Rettungsdienstgebühren für die Leitstelle?
100
%
4.) S. 52 – Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben
Pos. 14 Abschreibungen
Was verbirgt sich hinter dem Ansatz Abschreibungen?
Die laufenden Abschreibungen aus diesem Produktbereich.
5.) S. 243 – Produktbereich 10 - Bauen und Wohnen
Pos. 11
- Warum steigen die Personalaufwendungen um rd. 230.000 Euro? Wieso steigen in dem Zusammenhang nicht auch die Gebühreneinnahmen?2
Im Bereich der Bauaufsicht sind
für 2010 keine neuen Stellen geschaffen worden. Die höheren
Personalaufwendungen resultieren wohl aus tarifrechtlich begründeten Erhöhungen
bzw. Höhergruppierungen. Sollten die Einnahmen der Bauaufsicht nicht mehr
"kostendeckend" sein, muss über eine Anpassung der
Bauaufsichtsgebührensatzung nachgedacht werden.
Die Bauaufsicht hat in 2009
kostendeckend gearbeitet.
Bei den Einnahmeansätzen für
den Haushalt 2010/2011 handelt es sich um Prognosen. Ob eine tatsächliche
Unterdeckung besteht kann erst am Ende des Haushaltsjahres anhand der
tatsächlichen Einnahmen festgestellt werden.
- Ist es möglich, dass durch die Mitarbeiter der Bauaufsicht Kapazität für das DADI-Werk zur Verfügung gestellt werden kann, um die dort vorhandenen Planungsrückstände kurzfristig zu beseitigen und damit die Unterdeckung ausgeglichen werden kann? Wenn nein, warum nicht?
Nein. Im Bereich Sonderbau
besteht besteht nach wie vor ein hoher Prüfaufwand, so dass die dort
eingesetzten 3 Sachbearbeiter voll ausgelastet sind. Auch die gesetzlich
vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen, die mit Vor- und Nachbereitung sehr
arbeitsintensiv sind, werden dort abgewickelt.
Im Bereich der Regelbauten wurde
durch die Einführung der Freistellungsverfahren bzw. im vereinfachten
Genehmigungsverfahren (§§ 56 und 57 HBO) zwar der Prüfaufwand im Vorfeld stark
reduziert. Das Prüfungsvolumen im Bereich der Bauüberwachung, gerade im
Hinblick auf anzufordernde Bescheinigungen und Ahndung abweichender
Bauausführungen hat sich in diesem Bereich aber im Verhältnis überproportional
gesteigert.
Weiterhin wurden zwei
Sachbearbeiterstellen mit der Bearbeitung der 81 Schulen
(Baugenehmigungen und Wiederkehrende Prüfungen) beauftragt, so dass hier für
das Da-Di Werk ständig gleiche Ansprechpartner auf dem kurzen Dienstweg zur
Verfügung stehen. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen
sowie des Kommunalen Investitionsprogramms des Bundes könne so Genehmigungen
zeitnah erteilt werden. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist gut. Die
beiden Stellen wurden aus der normalen Bezirkssachbearbeitung herausgenommen.
Die Bezirke wurden neu zusammengestellt.
Weitere Stellen der Bauaufsicht
können nicht an das Da-Di Werk "abgegeben" werden, da dann
eine wie bisher bürgerorientierte kurzfristige Bearbeitung von
Bauanträgen etc. nicht mehr gewährleistet werden könnte.
Von den derzeit 17
Sachbearbeiterstellen sind 7 Teilzeitkräfte.
6.) S. 267 – Produktbereich 13 –Natur- und Landschaftspflege
Welche Aufgaben sind in diesem Bereich gesetzlich vorgeschrieben? Bitte die entsprechenden Gesetzesstellen in Kopie mit vorlegen. (Konnexität)
Gemäß § 50 HENatG gilt: „Soweit durch Rechtsvorschrift
nichts anderes bestimmt ist, ist die untere Naturschutzbehörde zuständige
Behörde für den Vollzug des Naturschutzrechts.“
§ 3 BNatSchG führt dazu aus: „Die für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind
-
die nach Landesrecht für Naturschutz und
Landschaftspflege zuständigen Behörden“
Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben
verweisen wir daher auf das HENatG und das BNatSchG in ihren vollständigen
Fassungen.
Weitere rechtliche Grundlagen bilden u.a.:
-
Die Bundesartenschutzverordnung
-
Das Umweltschadensgesetz
-
Das Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung
-
Die Vogelschutzrichtlinie der EU
-
Die FFH-Richtlinie der EU
-
Die Wasserrahmenrichtlinie der EU
Hinzu kommen:
-
Die Biodiversitätsstrategie der IUCN
-
Die Nationale Strategie zur Biologischen
Vielfalt
-
Der Countdown 2010.
Auf das Beifügen aller Rechtsquellen haben wir aufgrund
des Umfanges von mehreren Hundert Seiten verzichtet. Die Originalquellen können
über die einschlägigen Internetseiten eingesehen werden, bzw. stehen den
Mitgliedern von Sach- und Fachausschüssen sicherlich ohnehin zur Verfügung. Bei
Bedarf können die einzelnen Fundstellen benannt werden.
7.) S. 307 – Produkt 160201 –Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
Konto 77 : Erbitten Aufstellung über Derivate (6.900 TEuro).
Das Konto 77 weist einen
Betrag von 8,9 Mio Euro für die im laufenden Jahr anfallenden Zinsaufwendungen
für bestehenden langfristige Darlehen aus.
Stellenplan Seite 2
A) – Gesamtübersicht
Wir bitten um eine Erstellung der Mehrkosten für das Personal aufgegliedert nach den Gruppen in der Gesamtübersicht.
Verwaltung
Von den zusätzlich ausgewiesenen Stellen (21) war für 15
Stellen (Entfristung KfB) der Personalaufwand bereits im Haushalt für 2009
ausgewiesen (646.000€ bei Kostenstelle 551001, Sachkonto 6393900).
Die verbleibenden 6 Stellen bedingen einen
Personalaufwand von ca. 242.000€
Schulen
Von den 15,5 Stellen werden 10 Stellen für
Küchenhilfen für das "Ganztagsangebot nach Maß" (ca. 248.000€), 1,5
Stellen für Betreuungskräfte (ca. 53.000€) und 2 Stellen für Küchenhilfen (ca.
49.500€) - ebenfalls im Rahmen des Betreuungsangebotes - sowie 1 Stelle für
"Springerkräfte" in Krankheitsfällen von Sekretärinnen (ca. 36.000€)
benötigt. Die weitere eine Stelle für Küchenhilfen an der
Gustav-Heinemann-Schule in Dieburg wurde aufgrund eines redaktionellen
Versehens im Stellenplan 2009 nicht ausgewiesen. Diese wurde mit dem Plan
für 2010 korrigiert. Personalaufwand hierfür war 2009 jedoch berücksichtigt.
Seite 4
D) Beamte – Eigenbetriebe
- Wie sind die im Absatz 3 beschriebenen Leerstellen zu erkennen?
- Wie viel und in welchem Bereich sind sie geplant?
Die Leerstellen sind auf Seite
10 für die Beamten sowie auf Seite 11 für die Beschäftigten unter Angabe des jeweiligen
Teilhaushaltes und der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe ausgewiesen.
Seite 5 und 6 – Stellenplan Verwaltung
Wie hoch sind die Mehrkosten bezogen auf den Monat aufgrund der Höhergruppierungen bzw. Beförderungen?
Der Aufwand, der sich aus den
vorgesehenen Höhergruppierungen bzw. Beförderungen ergibt beläuft sich auf
monatlich ca. 9.000€.