Nachtrag: 21.01.2010

Beschluss: Kenntnis genommen

Fragen der CDU-Fraktion:

 

Allgemeine Fragen und Vorbericht

 

Seite 4 und 5 Ausblick auf die Haushaltsjahre 2010 und 2011

 

1.) Derzeit werden Stellenausschreibungen von der Abteilung KFB durchgeführt:

a) Auf welcher Grundlage erfolgen diese Ausschreibungen?

b) Warum wird die Stellungsbesetzungssperre des RP von mindestens 12 Monaten

                nicht eingehalten?

c) Ist die Verwaltung darüber  informiert, dass nach § 99 und § 114 f HGO im Rahmen  

    der vorläufigen Haushaltsführung der Stellenplan des Vorjahres und damit die

    Auflage der Stellenbesetzungssperre des RP auch weiterhin gültig ist? Siehe auch

    Seite 4 + 5 des Ausblicks!

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 10.03.2009 die Wiederbesetzungssperre für bei der HA VII -KfB - frei werdende Stellen generell aufgehoben.

Daraufhin hat das Regierungspräsidium auf entsprechenden Bericht der Verwaltung mit Verfügung vom 26.05.2009 eine generelle Befreiung von der 12monatigen Stellenbesetzungssperre für diesen Bereich zugelassen.

Zu c) Ja ist bekannt

 

2.) Gibt es bei den Abschlusszahlen der Kostenstellen zum 31.12.09  gravierende

     Abweichungen gegenüber dem in der letzten Sitzung beschlossenen Nachtrag? Falls ja, 

     dann bitten wir um eine Aufstellung.

 

Der Abschluss 2009 ist noch nicht fertig gestellt. Zurzeit laufen die umfangreichen Abschlussarbeiten.

  

3.) S. 3 Haushaltssatzung § 4 Kassenkredite und S. 4 Abs.: 7 Ausblick 2010 + 2011

     Die Kassenkredite sollen erneut auf nunmehr 100 Mio. € angehoben.

 

     Wie oft und wie lange wurden im vergangen Jahr das bisher eingeräumte Limit von 90

     Mio. € ausgeschöpft?

     Bitte aufgegliedert auf die einzelnen Monate.

 

Kassenkredite 2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"fest DA"

 

"fest DI"

 

variabel DI

 

Summe

Stand zum

EUR

%

EUR

%

EUR

%

EUR

31.01.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

3.345.000,00

2,686

43.345.000,00

28.02.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

3.320.000,00

2,222

43.320.000,00

31.03.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

30.04.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

31.05.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

30.06.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

31.07.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

31.08.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

30.09.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

31.10.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

30.11.2009

20.000.000,00

3,795

20.000.000,00

3,795

0,00

0,00

40.000.000,00

31.12.2009

20.000.000,00

1,280

20.000.000,00

1,122

0,00

0,00

40.000.000,00

 

     Besteht bereits eine Rahmenvereinbarung mit den Banken? Falls ja, was sind die

     wesentlichen Bedingungen für die   „sichere  Zinsaufwandsplanung“?

     Ist diese zeitlich begrenzt? Falls „nein“ was spricht für eine „neue“ Rahmenvereinbarung.

 

Eine neue Vereinbarung wird zurzeit ausgehandelt. Der derzeitige Zinssatz beträgt bei der Sparkasse Darmstadt 1,253 % und der Zweckverbandssparkasse in Dieburg 1,123 %

 

4.) S. 2 Vorbericht Beide letzten Absätze:

     1. Bis wann ist mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2008 zu rechnen?

 

Im Laufe des Jahres 2010.

 

     2. Auf welchen Zeitpunkt bezieht sich die Neubewertung der Sparkassenanteile

         und seit wann liegt diese vor?

 

Die „Neubewertung“ der Sparkassen basiert auf den gesetzlichen Vorschriften.

Ansatz der Trägerschaft für eine kommunale Sparkasse gemäß § 114 o HGO

Grundsätzlich sind nach den gesetzlichen Vorschriften Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital anzusetzen. Bei der Ermittlung des Eigenkapitals der Beteiligungen wird auf die Eigenkapitalspiegelbildmethode verwiesen. Danach ist auf die Bilanz der Sparkassen abzustellen.

Der entsprechende Posten kann für die einzelnen Sparkassen der Passiv-Position „Eigenkapital“ der Bilanz entnommen werden. Da auf die kommunalen Träger kein gezeichnetes Kapital entfällt (die Sparkassen verfügen über kein eingezahltes Kapital und in Einzelfällen bestehende stille Einlagen stehen nicht den Trägern zu) und Sparkassen auch nicht über Kapitalrücklagen verfügen, ist der Stand der Sicherheitsrücklage maßgeblich, wie er sich aus den letzen von dem Stichtag der Aufstellung der Eröffnungsbilanz festgestellten Jahresabschluss der Sparkasse ergibt

 

5.) S. 18

    Aus der Gesamtergebnisrechnung 2008  ergibt sich, dass neben dem Mehrergebnis

    aus Erträgen von ca. 7,5 Mio. €  Mehrausgaben aus  Abschreibungen auf Finanzanlagen

    /Verlustübernahmen in Höhe von ca. 9,2 Mio. € entstanden sind. Handelt es sich um

    Abschreibungen oder Verlustübernahmen bzw. um beides?

    Wir bitten um eine detaillierte Darstellung.

 

Es handelt sich um höhere Ausgleichsverpflichtungen gegenüber dem bisherigen Eigenbetrieb KfB. Diese belaufen sich in der Gesamtergebnisrechnung 2008 auf 31,9 Mio Euro.

 

6.) S. 4 Ausblick 2010 + 2011, Absatz 5 + 6:

 

     Bereits für die früheren  Haushalte werden die steigende Kosten und ständige    

     Personalzunahmen mit steigenden Aufwendungen für soziale Leistungen und steigenden

     Fallzahlen begründet!

     Diese stehen teils im Widerspruch zu eigenen Aussagen der quantitativen und qualitativen

     Vermittlung und derzeit geführten Diskussionen in der „Öffentlichkeit“.

     Wir bitten um eine summarische Aufstellung der Fallzahlen, gegliedert nach den      

     Produkten für die Jahre 2007, 2008 und 2009 und den zugrunde liegenden

     Vorausberechnungen für 2010 und 2011. Beachte S. 10  Absatz 8. Die hier genannten

     Zahlen brauchen, soweit keine

     neueren Erkenntnisse vorliegen, nicht noch einmal aufgelistet werden.

 

Die Fallzahlen können den jeweiligen HH-Plänen der einzelnen Jahre entnommen werden.

Für 2010 und 2011 sind entsprechende Erläuterungen in HH-Plan enthalten.

 

7.) S. 7 Abs. 1 + 2 Vorbericht

 

     Hier wird die Erhöhung der ÖPNV Umlage ab 2011 um 0,46 Prozentpunkte  mit der    

     Verpflichtung aus dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz  (BilMoG) zur Neubewertung

     der Pensionsverpflichtungen begründet. Die daraus einmalig entstehenden

     Aufwendungen belaufen sich auf 12,9 Mio. € und sind anteilig vom Landkreis mit

     zu tragen. Angesichts der finanziellen Situation und der hohen Kreisbelastung durch

     Kreis- und Schulumlage für die Städten und Gemeinden bitten wir um die Beantwortung

     folgender Fragen:

a) Neubewertung der Pensionsverpflichtungen: Wie hoch ist aufgrund des BilMoG die    

                prozentuale Erhöhung der Rückstellungen für laufende Personen und   

                Anwartschaften gegenüber bisherigen Recht und welche rechtliche Grundlage gibt     

                es für die Nachschussverpflichtung durch die Vertragspartner.

 

Die Umsetzung des BilMoG erfolgt bei der HEAG mobilo. Einzelheiten können vom Landkreis nicht beantwortet werden. Grundsätzlich erhöhen sich durch die rechtlichen Regelungen die einzelnen Pensionsansprüche nicht. Das BilMoG schreibt eine Abzinsung der Rückstellungen vor, aus denen sich die zusätzlichen Belastungen ergeben.

 

b) Handelt es sich bei der Erhöhung des ÖPNV-Anteils durch die höhere ÖPNV-  

    Umlage 2011  für die Städte und Gemeinde um  eine einmalige Angelegenheit und 

     ist in 2012 wieder mit einer Senkung zu rechnen?

 

 Neini, da die Anhebung nicht durch das BilMoG begründet ist, sondern mit allgemeinen Kostensteigerungen, die nicht mehr wie in den vergangenen Jahren üblich, über die Rücklage finanziert werden können, da diese für die Auswirkungen aus dem BilMoG verwendet werden muss.

c) Wenn Ja, warum hat  man den Anteil des Landkreises nicht durch eine einmalige

                Sonderumlage –natürlich nach der Erörterung in einer Bgm. Dienstversammlung

                im Sinne der Kontinuität der ÖPNV—Umlage umgesetzt?

                Wenn „ Nein“, warum  macht man –angesichts der finanziellen schlechten Situation

                der Städte und Gemeinden- nicht von der Übergangsvorschrift des Artikels 65 

                BilMoG Gebrauch? Diese besagt, sind aufgrund der gesetzlich geänderten 

                Rückstellungsbewertungen Zuführungen zu den Rückstellungen für laufende     

                Pensionen oder Anwartschaften nötig, so können diese bis spätestens 31.12.2023

                in Jahresraten angesammelt werden.

 

Die Zahlungen erfolgen in Jahresraten und nicht in einer Summe.

 

8.) S. 10 vorletzter Absatz.

Zuschussbetrag bei den Hilfen für Asylbewerber.

Frage:  a) Wieso steigen die Erstattungsbeträge trotz der sinkenden Anzahl der betroffenen

    Personen?

b) Wann beabsichtigt der Landkreis eine Klage gegen das Land, auf Einhaltung des

                 verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips für diesen Bereich, einzureichen.

c) Ist es möglich, in diesem Bereich die Fixkosten aufgrund der sinkenden Fallzahlen     

    deutlich zu reduzieren?

 

Die Erstattungen nach dem Landesaufnahmegesetz gehen von 2010 auf 2011 zurück. Dies liegt daran, dass das Land Hessen für weniger Personen die Erstattungspauschale zahlt. Der Rückgang der Erstattungspauschale des Landes Hessen führt nicht automatisch zu einem Rückgang der wirtschaftlichen Hilfen nach dem AsylblG. Die Erstattungen des Landes werden für die Zeit von 2 Jahren nach dem rechtskräftigen Abschluss des Asylverfahrens gezahlt. Tatsächlich können die Betroffenen Personen, sofern sie keine Asylanerkennung erlangen konnten, mit einer Duldung noch im Leistungsbezug stehen. Dieser Leistungsbezug dauert solange an, bis entweder eine Ausreise ins Heimatland erfolgt ist, oder ein anderer (besserer) Aufenthaltstitel erlangt werden konnte.

 

Da wir die Höhe der Aufwendungen nach dem AsylblG nicht nach unten geplant haben, steigt die Differenz. Unsere Ansätze sind knapp kalkuliert.

 

Uns  ist nicht bekannt, dass der Landkreis eine Klage gegen das Land Hessen wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzipes beabsichtigt. In dem Bereich der Umsetzung des Landesaufnahmegesetzes ergibt sich hierfür auch keinen Grund.

 

Welche Fixkosten sollen gesenkt werden? Leistungen sind von individuellen Ansprüchen abhängig. Wir haben lediglich im Bereich der Mietkosten (GU Verträge) Sockelmieten vereinbart. Da wir in den drei Unterkünften eine hohe Belegung zu verzeichnen haben, fallen hier die tatsächlichen Kosten an und keine "Fixkosten".

 

9.) S. 11 Abs. 1 Transferaufkommen im Produktbereich 06

 

Wir bitten a) um Auskunft auf welcher Basis die Fallzahlenberechnung erfolgte und

                     wie sich die Mehrkosten von ca. 4 Mio. € jeweils für 2010 und 2011 ergeben.

 

Auf die Abteilung -VI/2 Jugendhilfe- entfällt für die Produkte 1.06.03.03.02 bis 1.06.06.02.01 (Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Schutzmaßnahmen, etc.) gegenüber dem Wirtschaftsplan 2009 für das Haushaltsjahr 2010 ein Mehrbedarf von 2.712.000€. Dieser gliedert sich wir folgt:

 

Nachtagswirtschaftsplan 2009                                                  1.580.000€

Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII

Für Legasthenie/ Dyskalkulietherapie                                        300.000€

Erwartete Kostensteigerung 2010 in Höhe von 3%                    832.000€

Gesamter Mehrbedarf                                                               2.712.000€

 

Die Fallzahlen, die der Berechnung dieses Mehrbedarfs zugrunde lagen wurden aufgrund einer Stichtagsauswertung aller laufenden Fälle im August 2009 ermittelt, die bis zum 31.12.2009 hochgerechnet wurden plus einer Reserve für zu erwartende neue Fälle in der Zeit von 08-12.09. Die Tabelle zur Ermittlung des Nachtrags 2009 ist als Anlage 1 beigefügt. Dabei ist zu beachten, dass in dieser Tabelle nur  aktuell laufende Fälle am Stichtag  17.08.2009 Basis der Hochrechnung waren.

 

Für den Wirtschaftsplan 2010 wurden die Fallzahlen des Nachtrags 2009 ohne weitere Steigerung zugrunde gelegt. Einberechnet wurde eine zu erwartende Kostensteigerung von 3% sowie 300.000€ für Fälle der ambulanten Eingliederungshilfe im Bereich der Legasthenie/ Dyskalkulie- Therapie, auf die ein Rechtsanspruch für betroffene Kinder gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe (und nicht gegen die Schule) vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof  festgestellt wurde.

Für den Wirtschaftsplan 2011 wurden die Zahlen des Wirtschaftsplanes 2010 ohne Fallzahlsteigerung und ohne prozentuale Kostensteigerung zugrunde gelegt.                             

 

                 b) Dazu erbitten wir eine Aufstellung der Fallzahlen für die Produkte 06

                     aufgegliedert auf die Jahre 2007 bis 2009 und die geschätzten Fallzahlen

                     für 2010 und 2011.

 

Aus der in Anlage 2 beigefügten Tabelle ergeben sich die Fallzahlen der Abteilung -VI/2 Jugendhilfe- in den Produkten 1.06.03.03.02 bis 1.06.06.02.01 in den Jahren 2007 bis 2009. Im Gegensatz zur Tabelle Anlage 1 sind hier jedoch bearbeitete, d.h. laufende und im jeweiligen Jahr begonnene und abgeschlossene Fälle erfasst. Die für 2010 und 2011 angenommenen Fallzahlen ergeben sich aus der Kalkulation des Nachtrags (siehe Anlage1).

 

                 c) Wie ist der derzeitige Stand eines „gezielten Controlling“ und welche

                     Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden?

 

Controlling findet auf den Ebenen 1. Fallcontrolling, 2. Finanzcontrolling und 3. Fachcontrolling statt.

 

1. Fallcontrolling

Bei der Genehmigung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und Hilfen für junge Volljährige erfolgt eine Einzelfallprüfung nach folgenden Kriterien:

 

1. Sind wir der örtlich zuständige Kostenträger?

2. Gibt es andere vorrangig leistungsverpflichtete Kostenträger?

3. Liegen die Anspruchsvoraussetzungen beim Antragsteller vor?

4. Was ist die angemessene Art und der notwendige Umfang der Hilfe?

5. Wer ist der kostengünstigste Anbieter für die notwendige Hilfe?

6. Sind Leistungsziele erreicht und kann eine Hilfe reduziert oder beendet werden?

    (halbjährliches Prüfungsintervall)

 

Dieser Kriterienkatalog wird durch die Hilfe genehmigenden Sachgebietsleitungen und den Abteilungsleiter in jedem Einzelfall angewandt. Die halbjährliche Überprüfung des Hilfeverlaufes erfolgt durch die Sachbearbeitung. Die erneute Vorlage an Leitung ist je nach Hilfeart in Abständen zwischen 1,5 und 2 Jahren vorgesehen, bei besonders aufwendigen Hilfen häufiger.

 

2. Finanzcontrolling

Durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe werden monatliche Reporte über den Stand verausgabter Haushaltsmittel im Hinblick auf die Einhaltung des Wirtschaftsplans erstellt. Bei der Planung von Hilfen stellt die Wirtschaftliche Jugendhilfe Informationen über die Höhe der Entgelte der in Frage kommenden Leistungsanbieter zur Verfügung. In den Beratungsteams, die Hilfen planen, ist regelmäßig zu prüfen, ob kostengünstigere Alternativen zur Deckung des erzieherischen Bedarfs zur Verfügung stehen.

 

3. Fachcontrolling

Es hat sich erwiesen, dass ein reines durch Kennzahlen gesteuertes Controlling nicht in der Lage ist, die Inanspruchnahme von Hilfen nachhaltig zu beeinflussen. Wir gehen daher den Weg durch Qualifizierung aller MitarbeiterInnen in den Bereichen Hilfeplanung und Abgrenzung von Leistungen anderer  Kostenträger dort zu qualifizieren, wo Bedarfe definiert werden und der Umfang von Hilfen bestimmt wird. Mit diesem Vorgehen orientieren wir uns an einem inhaltlichen Controlling, das sich auf die individuellen Problemlagen der Menschen bezieht und nach passgenauen und wirtschaftlichen Lösungen unter Einbeziehung der Ressourcen der Familie sucht.

 

 

10.)            S. 16 – Schulumlagenberechnung

 

      a) Im welchen Verhältnis stehen Nettoschulvermögen zum Gesamtvermögen des

                      Landkreises? Bitte sowohl in absoluten Beträgen, sowie %tual.

 

Das Vermögen ist bei der Landkreisverwaltung direkt und beim DA-DI-Werk verbucht. Für eine Feststellung der Werte müsste der Konzernabschluss herangezogen werden, Für 2007 liegt dieser noch nicht vor.

 

      b) Wer trägt die Aufwendungen und Kapitalkosten für die Mehrwertsteuer?

      c) Wie werden die Zinsaufwendungen des DaDi-Werkes für den Schulbereich    

          berücksichtigt?

 

Zu b und c) Diese Aufwendungen fließen in die Schulumlage mit Ausnahme der Aufwendungen aus den Programmen von SIP und KIP nach den gesetzlichen Vorgaben.

 

Ergebnishaushalt

 

1.) S. 41 – Produktbereich 02 – Produkt 020206 Gefahrgutüberwachung

 

Nach dem Motto Gebühren müssen kostendeckend sein, stellt sich uns hier die Frage: Wurden bei dem Produkt 020206 die Gebühren richtig kalkuliert?

 

Die Gebühren für die Gefahrgutüberwachung werden vom Bund festgelegt, Kostenverordnung für Maßnahmen bei der  Beförderung gefährlicher Güter(GGKostV) siehe BGBl.I S 3711.

 

2.) S. 43 – Produktbereich 02 – Produkt 0203 Brandschutz

 

1. Wie hoch ist der Prozentsatz der durchgeführten Gefahrenverhütungsschauen im Verhältnis

    zu kontrollierenden Objekten?

 

Soll 506 Objekte, Ist 316 (2009) = 62 %

 

2. Wie viel Brandschutztechnischen Begutachtungen im Zuge des

    Baugenehmigungsverfahrens wurden ohne Kostenerstattung der Bauaufsichtsbehörde

    angefertigt?

 

Keine, die brandschuttechn. Begutachtung ist ein integrierter Bestandteil des Baugenehmigungsverfahren nach HBO. Gebühren werden deshalb nur von der Bauaufsicht erhoben.

 

3.) S. 47 – Produktbereich 02 – Produkt 0204 Rettungsdienste

 

  1. Wie hoch ist die Personalausstattung über dem vom Land vorgegebenen Personalschlüssel?

 

Die Personalausstattung liegt nicht darüber.

 

  1. Welche weiteren Leistungen neben dem Landesauftrages werden durch die Leitstelle erbracht und wie werden sie vergütet?

 

Hausnotruf, Hochwasseralarmdienst und Bürgertelefon außerhalb der Behördendienstzeit. Ohne Vergütung.

 

  1. Wie hoch ist der Kostendeckungsgrad der Rettungsdienstgebühren für die Leitstelle?

 

100 %

 

4.) S. 52 – Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben

Pos. 14 Abschreibungen

 

Was verbirgt sich hinter dem Ansatz Abschreibungen?

 

Die laufenden Abschreibungen aus diesem Produktbereich.

 

5.) S. 243 – Produktbereich 10 - Bauen und Wohnen

Pos. 11

  1. Warum steigen die Personalaufwendungen um rd. 230.000 Euro? Wieso steigen in dem Zusammenhang nicht auch die Gebühreneinnahmen?2

 

Im Bereich der Bauaufsicht sind für 2010 keine neuen Stellen geschaffen worden. Die höheren Personalaufwendungen resultieren wohl aus tarifrechtlich begründeten Erhöhungen bzw. Höhergruppierungen. Sollten die Einnahmen der Bauaufsicht nicht mehr "kostendeckend" sein, muss über eine Anpassung der Bauaufsichtsgebührensatzung nachgedacht werden.

 

Die Bauaufsicht hat in 2009 kostendeckend gearbeitet.

 

Bei den Einnahmeansätzen für den Haushalt 2010/2011 handelt es sich um Prognosen. Ob eine tatsächliche Unterdeckung besteht kann erst am Ende des Haushaltsjahres anhand der tatsächlichen Einnahmen festgestellt werden.

 

  1. Ist es möglich, dass durch die Mitarbeiter der Bauaufsicht Kapazität für das DADI-Werk zur Verfügung gestellt werden kann, um die dort vorhandenen Planungsrückstände kurzfristig zu beseitigen und damit die Unterdeckung ausgeglichen werden kann? Wenn nein, warum nicht?

 

Nein. Im Bereich Sonderbau besteht besteht nach wie vor ein hoher Prüfaufwand, so dass die dort eingesetzten 3 Sachbearbeiter voll ausgelastet sind. Auch die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen, die mit Vor- und Nachbereitung sehr arbeitsintensiv sind, werden dort abgewickelt.

 

Im Bereich der Regelbauten wurde durch die Einführung der Freistellungsverfahren bzw. im vereinfachten Genehmigungsverfahren (§§ 56 und 57 HBO) zwar der Prüfaufwand im Vorfeld stark reduziert. Das Prüfungsvolumen im Bereich der Bauüberwachung, gerade im Hinblick auf anzufordernde Bescheinigungen und Ahndung abweichender Bauausführungen hat sich in diesem Bereich aber im Verhältnis überproportional gesteigert.

 

Weiterhin wurden zwei Sachbearbeiterstellen mit der Bearbeitung der 81 Schulen (Baugenehmigungen und Wiederkehrende Prüfungen) beauftragt, so dass hier für das Da-Di Werk ständig gleiche Ansprechpartner auf dem kurzen Dienstweg zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms des Landes Hessen sowie des Kommunalen Investitionsprogramms des Bundes könne so Genehmigungen zeitnah erteilt werden. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist gut. Die beiden Stellen wurden aus der normalen Bezirkssachbearbeitung herausgenommen. Die Bezirke wurden neu zusammengestellt.

 

Weitere Stellen der Bauaufsicht können nicht an das Da-Di Werk "abgegeben" werden, da dann eine wie bisher bürgerorientierte kurzfristige Bearbeitung von Bauanträgen etc. nicht mehr gewährleistet werden könnte.

Von den derzeit 17 Sachbearbeiterstellen sind 7 Teilzeitkräfte.

 

6.) S. 267 – Produktbereich 13 –Natur- und Landschaftspflege

Welche Aufgaben sind in diesem Bereich gesetzlich vorgeschrieben? Bitte die entsprechenden Gesetzesstellen in Kopie mit vorlegen. (Konnexität)

 

Gemäß § 50 HENatG gilt: „Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, ist die untere Naturschutzbehörde zuständige Behörde für den Vollzug des Naturschutzrechts.“

 

§ 3 BNatSchG führt dazu aus: „Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind

-         die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden“

 

Bezüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben verweisen wir daher auf das HENatG und das BNatSchG in ihren vollständigen Fassungen.

 

Weitere rechtliche Grundlagen bilden u.a.:

-         Die Bundesartenschutzverordnung

-         Das Umweltschadensgesetz

-         Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

-         Die Vogelschutzrichtlinie der EU

-         Die FFH-Richtlinie der EU

-         Die Wasserrahmenrichtlinie der EU

 

Hinzu kommen:

-         Die Biodiversitätsstrategie der IUCN

-         Die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt

-         Der Countdown 2010.

 

Auf das Beifügen aller Rechtsquellen haben wir aufgrund des Umfanges von mehreren Hundert Seiten verzichtet. Die Originalquellen können über die einschlägigen Internetseiten eingesehen werden, bzw. stehen den Mitgliedern von Sach- und Fachausschüssen sicherlich ohnehin zur Verfügung. Bei Bedarf können die einzelnen Fundstellen benannt werden.

 

7.) S. 307 – Produkt 160201 –Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft

 

Konto 77 : Erbitten Aufstellung über Derivate (6.900 TEuro).

 

Das Konto 77 weist einen Betrag von 8,9 Mio Euro für die im laufenden Jahr anfallenden Zinsaufwendungen für bestehenden langfristige Darlehen aus.

 

Stellenplan Seite 2

 

A) – Gesamtübersicht

 

Wir bitten um eine Erstellung der Mehrkosten für das Personal aufgegliedert nach den Gruppen in der Gesamtübersicht.

 

Verwaltung

Von den zusätzlich ausgewiesenen Stellen (21) war für 15 Stellen (Entfristung KfB) der Personalaufwand bereits im Haushalt für 2009 ausgewiesen (646.000€ bei Kostenstelle 551001, Sachkonto 6393900).

 

Die verbleibenden 6 Stellen bedingen einen Personalaufwand von ca. 242.000€

 

Schulen

Von den 15,5 Stellen werden 10 Stellen für Küchenhilfen für das "Ganztagsangebot nach Maß" (ca. 248.000€), 1,5 Stellen für Betreuungskräfte (ca. 53.000€) und 2 Stellen für Küchenhilfen (ca. 49.500€) - ebenfalls im Rahmen des Betreuungsangebotes - sowie 1 Stelle für "Springerkräfte" in Krankheitsfällen von Sekretärinnen (ca. 36.000€) benötigt. Die weitere eine Stelle für Küchenhilfen an der Gustav-Heinemann-Schule in Dieburg wurde aufgrund eines redaktionellen Versehens im Stellenplan 2009 nicht ausgewiesen. Diese wurde mit dem Plan für 2010 korrigiert. Personalaufwand hierfür war 2009 jedoch berücksichtigt.

 

Seite 4

 

D) Beamte – Eigenbetriebe

 

  1. Wie sind die im Absatz 3 beschriebenen Leerstellen zu erkennen?
  2. Wie viel und in welchem Bereich sind sie geplant?

 

Die Leerstellen sind auf Seite 10 für die Beamten sowie auf Seite 11 für die Beschäftigten unter Angabe des jeweiligen Teilhaushaltes und der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe ausgewiesen.

 

Seite 5 und 6  – Stellenplan Verwaltung

 

Wie hoch sind die Mehrkosten bezogen auf den Monat aufgrund der Höhergruppierungen bzw. Beförderungen?

 

Der Aufwand, der sich aus den vorgesehenen Höhergruppierungen bzw. Beförderungen ergibt beläuft sich auf monatlich ca. 9.000€.