Beschluss:
- Der Entwurf des 1. Nachtragswirtschaftplanes der Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg für das Wirtschaftsjahr 2009 wird gemäß § 5 Satz 2 Nr. 4 und 7 Absatz 3 Nr. 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) durch die Betriebskommission festgestellt und dem Kreisausschuss zur Weiterleitung an den Kreistag vorgelegt.
- Der Kreistag beschließt den 1. Nachtragswirtschaftsplan des Eigenbetriebs Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg mit der geänderten Haushaltssatzung.