Nachtrag: 08.02.2005
Sitzung: 23.02.2005 Ausschuss für Gleichstellung, Generationen und Soziales
Beschluss: Kenntnis genommen
Landrat Jakoubek teilt mit:
Zwischenzeitlich haben Bundestag und Bundesrat das Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz in der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Fassung rechtswirksam verabschiedet.
Im Kern sieht das Gesetz nun einen gleitenderen Übergang von der budgetneutralen Phase in die „Scharfschaltung“ der Pauschalfinanzierung mittels fünf Konvergenzschritten von 15 % (2005), 20 % (2006, 2007, 2008) und 25 % (2009) vor.
Die Fachabteilungen wurden
über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.