Nachtrag: 08.02.2005

Beschluss: Kenntnis genommen

Landrat Jakoubek teilt mit:

 

Zwischenzeitlich haben Bundestag und Bundesrat das Zweite Fallpauschalenänderungsgesetz in der vom Vermittlungsausschuss vorgeschlagenen Fassung rechtswirksam verabschiedet.

 

Im Kern sieht das Gesetz nun einen gleitenderen Übergang von der budgetneutralen Phase in die „Scharfschaltung“ der Pauschalfinanzierung mittels fünf Konvergenzschritten von 15 % (2005), 20 % (2006, 2007, 2008) und 25 % (2009) vor.

 

Die Fachabteilungen wurden über das Sitzungsdienstverfahren beteiligt.