Beschluss: Kenntnis genommen

Vorbemerkung:

 

Die Gemeinden sind bei der Sprachfrühförderung in Kindergärten auf sich allein gestellt. Einige Gemeinden haben Eigeninitiative ergriffen und organisieren selbst Sprachfrühförderung. Andere Gemeinden stehen noch außen vor.

Sowohl die jüngste OECD-Studie, als auch die verschiedenen Pisa Studien belegen, dass frühe Hinführung der Kinder an Bildungsinhalte sich für die Entwicklung der Kinder günstig auswirkt.

 

Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen bezüglich des im September letzten Jahres angelaufenen Modellprojektes Sprachfrühförderung:

 

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

  1. Wie sind die ersten Erfahrungen zu dem Modellprojekt des Kreises zur Sprachfrühförderung nach Svi Penner?
  2. Ist eine Koordination des Landesprogramms mit den Mitteln der Sozialstiftung, die der Kreis eingesetzt hat, möglich?
  3. Ist daran gedacht, das Projekt auszuweiten, weitere Einrichtungen einzubeziehen und die Ergebnisse allgemein zugänglich zu machen?
  4. Gibt es Einschränkungen bzgl. der Teilnahme an den vom Kreis finanzierten Projekten, z. B. besonders für Kinder, die sprachliche Schwächen aufweisen oder Altersbeschränkungen?
  5. Wie kann von Seiten des Kreises in den Kindergärten darauf hingewirkt werden, dass in den Kindergärten spielerisch Bildungsinhalte, spielerische Experimente und fremdsprachliche Elemente vermittelt werden?

 

 

Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt in Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit:

 

1.         Wie sind die ersten Erfahrungen zu dem Modellprojekt des Kreises zur Sprachförderung nach Svi Penner?

 

Das Modellprojekt „Neue Wege zur sprachlichen Frühförderung“ wurde mit Hilfe von Finanzmitteln aus der Sozialstiftung des Landkreises zur gezielten Sprachförderung von Migranten- und deutschen Kindern mit Sprachdefiziten initiiert. Die ausgewählten 10 Einrichtungen befinden sich in den Kommunen Weiterstadt, Pfungstadt, Groß-Zimmern, Babenhausen und Ober-Ramstadt. Diese Kommunen haben den höchsten Anteil von Migrantenfamilien in der Bevölkerung innerhalb des Landkreises, was sich in einem hohen Anteil von Kindern aus diesen Familien in den beteiligten Einrichtungen wieder spiegelt.

 

Alle beteiligten Einrichtungen hatten sich darüber hinaus bereits in der Vergangenheit mit den Möglichkeiten sprachlicher Frühförderung auseinander gesetzt und standen daher diesem anspruchsvollen Programm psycholinguistischer Förderung positiv gegenüber.

 

Alle Einrichtungen im Projekt setzen das Programm in der Regel 3 - 5 mal pro Woche eine Stunde lang mit einer Kleingruppe von 6 - 8 Kindern um. Es wurde eine Eingangserhebung durchgeführt, um den Sprachstand der Kinder zu dokumentieren und am Ende des Projektjahres eine Vergleichsgröße zu haben. In einigen Einrichtungen zeigt sich, dass die Eltern der Förderung ihrer Kinder nur einen geringen Stellenwert beimessen und sie leider nicht regelmäßig und verlässlich bringen, es ist daher verstärkt Elternarbeit zu leisten.

 

Die Rückmeldungen der Fachkräfte aus den beteiligten Einrichtungen sind durchweg positiv.

 

 

2.         Ist eine Koordination des Landesprogramms mit den Mitteln der Sozialstiftung, die der Kreis eingesetzt hat, möglich?

 

Die Einrichtungen können für die Sprachförderung pro Kind und Stunde 1,25 € aus Mitteln des Landesförderprogramms „Deutschkenntnisse für Kinder im Kindergartenalter“ beantragen. Auf diese Fördermöglichkeit, die sich allerdings ausschließlich auf Kinder aus Migrationsfamilien beschränkt, wurden die Träger von Kindertageseinrichtungen bereits im November 2002 in einer Informationsveranstaltung durch das Jugendamt aufmerksam gemacht.

 

Der Landkreis selbst hat in der Vergangenheit ebenfalls Mittel aus diesem Förderprogramm für kreiseigene Fortbildungsmaßnahmen erhalten. Auch in Zukunft werden entsprechende Förderanträge gestellt werden.

 

 

3.         Ist daran gedacht, das Projekt auszuweiten, weitere Einrichtungen einzubeziehen und die Ergebnisse allgemein zugänglich zu machen?

 

Ergebnisse und Erfahrungen aus dem Modellprojekt sollen dokumentiert und publiziert werden. Ob eine Ausweitung des Projekts erfolgen kann, wird mit Blick auf dessen Finanzierung politisch zu entscheiden sein, sowohl im Landkreis als auch in den Kommunen.

 

 

4.         Gibt es Einschränkungen bezüglich der Teilnahme an den vom Kreis finanzierten Projekten, z. B. besonders für Kinder, die sprachliche Schwächen aufweisen oder Altersbeschränkungen?

 

Nein.

 

 

5.         Wie kann von Seiten des Kreises in den Kindergärten darauf hingewirkt werden, dass in den Kindergärten spielerisch Bildungsinhalte, spielerische Experimente und fremdsprachliche Experimente vermittelt werden?

 

Die in der Frage angerissenen Themen werden durch die Kindertagesstättenfachberatung des Jugendamtes sowohl in der alltäglichen Beratungsarbeit als auch bei der Arbeit in Gremien (Arbeitskreis der Kindergartenleiterinnen, Trägerforum) und insbesondere im Bereich der Fortbildung ständig bearbeitet. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Fortbildungsbroschüre des Jahres 2004, die den Kreistagsfraktionen vorliegt. Die Broschüre des Jahres 2005 wurde über das Parlamentarische Büro ebenfalls den Fraktionsgeschäftsstellen zugeleitet.

 

Da der Landkreis mit Ausnahme der Preschool selbst nicht Träger von Kindertageseinrichtungen ist, können wünschenswerte Qualitätsstandards “nicht verordnet” werden. Es ist vielmehr erforderlich, in den Städten und Gemeinden des Landkreises hierfür zu werben. Da verbesserte Betreuungsstandards oftmals nicht ohne den Einsatz zusätzlicher Finanzmittel zu erreichen sind, gestalten sich solche Gespräche regelhaft nicht einfach. Hinzu kommt, dass das Land mit der Mindestverordnung im Kindertagesstättenbereich, z. B. hinsichtlich des Personaleinsatzes, Normierungen getroffen hat, mit denen einem erweiterten Bildungs- und Sozialisationsauftrag von Kindertageseinrichtungen regelhaft nicht entsprochen werden kann.

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung ca. 2 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von ca. 33,70 Euro entstanden.