Beschluss: Kenntnis genommen

Vorbemerkung:

 

Seit 1. Januar 2005 ist das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft. Ziel des TAG ist

der Ausbau der Kindertagesbetreuung zu einem bedarfsgerechten und qualifizierten

Angebot. Die Kernregelungen des TAG sehen eine deutliche Ausweitung des Angebots für

Kinder unter drei Jahren vor. Für diese Altersgruppe besteht auch im Landkreis Darmstadt-

Dieburg der größte Handlungsbedarf.

 

Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

 

  1. Wie soll im Landkreis Darmstadt-Dieburg das TAG umgesetzt werden?
  2. Gibt es bereits eine Rahmenplanung für die Umsetzung des TAG im Landkreis?
  3. Wenn ja, wie sind die Kommunen einbezogen und gibt es eine Beteiligung der schon existierenden Träger/Elterninitiativen von Krippen und Krabbelstuben?
  4. Ist die im Gesetz vorgesehene Bedarfserhebung zum 15. März jeden Jahres für dieses Jahr geplant bzw. schon durchgeführt?
  5. Wie groß ist der Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren im Landkreis Darmstadt-Dieburg?
  6. Wie groß ist der Bedarf von integrativen Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe?
  7. Sind in die ermittelten Zahlen auch private Kinderbetreuungseinrichtungen und Elterninitiativen einbezogen?
  8. Wie viele freie Plätze gibt es derzeit in den Kindergärten und Kindertagesstätten?
  9. Ist von Trägerseite daran gedacht, eine Umwidmung der bestehenden freien Kindergartenplätze in Tagesbetreuungsplätze gemäß dem neuen Tagesbetreuungsausbaugesetz vorzunehmen und wird der Kreis dies fördern?
  10. Ab welcher Anzahl von Plätzen ist eine Umwidmung sinnvoll und unter welchen Rahmenbedingungen?
  11. Wenn ja, ist dafür eine Änderung der Betriebserlaubnis durch das Jugendamt nötig?
  12. Gibt es Berechnungen über den Finanzierungsbedarf für die Umgestaltung von Kindergarten- in Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren?
  13. Wenn ja, wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?
  14. Wie groß ist der Bedarf an Tagespflegeplätzen bei den Leistungsbeziehern der Kreisagentur für Beschäftigung?
  15. Gibt es Kontakte mit der heimischen Wirtschaft, um diese verstärkt an der Schaffung von Betreuungsplätzen zu beteiligen?

 

 

Erste Kreisbeigeordnete Fries teilt in Beantwortung der Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mit:

 

1.         Wie soll im Landkreis Darmstadt-Dieburg das TAG umgesetzt werden?

 

Ich verweise hierzu auf meinen Bericht an den Kreisausschuss vom 01.02.2005 (Vorlagen-Nr.: 0565-2005). Ergänzend hierzu ist mitzuteilen, dass die Frage der Umsetzung des TAG zur Bürgermeisterdienstversammlung am 09.03.2005 angemeldet wurde, da die Umsetzung des Gesetzesauftrages ohne Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie freie Träger der Jugendhilfe, die Betreiber von Kindertageseinrichtungen sind, nicht möglich sein wird.

 

Da es erforderlich ist, die Qualität der Arbeit der Kindertageseinrichtungen sicher zu stellen bzw. sukzessive auch zu verbessern, wurde bereits vor einiger Zeit ein Forum der kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen geschaffen. Das Forum hat es sich zur Aufgabe gemacht Qualitätskriterien zu definieren, um Voraussetzungen für eine qualitativ gute Arbeit darzustellen. Die Geschäftsführung und Moderation obliegt dem Jugendamt. In der am 01.02.2005 stattgefundenen dritten Sitzung war das Tagesbetreuungsausbaugesetz ebenso Thema wie die Qualität der Arbeit von Kindertageseinrichtungen.

 

 

2.         Gibt es bereits eine Rahmenplanung für die Umsetzung des TAG im Landkreis?

 

Ich verweise auch hier auf meinen o. g.  Bericht.

Da es bis wenige Tage vor Verabschiedung des Gesetzes am 27.12.2004 unklar war, ob das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird und gegebenenfalls welche ursprünglich vorgesehenen Regelungsinhalte überhaupt Gesetzeskraft erlangen, konnten differenzierte Umsetzungsplanungen nicht erfolgen.

 

Aus den Aktivitäten des Kreises im Zusammenhang Bildung/Fortbildung von Fachkräften, Sprachförderung, Schaffung eines Tagespflegevermittlungsbüros, Förderung von Krippeplätzen pp. können Sie allerdings entnehmen, dass bereits seit geraumer Zeit eine der Grundrichtung des TAG entsprechende Kindertagesstättenpolitik durch den Landkreis betrieben wird.

 

 

3.         Wenn ja, wie sind die Kommunen einbezogen und gibt es eine Beteiligung der schon existierenden Träger/Elterninitiativen von Krippen und Krabbelstuben?

 

Hinsichtlich der Beteiligung der kreisangehörigen Kommunen verweise ich auf meinen o. g. Bericht.

 

Da die ganz überwiegende Anzahl freier Träger, die Kindertageseinrichtungen betreiben, diese Aufgabe auf der Basis von Verträgen wahrnehmen, die mit den Kommunen geschlossen wurden, ist auch diesbezüglich zunächst Benehmen in den Städten und Gemeinden des Landkreises herzustellen.

 

 

4.         Ist die im Gesetz vorgesehene Bedarfserhebung zum 15.03. jeden Jahres für dieses Jahr geplant bzw. schon durchgeführt?

 

In meinem Bericht vom 01.02.2005 habe ich darauf hingewiesen, dass es erforderlich ist, von der Möglichkeit der Schaffung einer Übergangsregelung gemäß § 24 a SGB VIII (neu) Gebrauch zu machen.

 

Im Zuge der Umsetzung dieses Beschlusses wird dann auch der zum 15.03. erforderliche aktuelle Bedarf zu ermitteln und der erreichte Ausbaustand festzustellen sein.

 

Die vorbereitenden Arbeiten hierfür laufen bereits. Die gegebene Daten- und Gemengelage (Nachfrageverhalten, Anzahl vorrangig berechtigter Personen) ist indes komplex. Die erforderlichen Basiszahlen für die vorzunehmenden Berechnungen sind nur schwer zu erhalten.

 

 

5.         Wie groß ist der Bedarf an Tagesbetreuungsplätzen unter 3 Jahren im Landkreis Darmstadt-Dieburg?

 

Eine genaue Quantifizierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

 

 

6.         Wie groß ist der Bedarf an integrativen Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe?

 

Siehe Antwort zu Frage 5.

 

 

7.         Sind in die ermittelten Zahlen auch private Kinderbetreuungseinrichtungen und Elterninitiativen einbezogen?

 

Ja, sofern sie eine Betriebserlaubnis haben. Spielkreise, die nur tageweise Angebote haben, sind nicht einbezogen.

 

 

8.         Wie viel freie Plätze gibt es derzeit in den Kindergärten und Kindertagesstätten?

 

Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Da alle Kinder, die im Verlauf des Kindergartenjahres ihr 3. Lebensjahr vollenden, einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, sind erfahrungsgemäß derzeit in verschiedenen Einrichtungen noch Plätze frei, die für Kinder vorgehalten werden, die bis zum Sommer ihr 3. Lebensjahr noch vollenden.

 

Unabhängig hiervon ist aus Sicht des Jugendamtes, bezogen auf den Landkreis, eine heterogene Situation zu beschreiben. Es gibt kreisangehörige Kommunen, die bereits jetzt eine Auslastung ihrer Regeleinrichtungen nicht mehr erreichen und sich aus diesem Grunde auch bereits für altersstufenübergreifende Konzepte geöffnet haben. In anderen Kommunen besteht nach wie vor ein erheblicher Nachfragedruck bezüglich regulärer Kindergartenplätze.

 

 

9.         Ist von Trägerseite daran gedacht, eine Umwidmung der bestehenden freien Kindergartenplätze in Tagesbetreuungsplätze gemäß dem neuen Tagesbetreuungsausbaugesetz vorzunehmen und wird der Kreis dies fördern?

 

Es gibt bereits jetzt verschiedene Kommunen, die in ihren Einrichtungen altersstufenübergreifende Gruppen betreiben bzw. überlegen Kindergarten- in  Kleinkindergruppen umzuwandeln. Aus meiner Sicht kann der Gesetzesauftrag ohne die Schaffung solcher Betreuungsangebote “in der Fläche” nicht realisiert werden.

 

Aus den Gesprächen im bereits erwähnten Trägerforum wurde mir durch die Verwaltung des Jugendamtes zurückgemeldet, dass es zu dieser Frage auch kritische Stimmen gibt. Diese beziehen sich in erster Linie auf die desolate Finanzsituation der Städte und Gemeinden. Bei Umwidmung einer Kindergartengruppe in eine altersstufenübergreifende Gruppe muss zwingend eine Reduzierung der Platzzahl erfolgen, mit der Konsequenz reduzierter Einnahmen, z. B. durch Elternbeiträge.

 

 

10.       Ab welcher Anzahl von Plätzen ist eine Umwidmung sinnvoll und unter welchen Rahmenbedingungen?

 

Zu dieser Frage ist eine pauschale Aussage nicht möglich. Die Entscheidung hierüber muss in Kenntnis der Bedingungen “vor Ort” und unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten in den Städten und Gemeinden entschieden werden.

 

 

11.       Wenn ja, ist dafür eine Änderung der Betriebserlaubnis durch das Jugendamt nötig?

 

Ja.

 

 

12.       Gibt es Berechnungen über den Finanzierungsbedarf für die Umgestaltung von Kindergarten- in Tagesbetreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren?

 

Da es bereits zur Umgestaltung von Kindergarten- in altersstufenübergreifende Gruppen kam, können Einnahmeausfälle durch die vorgenommene Umwidmung in diesen Kommunen sicherlich erhoben werden.

Darüber hinaus sind Fragen zu Kosten für Sachausstattung oder Personal nur von den Kommunen zu beantworten.

 

 

13.       Wenn ja, wie hoch sind die zu erwartenden Kosten?

 

Eine seriöse Berechnung, hochgerechnet auf den Landkreis, ist derzeit nicht möglich.

 

 

14.       Wie groß ist der Bedarf an Tagespflegeplätzen bei den Leistungsbeziehern der Kreisagentur für Beschäftigung?

 

Die Notwendigkeit der Bereitstellung eines Tagespflegeplatzes stellt sich für die Kreisagentur für Beschäftigung nur dann, wenn die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit kurz bevor steht und eine Arbeit evtl. nicht angenommen werden kann, da die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.

 

Die Frage nach dem Bedarf kann zur Zeit von der Kreisagentur noch nicht beantwortet werden.

 

 

15.       Gibt es Kontakte mit der heimischen Wirtschaft, um diese verstärkt an der Schaffung von Betreuungsplätzen zu beteiligen?

 

Kontakte der Kreisagentur für Beschäftigung zur heimischen Wirtschaft bezüglich der Schaffung von Betreuungsplätzen bestehen zur Zeit noch nicht.

 

 

Für die Beantwortung der Anfrage wurden von der Verwaltung ca. 3,5 Stunden benötigt. Es sind Personalkosten in Höhe von ca. 58,97 € entstanden.