Beschluss: verwiesen

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird gem.

§ 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:

 

-         Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 188.063.800 EUR und in den Aufwendungen auf 232.530.790 EUR.

-         Keine Veränderung der Einnahmen und Ausgaben im Investitionsplan.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.

-         Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.

-         Die Neufestsetzung des Höchstbetrages für Kassenkredite auf 60.000.000 EUR.

-         Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.