Sitzung: 07.03.2005 Kreistag
Beschluss: verwiesen
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2005 wird gem.
§ 97 Abs. 1 HGO festgestellt und dem Kreistag zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Er enthält im Einzelnen folgende Festlegungen:
- Die Neufestsetzung des Ergebnishaushalts in den Erträgen auf 188.063.800 EUR und in den Aufwendungen auf 232.530.790 EUR.
- Keine Veränderung der Einnahmen und Ausgaben im Investitionsplan.
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Kredite.
- Keine Veränderung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.
- Die Neufestsetzung des Höchstbetrages für Kassenkredite auf 60.000.000 EUR.
- Keine Veränderung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage.