Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der nachfolgenden Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen wird zugestimmt.

 

Stellungnahme

des Landkreises Darmstadt-Dieburg

zum Entwurf 2009 des Regionalplans Südhessen

und zum Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplans

für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main

 

 

Anlass der Stellungnahme:

 

Die Regionalversammlung Südhessen hat am 30. April 2009 die erneute Anhörung und Offenlegung des Entwurfs des Regionalplans Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main beschlossen. Bereits am 18. Februar 2009 wurde von der Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main der Beschluss über die Durchführung des Beteiligungsverfahrens für den Regionalen Flächennutzungsplan gefasst.

 

Der Regionalplan Südhessen (Textteil, Karte und Umweltbericht) und der Regionale Flächennutzungsplan (Textteil, Karte und Umweltbericht) stellen ein zusammengehörendes Planwerk dar. Die Anhörung und Offenlegung des Regionalplanentwurfs nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz wird daher gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Die Offenlegung findet vom 1. September bis zum 2. November 2009 statt; in dieser Zeit können Anregungen und Bedenken zu den Planentwürfen vorgebracht werden.

Mit gemeinsamem Schreiben des Regierungspräsidenten und des Verbandsdirektors des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main vom 27. Juli 2009 wurden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg die Planunterlagen zugestellt. Mit diesem Schreiben erfolgte der Hinweis auf die Möglichkeit, zu den Planunterlagen möglichst bis zum 2. November 2009, spätestens jedoch zwei Wochen danach, eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

Vorbemerkung zur Stellungnahme:

 

Die zentralen Regelungen für die weitere Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden sich im Entwurf des Regionalplanes Südhessen (Textteil, Karte und Umweltbericht). Da der Landkreis Darmstadt-Dieburg nicht zum gesetzlich definierten Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gehört, ist dieser von den Regelungen des Regionalen Flächennutzungsplanes nur mittelbar berührt.

Nach In-Kraft-Treten des Regionalplans Südhessen sind die darin enthaltenen Ziele der Raumordnung von allen öffentlichen Stellen bei ihren Planungen und Maßnahmen zu beachten; gegenüber der kommunalen Bauleitplanung begründen diese gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch eine Anpassungspflicht. Die nicht als Ziele gekennzeichneten Plansätze sind Grundsätze oder sonstige Erfordernisse der Raumordnung, die von allen öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.

Die Festlegungen des Regionalplanes Südhessen berühren damit räumlich und in ihren rechtlichen Wirkungen den Landkreis Darmstadt-Dieburg sowie die 23 kreisangehörigen Städte und Gemeinden unmittelbar in ihrer kommunalen Selbstverwaltung.

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden die aus ihrer Sicht bedeutenden Anregungen und Bedenken in deren jeweiligen Stellungnahmen thematisieren. Ergänzend dazu gibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg die vorliegende Stellungnahme zu ausgewählten Belangen mit besonderer überörtlicher bzw. kreisweiter Bedeutung ab.

 

 

Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans Südhessen:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt zu den Inhalten

-     Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main

-     Aus-/Neubaumaßnahmen des Schienenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg

-     Aus-/Neubaumaßnahmen des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg

-     Zentrale Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg

-     Energie

-     Rohstoffsicherung

des Entwurfs des Regionalplans Südhessen wie folgt Stellung:

 

1.   Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main

Die Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich einer neuen Landebahn (Variante Nordwest) ist ein Kernbestandteil des Entwurfs des Regionalplans.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber 17 Nachtflügen in der Mediationsnacht (23 bis 5 Uhr) und 150 Nachtflügen zwischen 22 und 6 Uhr. Die in der Mediation vereinbarten und als zwingend notwendig erachteten Einschränkungen im Flugbetrieb sollten zum Schutz der Bevölkerung darüber hinaus auch im Regionalplan festgeschrieben werden.

Weder der "Anti-Lärm-Pakt", noch das "Nachtflugverbot" - die zwingend erforderlichen Kompensationen für eine Erweiterung des Flughafens - werden im Entwurf des Regionalplanes als verbindliche sowie hinreichend konkrete Ziele formuliert und damit entsprechend gesichert. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Darmstadt-Dieburg vor zusätzlichen Belastungen und damit der Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit ist auf diese Weise nicht ausreichend und verlässlich sichergestellt.

Der Planentwurf enthält zudem kein auf den Ausbau des Flughafens abgestelltes, zukunftsfähiges Konzept für die Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Damit widerspricht er zugleich den Planaussagen des geänderten Landesentwicklungsplans Hessen 2000, in dem ein solches Siedlungsstrukturkonzept von der Regionalplanung verbindlich gefordert wird.

So ist nicht erkennbar, dass über die Ausweisung von Siedlungsbeschränkungs-bereichen hinaus eine regionalplanerische Auseinandersetzung mit den deutlich zunehmenden Fluglärmbelastungen stattgefunden hat. Weitergehende Aussagen zu möglichen Konsequenzen für die künftige Siedlungsentwicklung der 23 Städte und Gemeinden des Landkreises Darmstadt-Dieburg - bei gleichzeitiger Gewährleistung kommunaler Handlungsspielräume - fehlen. Auch die Gewährleistung der Freizeit- und Erholungsfunktionen wird nicht ausreichend thematisiert. Darüber hinaus bleibt offen, inwieweit verhindert werden kann, dass das mit der Flughafenerweiterung zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen zu einer Minderung der Verkehrsqualität führt. Ebenso wird die Vermeidung der daraus resultierenden zusätzlichen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises nicht thematisiert.

Besonders eklatant sind demgegenüber die Eingriffe in die Selbstverwaltung bzw. in die Planungshoheit der Kommunen Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt und Roßdorf. Diese sind von den im Entwurf des Regionalplans ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsgebieten - in denen eine Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete künftig nicht mehr zulässig ist - direkt betroffen. Diesen Städten und Gemeinden werden massive Einschränkungen der kommunalen Entwicklung abverlangt, ohne dass ihnen hierfür ein geeigneter Ersatz bzw. Kompensation angeboten wird. Für die Stadt Griesheim, die keine Flächenreserven im eigenen Gebiet aufweist, wird im Regionalplanentwurf lediglich ein übergemeindlicher Flächenausgleich angeregt. Für die betroffenen Städte und Gemeinden sollten geeignete Kompensationsmöglichkeiten gefunden und in den Regionalplan mit aufgenommen werden.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert daher:

-     Im Kapitel 5.5 "Luftverkehr" sind die in der Mediation vereinbarten Komponenten "Anti-Lärm-Pakt" und "Nachtflugverbot" als verbindliche und hinreichend konkret formulierte Ziele der Raumordnung festzuschreiben. Hierbei sind die Nachtflugbeschränkungen bereits im Regionalplan konkret zu fixieren und nicht - wie unter Z5.5-4 erfolgt - ausschließlich auf die Verfahren nach dem Luftverkehrsgesetz zu verweisen.

-     Die Planunterlagen sind um eine sachgerechte Auseinandersetzung mit den Konsequenzen des Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main zu ergänzen. Die auf den Flughafenausbau abgestellte regionalplanerische Konzeption ist in einem eigenen Kapitel zu thematisieren sowie nachvollziehbar und transparent darzustellen.

-     Für die Städte und Gemeinden des Landkreises, die von den in Kapitel 3.4 "Siedlungsstruktur" unter Z3.4.4-1 thematisierten und in der Plankarte ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsgebieten betroffen sind, ist ein spezielles Ersatz- bzw. Kompensationskonzept zu entwickeln, mit dem diesen Kommunen auch künftig Handlungsspielräume für die kommunale Entwicklung offen gehalten werden. Dieses Konzept ist mit den betroffenen Städten und Gemeinden zu erarbeiten und in den Plan zu integrieren.

 

 

2.   Aus-/Neubaumaßnahmen des Schienenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Im Entwurf des Regionalplans Südhessen ist die Realisierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar mit der Trassenführung über den Hauptbahnhof Darmstadt als Ziel der Raumordnung fixiert. Hierbei haben die im Raumordnungsverfahren als raumverträglich beurteilten Varianten III (ausschließliche Führung über den Darmstädter Hauptbahnhof, Weiterführung in Richtung Süden entlang der A67) und IV (ausschließliche Führung über den Darmstädter Hauptbahnhof, Weiterführung in Richtung Süden entlang der A5) Eingang in den Planentwurf gefunden. Den tatsächlichen Planungen der Deutschen Bahn AG wird damit nur bedingt Rechnung getragen. Aktuell verläuft die geplante Trasse von Norden aus kommend entlang der A5, ohne Abzweig nach Darmstadt, mit einem Halt in Darmstadt-West (Siedlung Tann) und ab dem Darmstädter Kreuz entlang der A67. Im vorliegenden Entwurf des Regionalplans ist die Trassenführung entlang der A5 westlich von Weiterstadt und Griesheim nicht dargestellt. Die ursprüngliche Alternative einer Streckenführung entlang der A5 - auch südlich des Darmstädter Kreuzes - wird seitens der Deutschen Bahn AG derzeit nicht weiterverfolgt. Eine solche Trasse hätte zudem Auswirkungen auf die Gemeinden Seeheim-Jugenheim, Bickenbach und Alsbach-Hähnlein.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert in diesem Zusammenhang:

-     Die in Kapitel 5.1 "Schienenverkehr" unter Planziffer Z5.1-3 formulierten Ziele der Raumordnung und die in der Plankarte ausgewiesenen Trassenführungen zur ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar sind insofern abzuändern, dass ein Halt in der Region Darmstadt/Darmstadt-Dieburg erforderlich ist. Als Haltepunkt für die ICE-Neubaustrecke ist der Hauptbahnhof Darmstadt aufzuführen.

-     In Kapitel 5.1 sind unter Planziffer Z5.1-3 geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Kommunen Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt mit aufzunehmen. Für den Streckenabschnitt in Weiterstadt ist ein Tunnel zwingend erforderlich.

-     In Kapitel 5.1 "Schienenverkehr" ist im Zusammenhang mit den Zielaussagen zur ICE-Neubaustrecke als weiteres Ziel der Raumordnung die Schaffung einer regionalen Direktverbindung zwischen dem Darmstädter Hauptbahnhof und dem Flughafen Frankfurt aufzunehmen. Unabhängig von der letztlich realisierten Variante der ICE-Neubaustrecke ist dieser Lückenschluss für ein zukunftsfähiges regionales Schienenverkehrsnetz erforderlich.

-     In Kapitel 5.1 "Schienenverkehr" ist die Verbesserung der Verbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar unter Einbeziehung der dazwischen liegenden Landkreise durch ein Ausbau des ÖPNV-Netzes mit aufzunehmen.

-     In Kapitel 5.1 wird ein weiterer Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt: Ausbau und Verlängerung der S1 von Ober-Roden über Eppertshausen, Münster bis Dieburg sowie Weiterführung und damit Ringschluss der S1 über Darmstadt nach Frankfurt.

-     In Kapitel 5.1 ist die Planziffer Z5.1-5 Absatz Regionaltangente-West (RTW) um folgenden Zusatz zu ergänzen: Die Führung der RTW-Gleise zwischen Neu-Isenburg und Buchschlag erfolgt auf der östlichen Seite. Hiermit wird die Option einer Durchbindung der RTW auf die Dreieichbahn bis nach Dieburg und somit der direkte Anschluss Dieburgs an den Frankfurter Flughafen für die Zukunft offen gehalten.

 

3.   Aus-/Neubaumaßnahmen des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Im Entwurf des Regionalplans Südhessen sind als verbindliche, abschließend abgewogene Ziele der Raumordnung die Aus- und Neubauvorhaben „B3 Westumfahrung Darmstadt“, "B26 Nordost-Umgehung Darmstadt", "B26 weitgehend plangleicher Ausbau zwischen Dieburg und Babenhausen", "B38 Ortsumfahrung Reinheim und Spachbrücken" sowie „Westring Griesheim“ aufgenommen.

Weitere Neu- und Ausbauvorhaben haben als Planungshinweise in den Regionalplanentwurf Eingang gefunden. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Planungsvorstellungen bzw. nicht abgestimmte Planungen. Diese Vorhaben sind daher auch nicht in der Plankarte eingezeichnet. Folgende Neu- und Ausbauvorhaben gelten als Planungshinweise: „B26 Ortsumfahrung Babenhausen“, „B38 Ortsumfahrung Groß-Bieberau“, „B45 Ausbau Dieburg (B26) – Groß-Umstadt“, „L3065 Ost Ortsumfahrung Babenhausen“, „L3112 Ortsumfahrung Alsbach-Hähnlein Ortsteil Hähnlein“, „L3116 Westumgehung Babenhausen“ sowie „L3303 Westumgehung Pfungstadt“.

Mit dem hessenweit ersten auf Kreisebene freiwillig erstellten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) liegt bis Anfang 2010 eine systematische Untersuchungsmethodik mit Auswirkungen diverser Straßenbaumaßnahmen im Landkreis vor. In diesem werden alle Projekte, die geplant oder gewünscht sind, in einem Modell zusammengefasst. So können konkrete Aussagen zu Ziel- und Quellbeziehungen getroffen und eine bessere Planung und Lenkung der Verkehrsströme vorgenommen werden.

Insoweit weist der Landkreis bereits jetzt daraufhin, dass nach Beschluss über den VEP durch den Kreistag mögliche Ergebnisse noch ergänzend als Planungshinweise unter Punkt G5.2-10 aufzunehmen sind.

 

 

4.   Zentrale Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Wichtiges Element des raum- und siedlungsstrukturellen Konzeptes des Regionalplans Südhessen ist das System der zentralen Orte. In diesem Zusammenhang werden im Planentwurf in Übernahme der Vorgaben der Landesplanung die Städte Dieburg, Griesheim, Groß-Umstadt, Pfungstadt und Weiterstadt als Mittelzentren im Landkreis Darmstadt-Dieburg ausgewiesen. Diese Mittelzentren sollen als Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Verwaltungsbereich und für weitere private Dienstleistungen gesichert werden. Sie sind zudem Standorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2007 einstimmig beschlossen, dass das Unterzentrum Babenhausen zum Mittelzentrum aufgestuft werden soll; beim für Landesplanung zuständigen Staatsminister wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Zugleich hat die Stadt Babenhausen den Landkreis Darmstadt-Dieburg um Unterstützung bei der Realisierung dieses Anliegens gebeten.

Daraufhin hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 27. März 2007 beschlossen, sich der Forderung der Stadt Babenhausen auf Aufstufung zum Mittelzentrum im Rahmen der Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes und auf entsprechende landes-planerische Vorgaben für die anstehende Fortschreibung des Regionalplanes Südhessen anzuschließen.

Durch die Konversion der Kaserne Babenhausen hat sich die stadt- und regionalplanerische Ausgangssituation deutlich geändert. Schon heute erfüllt die Stadt Babenhausen viele Ausweisungskriterien für ein Mittelzentrum. Die nun anstehende städtebauliche Entwicklung des Kasernengeländes Babenhausen bietet, verbunden mit einer Aufstufung als Mittelzentrum, die besondere Chance, die Bedeutung der Stadt Babenhausen als gewerblicher Schwerpunkt und Arbeitsmarktzentrum wesentlich zu stärken. Hiervon würde nicht nur die Stadt Babenhausen selbst - die im Übrigen als einzige Kommune im Landkreis Darmstadt-Dieburg am Kreuzungspunkt zweier Regionalachsen des Regionalplanes liegt - profitieren; vielmehr werden davon wichtige Entwicklungsimpulse für den gesamten östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg erwartet.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert daher:

-          In Kapitel 3.2 "Zentrale Orte" ist unter Z3.2.2.-6 die Stadt Babenhausen als Mittelzentrum aufzunehmen. Hierzu ist im Zuge des weiteren Aufstellungs-verfahrens des Regionalplanes Südhessen auf eine entsprechende Vorgabe durch die Landesplanung hinzuwirken.

 

 

5. Energie

 

Für Kapitel 8 „Energie“ ist es für die regionale und kommunale Umsetzung in Südhessen erforderlich, ein ergänzendes „Energiekonzept Südhessen“ zu erstellen, das raumverträgliche Lösungsansätze, insbesondere für die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien, aufzeigt. Dieses Detailkonzept begleitet und unterstützt das Landeskonzept als räumlich abgegrenzte Potentialstudie fachlich. Die erforderlichen Finanz-mittel sind vom Land Hessen bzw. vom Planungsverband zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesplanungsgesetzes und der Hessischen Bauordnung für die Nutzung Erneuerbarer Energien zu verbessern.

 

Im Kapitel 8.2.1. Windenergienutzung“ sind weitere, geeignete Standorte für „Windenergieanlagen“ auszuweisen. Zur „Darstellung als Vorranggebiete“ ist der bestehende Kriterienkatalog (Abstand) insbesondere dahingehend zu ändern, dass lediglich hierbei fachliche Kriterien Anwendung finden sollten.

 

Der gesamte Themenkomplex „Energie“ erscheint dem Landkreis Darmstadt-Dieburg fachlich nicht als abgewogen. Insbesondere bei der Windenergienutzung ergeben sich Defizite.

 

Daher sollte der Entwurf zum „Regionalplan 2009“ zunächst ohne den Teilbereich „Energie“ zur Genehmigung vorgelegt und ein Teilkonzept nach § 6 Absatz 5 HLPG in einer Arbeitsgruppe der Regionalversammlung hierzu gesondert fachlich bearbeitet werden. Das Teilkonzept ist bis zum Jahr 2011 in das entsprechende Verfahren zu bringen.

 

Damit erscheint die Genehmigungsfähigkeit zum neuen Regionalplan 2009 insgesamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg verbessert und es entsteht nicht noch eine weitere zeitliche Verzögerung bis zum In-Kraft-Treten.

 

 

6. Rohstoffsicherung

 

Im Kapitel 9 „Rohstoffsicherung“ sind die „Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, Planung“ in der sachlichen Abwägung insgesamt nicht nachvollziehbar. Für eine strategische Umweltprüfung sind insbesondere Aussagen über den Bestand an Flächen insgesamt zur regionalen Versorgung, der zukünftige Versorgungsnachweis und ein regelmäßiges Monitoring hierzu dringend erforderlich. Das bestehende Rohstoffsicherungskonzept Hessen ist entsprechend zu überarbeiten und bei allen geplanten Maßnahmen zur Rohstoffsicherung eine Einzelfallprüfung hierzu erforderlich.

 

Um die Berücksichtigung der genannten Forderungen und Hinweise im weiteren Planungsverfahren wird gebeten.

 

Darmstadt, 9. November 2009