Beschluss:
Der nachfolgenden Stellungnahme zum Regionalplan Südhessen wird zugestimmt.
Stellungnahme
des Landkreises
Darmstadt-Dieburg
zum Entwurf 2009 des
Regionalplans Südhessen
und zum Entwurf des
Regionalen Flächennutzungsplans
für das Gebiet des Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main
Anlass der Stellungnahme:
Die Regionalversammlung Südhessen hat am 30. April
2009 die erneute Anhörung und Offenlegung des Entwurfs des Regionalplans
Südhessen und des Regionalen Flächennutzungsplans für das Gebiet des
Ballungsraums Frankfurt/Rhein-Main beschlossen. Bereits am 18. Februar 2009
wurde von der Verbandskammer des Planungsverbandes Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main der Beschluss über die Durchführung des
Beteiligungsverfahrens für den Regionalen Flächennutzungsplan gefasst.
Der Regionalplan Südhessen (Textteil, Karte und
Umweltbericht) und der Regionale Flächennutzungsplan (Textteil, Karte und
Umweltbericht) stellen ein zusammengehörendes Planwerk dar. Die Anhörung und
Offenlegung des Regionalplanentwurfs nach dem Hessischen Landesplanungsgesetz
wird daher gleichzeitig mit der Beteiligung der Öffentlichkeit für den Entwurf
des Regionalen Flächennutzungsplanes nach dem Baugesetzbuch durchgeführt. Die
Offenlegung findet vom 1. September bis zum 2. November 2009 statt; in dieser
Zeit können Anregungen und Bedenken zu den Planentwürfen vorgebracht werden.
Mit gemeinsamem Schreiben des Regierungspräsidenten
und des Verbandsdirektors des Planungsverbandes Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main vom 27. Juli 2009 wurden dem Landkreis Darmstadt-Dieburg
die Planunterlagen zugestellt. Mit diesem Schreiben erfolgte der Hinweis auf
die Möglichkeit, zu den Planunterlagen möglichst bis zum 2. November 2009,
spätestens jedoch zwei Wochen danach, eine Stellungnahme abzugeben.
Vorbemerkung
zur Stellungnahme:
Die
zentralen Regelungen für die weitere Siedlungs-, Infrastruktur- und
Freiraumentwicklung im Landkreis Darmstadt-Dieburg finden sich im Entwurf des
Regionalplanes Südhessen (Textteil, Karte und Umweltbericht). Da der Landkreis
Darmstadt-Dieburg nicht zum gesetzlich definierten Ballungsraum
Frankfurt/Rhein-Main gehört, ist dieser von den Regelungen des Regionalen
Flächennutzungsplanes nur mittelbar berührt.
Nach In-Kraft-Treten des Regionalplans Südhessen sind
die darin enthaltenen Ziele der Raumordnung von allen öffentlichen Stellen bei
ihren Planungen und Maßnahmen zu beachten; gegenüber der kommunalen
Bauleitplanung begründen diese gemäß § 1 Abs. 4 Baugesetzbuch eine
Anpassungspflicht. Die nicht als Ziele gekennzeichneten Plansätze sind
Grundsätze oder sonstige Erfordernisse der Raumordnung, die von allen
öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Die Festlegungen des Regionalplanes Südhessen
berühren damit räumlich und in ihren rechtlichen Wirkungen den Landkreis
Darmstadt-Dieburg sowie die 23 kreisangehörigen Städte und Gemeinden
unmittelbar in ihrer kommunalen Selbstverwaltung.
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden werden die
aus ihrer Sicht bedeutenden Anregungen und Bedenken in deren jeweiligen
Stellungnahmen thematisieren. Ergänzend dazu gibt der Landkreis
Darmstadt-Dieburg die vorliegende Stellungnahme zu ausgewählten Belangen mit
besonderer überörtlicher bzw. kreisweiter Bedeutung ab.
Stellungnahme
zum Entwurf des Regionalplans Südhessen:
Der
Landkreis Darmstadt-Dieburg nimmt zu den Inhalten
- Ausbau des
Flughafens Frankfurt/Main
- Aus-/Neubaumaßnahmen
des Schienenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Aus-/Neubaumaßnahmen
des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Zentrale
Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
- Energie
- Rohstoffsicherung
des Entwurfs des Regionalplans Südhessen wie folgt
Stellung:
1. Ausbau des
Flughafens Frankfurt/Main
Die Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich
einer neuen Landebahn (Variante Nordwest) ist ein Kernbestandteil des Entwurfs
des Regionalplans.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg begrüßt das Urteil
des Verwaltungsgerichtshofs Kassel mit seiner ablehnenden Haltung gegenüber 17
Nachtflügen in der Mediationsnacht (23 bis 5 Uhr) und 150 Nachtflügen zwischen
22 und 6 Uhr. Die in der Mediation vereinbarten und als zwingend notwendig
erachteten Einschränkungen im Flugbetrieb sollten zum Schutz der Bevölkerung
darüber hinaus auch im Regionalplan festgeschrieben werden.
Weder der "Anti-Lärm-Pakt", noch das
"Nachtflugverbot" - die zwingend erforderlichen Kompensationen für
eine Erweiterung des Flughafens - werden im Entwurf des Regionalplanes als
verbindliche sowie hinreichend konkrete Ziele formuliert und damit entsprechend
gesichert. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
Darmstadt-Dieburg vor zusätzlichen Belastungen und damit der Schutz der
Lebensqualität und der Gesundheit ist auf diese Weise nicht ausreichend und
verlässlich sichergestellt.
Der Planentwurf enthält zudem kein auf den Ausbau des
Flughafens abgestelltes, zukunftsfähiges Konzept für die Siedlungs-,
Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Damit widerspricht er zugleich den
Planaussagen des geänderten Landesentwicklungsplans Hessen 2000, in dem ein
solches Siedlungsstrukturkonzept von der Regionalplanung verbindlich gefordert
wird.
So ist nicht erkennbar, dass über die Ausweisung von
Siedlungsbeschränkungs-bereichen hinaus eine regionalplanerische
Auseinandersetzung mit den deutlich zunehmenden Fluglärmbelastungen stattgefunden
hat. Weitergehende Aussagen zu möglichen Konsequenzen für die künftige
Siedlungsentwicklung der 23 Städte und Gemeinden des Landkreises
Darmstadt-Dieburg - bei gleichzeitiger Gewährleistung kommunaler
Handlungsspielräume - fehlen. Auch die Gewährleistung der Freizeit- und
Erholungsfunktionen wird nicht ausreichend thematisiert. Darüber hinaus bleibt
offen, inwieweit verhindert werden kann, dass das mit der Flughafenerweiterung
zusätzlich entstehende Verkehrsaufkommen zu einer Minderung der Verkehrsqualität
führt. Ebenso wird die Vermeidung der daraus resultierenden zusätzlichen Lärm-
und Luftschadstoffbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises
nicht thematisiert.
Besonders eklatant sind demgegenüber die Eingriffe in
die Selbstverwaltung bzw. in die Planungshoheit der Kommunen Erzhausen,
Weiterstadt, Griesheim, Pfungstadt und Roßdorf. Diese sind von den im Entwurf
des Regionalplans ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsgebieten - in denen eine
Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete künftig nicht mehr zulässig
ist - direkt betroffen. Diesen Städten und Gemeinden werden massive
Einschränkungen der kommunalen Entwicklung abverlangt, ohne dass ihnen hierfür
ein geeigneter Ersatz bzw. Kompensation angeboten wird. Für die Stadt Griesheim,
die keine Flächenreserven im eigenen Gebiet aufweist, wird im
Regionalplanentwurf lediglich ein übergemeindlicher Flächenausgleich angeregt.
Für die betroffenen Städte und Gemeinden sollten geeignete
Kompensationsmöglichkeiten gefunden und in den Regionalplan mit aufgenommen
werden.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert daher:
- Im Kapitel
5.5 "Luftverkehr" sind die in der Mediation vereinbarten Komponenten
"Anti-Lärm-Pakt" und "Nachtflugverbot" als verbindliche und
hinreichend konkret formulierte Ziele der Raumordnung festzuschreiben. Hierbei
sind die Nachtflugbeschränkungen bereits im Regionalplan konkret zu fixieren
und nicht - wie unter Z5.5-4 erfolgt - ausschließlich auf die Verfahren nach
dem Luftverkehrsgesetz zu verweisen.
- Die Planunterlagen sind um eine sachgerechte Auseinandersetzung
mit den Konsequenzen des Ausbaus des Flughafens Frankfurt/Main zu ergänzen. Die
auf den Flughafenausbau abgestellte regionalplanerische Konzeption ist in einem
eigenen Kapitel zu thematisieren sowie nachvollziehbar und transparent
darzustellen.
- Für die
Städte und Gemeinden des Landkreises, die von den in Kapitel 3.4
"Siedlungsstruktur" unter Z3.4.4-1 thematisierten und in der
Plankarte ausgewiesenen Siedlungsbeschränkungsgebieten betroffen sind, ist ein
spezielles Ersatz- bzw. Kompensationskonzept zu entwickeln, mit dem diesen
Kommunen auch künftig Handlungsspielräume für die kommunale Entwicklung offen
gehalten werden. Dieses Konzept ist mit den betroffenen Städten und Gemeinden
zu erarbeiten und in den Plan zu integrieren.
2. Aus-/Neubaumaßnahmen
des Schienenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Entwurf des Regionalplans Südhessen ist die
Realisierung der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar mit der
Trassenführung über den Hauptbahnhof Darmstadt als Ziel der Raumordnung
fixiert. Hierbei haben die im Raumordnungsverfahren als raumverträglich
beurteilten Varianten III (ausschließliche Führung über den Darmstädter
Hauptbahnhof, Weiterführung in Richtung Süden entlang der A67) und IV
(ausschließliche Führung über den Darmstädter Hauptbahnhof, Weiterführung in
Richtung Süden entlang der A5) Eingang in den Planentwurf gefunden. Den
tatsächlichen Planungen der Deutschen Bahn AG wird damit nur bedingt Rechnung
getragen. Aktuell verläuft die geplante Trasse von Norden aus kommend entlang
der A5, ohne Abzweig nach Darmstadt, mit einem Halt in Darmstadt-West (Siedlung
Tann) und ab dem Darmstädter Kreuz entlang der A67. Im vorliegenden Entwurf des
Regionalplans ist die Trassenführung entlang der A5 westlich von Weiterstadt
und Griesheim nicht dargestellt. Die ursprüngliche Alternative einer
Streckenführung entlang der A5 - auch südlich des Darmstädter Kreuzes - wird
seitens der Deutschen Bahn AG derzeit nicht weiterverfolgt. Eine solche Trasse
hätte zudem Auswirkungen auf die Gemeinden Seeheim-Jugenheim, Bickenbach und
Alsbach-Hähnlein.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert in diesem
Zusammenhang:
- Die in
Kapitel 5.1 "Schienenverkehr" unter Planziffer Z5.1-3 formulierten
Ziele der Raumordnung und die in der Plankarte ausgewiesenen Trassenführungen
zur ICE-Neubaustrecke Rhein/Main-Rhein/Neckar sind insofern abzuändern, dass
ein Halt in der Region Darmstadt/Darmstadt-Dieburg erforderlich ist. Als
Haltepunkt für die ICE-Neubaustrecke ist der Hauptbahnhof Darmstadt aufzuführen.
- In Kapitel
5.1 sind unter Planziffer Z5.1-3 geeignete Lärmschutzmaßnahmen für die
betroffenen Kommunen Erzhausen, Weiterstadt, Griesheim und Pfungstadt mit
aufzunehmen. Für den Streckenabschnitt in Weiterstadt ist ein Tunnel zwingend
erforderlich.
- In Kapitel
5.1 "Schienenverkehr" ist im Zusammenhang mit den Zielaussagen zur
ICE-Neubaustrecke als weiteres Ziel der Raumordnung die Schaffung einer
regionalen Direktverbindung zwischen dem Darmstädter Hauptbahnhof und dem
Flughafen Frankfurt aufzunehmen. Unabhängig von der letztlich realisierten
Variante der ICE-Neubaustrecke ist dieser Lückenschluss für ein zukunftsfähiges
regionales Schienenverkehrsnetz erforderlich.
- In Kapitel
5.1 "Schienenverkehr" ist die Verbesserung der Verbindung zwischen
den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar unter Einbeziehung der
dazwischen liegenden Landkreise durch ein Ausbau des ÖPNV-Netzes mit
aufzunehmen.
- In Kapitel
5.1 wird ein weiterer Punkt mit folgendem Wortlaut eingefügt: Ausbau und
Verlängerung der S1 von Ober-Roden über Eppertshausen, Münster bis Dieburg
sowie Weiterführung und damit Ringschluss der S1 über Darmstadt nach Frankfurt.
- In Kapitel
5.1 ist die Planziffer Z5.1-5 Absatz Regionaltangente-West (RTW) um folgenden
Zusatz zu ergänzen: Die Führung der RTW-Gleise zwischen Neu-Isenburg und
Buchschlag erfolgt auf der östlichen Seite. Hiermit wird die Option einer
Durchbindung der RTW auf die Dreieichbahn bis nach Dieburg und somit der
direkte Anschluss Dieburgs an den Frankfurter Flughafen für die Zukunft offen
gehalten.
3. Aus-/Neubaumaßnahmen
des Straßenverkehrs im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Im Entwurf des Regionalplans Südhessen sind als
verbindliche, abschließend abgewogene Ziele der Raumordnung die Aus- und
Neubauvorhaben „B3 Westumfahrung Darmstadt“, "B26 Nordost-Umgehung
Darmstadt", "B26 weitgehend plangleicher Ausbau zwischen Dieburg und
Babenhausen", "B38 Ortsumfahrung Reinheim und Spachbrücken"
sowie „Westring Griesheim“ aufgenommen.
Weitere Neu- und Ausbauvorhaben haben als
Planungshinweise in den Regionalplanentwurf Eingang gefunden. Hierbei handelt
es sich jedoch lediglich um Planungsvorstellungen bzw. nicht abgestimmte
Planungen. Diese Vorhaben sind daher auch nicht in der Plankarte eingezeichnet.
Folgende Neu- und Ausbauvorhaben gelten als Planungshinweise: „B26
Ortsumfahrung Babenhausen“, „B38 Ortsumfahrung Groß-Bieberau“, „B45 Ausbau
Dieburg (B26) – Groß-Umstadt“, „L3065 Ost Ortsumfahrung Babenhausen“, „L3112
Ortsumfahrung Alsbach-Hähnlein Ortsteil Hähnlein“, „L3116 Westumgehung
Babenhausen“ sowie „L3303 Westumgehung Pfungstadt“.
Mit dem hessenweit ersten auf Kreisebene freiwillig
erstellten Verkehrsentwicklungsplan (VEP) liegt bis Anfang 2010 eine systematische
Untersuchungsmethodik mit Auswirkungen diverser Straßenbaumaßnahmen im
Landkreis vor. In diesem werden alle Projekte, die geplant oder gewünscht sind,
in einem Modell zusammengefasst. So können konkrete Aussagen zu Ziel- und
Quellbeziehungen getroffen und eine bessere Planung und Lenkung der
Verkehrsströme vorgenommen werden.
Insoweit weist der Landkreis bereits jetzt daraufhin,
dass nach Beschluss über den VEP durch den Kreistag mögliche Ergebnisse noch
ergänzend als Planungshinweise unter Punkt G5.2-10 aufzunehmen sind.
4. Zentrale
Orte im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Wichtiges Element des raum- und
siedlungsstrukturellen Konzeptes des Regionalplans Südhessen ist das System der
zentralen Orte. In diesem Zusammenhang werden im Planentwurf in Übernahme der
Vorgaben der Landesplanung die Städte Dieburg, Griesheim, Groß-Umstadt,
Pfungstadt und Weiterstadt als Mittelzentren im Landkreis Darmstadt-Dieburg
ausgewiesen. Diese Mittelzentren sollen als Standorte für gehobene
Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und Verwaltungsbereich
und für weitere private Dienstleistungen gesichert werden. Sie sind zudem
Standorte für großflächige Einzelhandelsvorhaben.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Babenhausen
hat in ihrer Sitzung am 22. Februar 2007 einstimmig beschlossen, dass das
Unterzentrum Babenhausen zum Mittelzentrum aufgestuft werden soll; beim für
Landesplanung zuständigen Staatsminister wurde ein entsprechender Antrag
gestellt. Zugleich hat die Stadt Babenhausen den Landkreis Darmstadt-Dieburg um
Unterstützung bei der Realisierung dieses Anliegens gebeten.
Daraufhin hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am
27. März 2007 beschlossen, sich der Forderung der Stadt Babenhausen auf
Aufstufung zum Mittelzentrum im Rahmen der Fortschreibung des
Landesentwicklungsplanes und auf entsprechende landes-planerische Vorgaben für
die anstehende Fortschreibung des Regionalplanes Südhessen anzuschließen.
Durch die Konversion der Kaserne Babenhausen hat sich
die stadt- und regionalplanerische Ausgangssituation deutlich geändert. Schon
heute erfüllt die Stadt Babenhausen viele Ausweisungskriterien für ein
Mittelzentrum. Die nun anstehende städtebauliche Entwicklung des
Kasernengeländes Babenhausen bietet, verbunden mit einer Aufstufung als Mittelzentrum,
die besondere Chance, die Bedeutung der Stadt Babenhausen als gewerblicher
Schwerpunkt und Arbeitsmarktzentrum wesentlich zu stärken. Hiervon würde nicht
nur die Stadt Babenhausen selbst - die im Übrigen als einzige Kommune im
Landkreis Darmstadt-Dieburg am Kreuzungspunkt zweier Regionalachsen des
Regionalplanes liegt - profitieren; vielmehr werden davon wichtige
Entwicklungsimpulse für den gesamten östlichen Landkreis Darmstadt-Dieburg
erwartet.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg fordert daher:
-
In Kapitel
3.2 "Zentrale Orte" ist unter Z3.2.2.-6 die Stadt Babenhausen als
Mittelzentrum aufzunehmen. Hierzu ist im Zuge des weiteren
Aufstellungs-verfahrens des Regionalplanes Südhessen auf eine entsprechende
Vorgabe durch die Landesplanung hinzuwirken.
5. Energie
Für Kapitel 8 „Energie“ ist es für die regionale und
kommunale Umsetzung in Südhessen erforderlich, ein ergänzendes „Energiekonzept
Südhessen“ zu erstellen, das raumverträgliche Lösungsansätze, insbesondere für
die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien, aufzeigt. Dieses Detailkonzept
begleitet und unterstützt das Landeskonzept als räumlich abgegrenzte
Potentialstudie fachlich. Die erforderlichen Finanz-mittel sind vom Land Hessen
bzw. vom Planungsverband zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig sind die
rechtlichen Rahmenbedingungen des Landesplanungsgesetzes und der Hessischen
Bauordnung für die Nutzung Erneuerbarer Energien zu verbessern.
Im Kapitel 8.2.1. Windenergienutzung“ sind weitere,
geeignete Standorte für „Windenergieanlagen“ auszuweisen. Zur „Darstellung als
Vorranggebiete“ ist der bestehende Kriterienkatalog (Abstand) insbesondere
dahingehend zu ändern, dass lediglich hierbei fachliche Kriterien Anwendung
finden sollten.
Der gesamte Themenkomplex „Energie“ erscheint dem
Landkreis Darmstadt-Dieburg fachlich nicht als abgewogen. Insbesondere bei der
Windenergienutzung ergeben sich Defizite.
Daher sollte der Entwurf zum „Regionalplan 2009“
zunächst ohne den Teilbereich „Energie“ zur Genehmigung vorgelegt und ein
Teilkonzept nach § 6 Absatz 5 HLPG in einer Arbeitsgruppe der
Regionalversammlung hierzu gesondert fachlich bearbeitet werden. Das
Teilkonzept ist bis zum Jahr 2011 in das entsprechende Verfahren zu bringen.
Damit erscheint die Genehmigungsfähigkeit zum neuen
Regionalplan 2009 insgesamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg verbessert und
es entsteht nicht noch eine weitere zeitliche Verzögerung bis zum
In-Kraft-Treten.
6. Rohstoffsicherung
Im Kapitel 9 „Rohstoffsicherung“ sind die „Vorranggebiete
für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten, Planung“ in der sachlichen
Abwägung insgesamt nicht nachvollziehbar. Für eine strategische Umweltprüfung
sind insbesondere Aussagen über den Bestand an Flächen insgesamt zur regionalen
Versorgung, der zukünftige Versorgungsnachweis und ein regelmäßiges Monitoring
hierzu dringend erforderlich. Das bestehende Rohstoffsicherungskonzept Hessen
ist entsprechend zu überarbeiten und bei allen geplanten Maßnahmen zur
Rohstoffsicherung eine Einzelfallprüfung hierzu erforderlich.
Um
die Berücksichtigung der genannten Forderungen und Hinweise im weiteren
Planungsverfahren wird gebeten.
Darmstadt, 9. November 2009