Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg beantragt gemäß § 8 (Abs. II) der Stiftungsverfassung beim Stiftungsrat der Sozialstiftung den Stiftungszweck in § 2 der Verfassung dahingehend zu konkretisieren, dass im Rahmen des vorhandenen Förderzwecks „Soziale Sicherung“ auch das vom Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ betriebene Frauenhaus Münster gefördert und somit in seiner Existenz gesichert werden kann.