Beschluss:
Die Vertreter des Landkreises Darmstadt-Dieburg in der Verbandsversammlung des SENIO-Verbandes werden beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Stimmrechtsquote in der Verbandsversammlung künftig den Umlageanteilen (Finanzierungsquote) entspricht.
Hierzu soll eine Satzungsänderung entsprechend des nachfolgenden Entwurfs beantragt werden:
?. Satzung zur Änderung der
Satzung für den
„Senio-Verband“
Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am ??.??.???? folgende Änderung der Satzung des Senio-Verbands vom 18. Dezember 2003 zuletzt geändert durch Satzung vom ??.??.???? beschlossen:
Art. I
(1) § 6 Absatz I wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verbandsversammlung besteht aus 20 Vertreterinnen
beziehungsweise Vertretern der
Verbandsmitglieder, die wie folgt auf die
Verbandsmitglieder entfallen:[1]
·
Landkreis Darmstadt-Dieburg 5 Sitze
·
Gemeinde Eppertshausen 1 Sitz
·
Gemeinde Fischbachtal 1 Sitz
·
Stadt Groß-Bieberau 1 Sitz
·
Stadt Groß-Umstadt 4 Sitze
·
Gemeinde Groß-Zimmern 2 Sitze
·
Gemeinde Münster 2 Sitze
·
Gemeinde Otzberg 1 Sitz
·
Stadt Reinheim 3 Sitze
Im Falle der Verhinderung einer Vertreterin
beziehungsweise eines Vertreters wird diese
beziehungsweise dieser durch die jeweilige
Stellvertreterin beziehungsweise den jeweiligen
Stellvertreter vertreten.“
(2) In § 6 wird hinter Absatz I folgender neuer Absatz Ia eingefügt.
„Für die bis zum 31. März 2011 dauernde Wahlzeit gilt §
6 Abs. I mit der Maßgabe, dass die
Mindestsitzzahl je Verbandsmitglied übergangsweise 2
Sitze beträgt. Die Gesamtzahl der
Verbandsvertreter erhöht sich für den maßgeblichen Zeitraum auf 24 Sitze.“
Art. II
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
[1] Die Sitzverteilung erfolgte unter Berücksichtigung der Verbandsumlagequote unter analoger Anwendung der
Sitzverteilungsmaßstäbe des § 22 (3) und (4) Kommunalwahlgesetz.