Sitzung: 21.09.2009 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der FDP-Fraktion:
- Ist der KA der Auffassung, dass die Ziele der Investitionsprogramme des Bundes und des Landes Hessen noch sinnvoll und erreichbar sind, wenn er jetzt eine einjährige Streckung der Programmlaufzeit fordert?
Ja. Nur in Hessen wurde
hinsichtlich der Fristen zum Baubeginn zwischen dem Investitionsprogramm des
Bundes und dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes unterschieden. Für
Maßnahmen, die im Bundesprogramm angemeldet wurden, muss der Baubeginn bis zum
31.12.2010 erfolgt sein. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen, und mit den
Nutzern (Schulgemeinde) abgestimmten Planung ist dies ein sinnvoll gesetzter
Zeitpunkt.
Dagegen kann die im
Landesprogramm gesetzte Frist zum 31.12.2009 kaum oder nur durch Verzicht auf
wesentliche Planungs- und Abstimmungsschritte eingehalten werden. Es handelt
sich bei den gemeldeten Maßnahmen um große Projekte, größtenteils energetische Sanierungen,
die allesamt eine gründliche und abgestimmte Planung erfordern.
Gemäß den Förderrichtlinien
des Landes muss demnach noch in diesem Jahr mit der Ausführung der Baumaßnahmen
begonnen werden. Hierzu wird unter Ziffer 5.1.4 sehr konkret ausgeführt: „Als
Beginn der Maßnahme gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung
zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages über wesentliche Teile des
Vorhabens. Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als
Maßnahmenbeginn.“
Auf der Website der LTH wird
in den FAQs zudem besonders betont, dass „der Begriff „wesentlich“ etwa die
Hälfte, bei Neubau = Rohbau bedeutet. Die Maßnahmen müssen entsprechend der politischen
Zielsetzung lt. Hess. Sonderinvestitionsgesetz und Förderrichtlinien (Ziffer
5.1.1.) im Jahr 2009 begonnen werden. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann –
auch mit der Zielsetzung eines Konjunkturanstoßes – nicht abgewichen werden.
Eine pauschale Fristverlängerung aufgrund der Preissteigerungen kommt aufgrund
dessen nicht in Betracht. Der Umgang mit massiven Preissteigerungen kann jedoch
einzelfallorientiert in der Clearingstelle beraten werden“.
Die derzeit vollen
Auftragsbücher, insbesondere der in der Region ansässigen Betriebe,
implizieren, dass derzeit die Kapazitäten erschöpft sind und die Handwerker für
eine zeitliche Streckung der Aufträge dankbar sind.
Der Landkreis
Darmstadt-Dieburg hat es sich bereits 2007 durch die Aufstellung eines umfangreichen
und zeitlich straffen Schulbau- und Schulsanierungsprogramms zur Aufgabe
gemacht, durch eine nachhaltige, wirtschaftliche und Ressourcen schonende Bauweise
an den Schulen ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Die Mittel aus den
Konjunkturprogrammen sind hierfür eine willkommene Unterstützung. Sie sollten
aber nicht verhindern, zunächst zukunftsweisende Planungen zu erarbeiten, um diese
dann zügig umzusetzen. – Fehler die im Abstimmungs- und Planungsprozess gemacht
werden, können in der Bau- bzw. Umsetzungsphase kaum noch korrigiert werden.
- Wird der KA auf KIP-/SIP-Projekte – und wenn ja, auf welche? – verzichten, wenn in den vorgesehenen Zeiträumen Projekte nur unter Inkaufnahme von „Vergeudung von Steuergeldern durch Mondpreise“ und „überhasteten Planungsmängeln“ realisiert werden können?
Die dem Landkreis zugewiesenen
Mittel aus dem Sonderinvestitonsprogramm werden voll ausgeschöpft werden. Ob
aufgrund Preissteigerungen bei einzelnen Objekten evtl. eine Maßnahme letztlich
nicht umgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar.
- Inwiefern ist gegenüber Mitarbeitern des DaDi-Werkes ein Korruptionsverdacht gerechtfertigt, nachdem die sog. freihändige Vergabe von Bauaufträgen auf 100 000 € erhöht wurde?
Gegenüber den Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des Da-Di Werks besteht in keinster Weise irgendein
Korruptionsverdacht. Die Möglichkeit der freihändigen Vergabe bis 100.000,00
EUR lässt aber nach außen schnell den Eindruck entstehen, als könnten die
Mitarbeiterinen und Mitarbeiter des Da-Di Werks willkürlich Aufträge bis zu
dieser Summe frei vergeben.
Das Procedere zur
Dokumentation und Überwachung bei freihändigen Vergaben, also die Aufforderung
zur Angebotsabgabe an drei bis fünf geeignete Unternehmen „in transparenten
Verfahren unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips“, ist nichts anderes als eine
beschränkte Ausschreibung, bei der allerdings keine offizielle Submission erfolgt.
Eine Erleichterung für den einzelnen Sachbearbeiter ist dabei aber ebenso wenig zu erkennen wie ein zeitlicher
Vorteil.
Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in
Höhe von 35,00 Euro angefallen.