Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der FDP-Fraktion:

 

  1. Ist der KA der Auffassung, dass die Ziele der Investitionsprogramme des Bundes und des Landes Hessen noch sinnvoll und erreichbar sind, wenn er jetzt eine einjährige Streckung der Programmlaufzeit fordert?

 

Ja. Nur in Hessen wurde hinsichtlich der Fristen zum Baubeginn zwischen dem Investitionsprogramm des Bundes und dem Sonderinvestitionsprogramm des Landes unterschieden. Für Maßnahmen, die im Bundesprogramm angemeldet wurden, muss der Baubeginn bis zum 31.12.2010 erfolgt sein. Vor dem Hintergrund einer nachhaltigen, und mit den Nutzern (Schulgemeinde) abgestimmten Planung ist dies ein sinnvoll gesetzter Zeitpunkt.

Dagegen kann die im Landesprogramm gesetzte Frist zum 31.12.2009 kaum oder nur durch Verzicht auf wesentliche Planungs- und Abstimmungsschritte eingehalten werden. Es handelt sich bei den gemeldeten Maßnahmen um große Projekte, größtenteils energetische Sanierungen, die allesamt eine gründliche und abgestimmte Planung erfordern.

Gemäß den Förderrichtlinien des Landes muss demnach noch in diesem Jahr mit der Ausführung der Baumaßnahmen begonnen werden. Hierzu wird unter Ziffer 5.1.4 sehr konkret ausgeführt: „Als Beginn der Maßnahme gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages über wesentliche Teile des Vorhabens. Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb gelten nicht als Maßnahmenbeginn.“

Auf der Website der LTH wird in den FAQs zudem besonders betont, dass „der Begriff „wesentlich“ etwa die Hälfte, bei Neubau = Rohbau bedeutet. Die Maßnahmen müssen entsprechend der politischen Zielsetzung lt. Hess. Sonderinvestitionsgesetz und Förderrichtlinien (Ziffer 5.1.1.) im Jahr 2009 begonnen werden. Von dieser gesetzlichen Vorgabe kann – auch mit der Zielsetzung eines Konjunkturanstoßes – nicht abgewichen werden. Eine pauschale Fristverlängerung aufgrund der Preissteigerungen kommt aufgrund dessen nicht in Betracht. Der Umgang mit massiven Preissteigerungen kann jedoch einzelfallorientiert in der Clearingstelle beraten werden“.

 

Die derzeit vollen Auftragsbücher, insbesondere der in der Region ansässigen Betriebe, implizieren, dass derzeit die Kapazitäten erschöpft sind und die Handwerker für eine zeitliche Streckung der Aufträge dankbar sind.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat es sich bereits 2007 durch die Aufstellung eines umfangreichen und zeitlich straffen Schulbau- und Schulsanierungsprogramms zur Aufgabe gemacht, durch eine nachhaltige, wirtschaftliche und Ressourcen schonende Bauweise an den Schulen ein optimales Lernumfeld zu schaffen.

Die Mittel aus den Konjunkturprogrammen sind hierfür eine willkommene Unterstützung. Sie sollten aber nicht verhindern, zunächst zukunftsweisende Planungen zu erarbeiten, um diese dann zügig umzusetzen. – Fehler die im Abstimmungs- und Planungsprozess gemacht werden, können in der Bau- bzw. Umsetzungsphase kaum noch korrigiert werden.

 

 

  1. Wird der KA auf KIP-/SIP-Projekte – und wenn ja, auf welche? – verzichten, wenn in den vorgesehenen Zeiträumen Projekte nur unter Inkaufnahme von „Vergeudung von Steuergeldern durch Mondpreise“ und „überhasteten Planungsmängeln“ realisiert werden können?

 

Die dem Landkreis zugewiesenen Mittel aus dem Sonderinvestitonsprogramm werden voll ausgeschöpft werden. Ob aufgrund Preissteigerungen bei einzelnen Objekten evtl. eine Maßnahme letztlich nicht umgesetzt werden kann, ist derzeit nicht absehbar.

 

  1. Inwiefern ist gegenüber Mitarbeitern des DaDi-Werkes ein Korruptionsverdacht gerechtfertigt, nachdem die sog. freihändige Vergabe von Bauaufträgen auf 100 000 €  erhöht wurde?

 

Gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Da-Di Werks besteht in keinster Weise irgendein Korruptionsverdacht. Die Möglichkeit der freihändigen Vergabe bis 100.000,00 EUR lässt aber nach außen schnell den Eindruck entstehen, als könnten die Mitarbeiterinen und Mitarbeiter des Da-Di Werks willkürlich Aufträge bis zu dieser Summe frei vergeben.

Das Procedere zur Dokumentation und Überwachung bei freihändigen Vergaben, also die Aufforderung zur Angebotsabgabe an drei bis fünf geeignete Unternehmen „in transparenten Verfahren unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips“, ist nichts anderes als eine beschränkte Ausschreibung, bei der allerdings keine offizielle Submission erfolgt. Eine Erleichterung für den einzelnen Sachbearbeiter ist dabei aber   ebenso wenig zu erkennen wie ein zeitlicher Vorteil.

 

Für die Beantwortung der Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 35,00 Euro angefallen.