Sitzung: 21.09.2009 Kreistag
Beschluss: Kenntnis genommen
Anfrage der CDU-Fraktion:
- Welche Auswirkungen hat der neu verabschiedete Tarifvertrag auf den laufenden Wirtschaftsplan?
Die Redaktionsverhandlungen
zum Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sind
noch nicht beendet. Der Tarifvertrag wurde aus diesem Grund bisher noch nicht unterschrieben.
Die finanziellen Auswirkungen
zum Tarifabschluss können derzeit noch nicht beziffert werden. Hierzu bedarf es
für jede/n betroffene/n Bedienstete/n einer Einzelfallbetrachtung. Die
Verwaltung ist bemüht diese bis zur nächsten Sitzung des Kreistages
durchzuführen und den Bedarf für das laufende Jahr unter Angabe der davon erfassten Beschäftigten zu ermitteln.
- Welche Stellen der Kreisangestellten sind davon betroffen?
Schwerpunktmäßig sind von
diesem Tarifvertrag die als Sozialarbeiter/innen bzw.
Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen beschäftigten Bediensteten der Abteilungen
VI/1 - Familienförderung -, VI/2 - Jugendhilfe- und VI/3 - Sozialamt, Allg.
soziale Angelegenheiten - betroffen.
- Wie werden die im Tarifvertrag als „Gesundheitsschutz“ genannten Maßnahmen umgesetzt und welche aktuellen betriebliche Vereinbarungen tangieren diese?
Auch hier stehen die
abschließenden Redaktionsverhandlungen noch aus, sodass der Tarifvertrag bis
zum jetzigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht unterzeichnet ist.
Die Kernaussage des Kommunalen
Arbeitgeberverbandes Hessen anlässlich einer am 07.09. d. J. stattgefundenen
Informationsveranstaltung zu diesem Thema ist: „Der Gesundheitsschutz ist
bereits seither schon im Arbeitssicherheitsgesetz abgebildet. Hier gibt es
nichts Besonderes, was außergewöhnlich neu ist.“
Eine Aussage zu dem was
konkret umzusetzen ist kann erst nach Vorliegen der unterschriebenen
Tarifvertragsfassung sowie der Durchführungshinweise des KAV-Hessen hierzu getroffen
werden.
Aktuell besteht keine
betriebliche Vereinbarung, die von den als „Gesundheitsschutz“ vorgesehenen
Maßnahmen tangiert wird.
Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 27,72 € entstanden.