Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

1. Unter 2 b der Anfrage 2853-2009 wollten wir wissen „ Wie gewährt die Kreisverwaltung, dass neben den Leistungen von Frau Grimm Ruppert die anvisierten 15000 € nicht überschritten würden !“

Die Antwort war „ Die Mittel sind auf dem Produkt 340916 unter der Kontenobergruppe 67 im Haushalt etatisiert“ Tatsächlich wurden aber auf o.g. Kontenobergruppe nur 5000 € etatisiert. (S 51 – Pkt. 6 WP 09)

a)      Wie erklärt die Verwaltung die entstehende Differenz von 10TDE ??)

 

Es handelt sich nicht um eine Differenz.

 

Im Haushalt 2009 wurden unter dem Produkt 340916 unter der Kontengruppe 67 5.000 EUR etatisiert.

 

Mit Kreisausschussbeschluss vom 28.05.2009 wurden überplanmäßig weitere 15.000 EUR unter diesem Produkt zur Verfügung gestellt.

 

Die Deckung dieser 15.000 EUR erfolgt durch Wenigerausgaben auf dem Produkt 340916 unter der Kontenobergruppe 78.

 

 

2.) Auf die Frage 3 der Anfrage 2853-2009 wollten wir wissen:

„ Aus welchen haushaltsrechtlichen Mitteln entstammen die 15000 € eines sog. weiteren Topfes? Die Antwort hier war:

 

Die Mittel würden gem. § 114 HKO außerplanmäßig zu Verfügung gestellt. Die Deckung hierzu erfolge durch Wenigerausgaben des Produktes 340916 unter der Kontenobergruppe 78.

 

Diese Kontenobergruppe (825330 € ) beinhaltet folgendes:

 

-          Zuschüsse Verkehrübungsplätze 11,1 TDE

-          Sonst. Kosten für Schulsportkoordination 11,1 TDE

-          Essenszuschuss JSS Babenhausen (25 TDE)

-          Projektkosten Familienfreundliche Schule (703 TDE)

-          Aufwendungen Essensaugabe Vertrag Villa (113 TDE)

 

Könnte uns die Verwaltung nun endlich einmal eine umfassenden Antwort unter Berücksichtigung der Fragen 1 und 2 mitteilen, woher eigentlich die 15000 € für Frau Grimm Ruppert herstammen ? Die jetzt vorliegenden Antworten erscheinen uns eher verwirrend als aufklärend!

 

Eine Budgetüberwachung erfolgt durch die Abteilung Schulservice. Grundsätzlich haben die Abteilungen das Budget nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwalten. Bei Budgetüberschreitungen wäre durch entsprechende Kreisausschuss-Beschlüsse zunächst Haushaltsrecht zu schaffen.

 

 

 

3.) Bis 100000 € könne die Verwaltung Dienstleistungsverträge – ohne öffentliche Ausschreibungen – vergeben- so der Hinweis von Herrn Leiss von der Kreisverwaltung. Trotz intensiver Suche auf der HP der Bundeswirtschaftsministeriums gelang es nicht eine entsprechende Passage zu finden.

 

Diese Aussagen wurden nicht getroffen.

 

Vielmehr wurde im Rahmen eines Telefonats dem Abg. Bischoff (Die Linke/DKP) dargelegt, dass öffentliche Vergaben auf Grundlage des Vergaberechts zu erfolgen haben. Dazu wurde ihm als Einstieg die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft (http://www.bmwi.de/) empfohlen, die unter der Rubrik „Wirtschaft » Wirtschaftspolitik » Öffentliche Aufträge“ eine Einführung in die komplexe Thematik bietet. Darüber hinaus wurde erläutert, dass sich weitere Regelungen über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im hessischen Landesrecht (z. B. Vergabebeschleunigungserlass 2009; abrufbar über http://www.had.de/) finden. Hinsichtlich der Vergabe von Aufträgen wurde mitgeteilt, dass nach der gültigen Dienstanweisung des Revisionsamtes Aufträge bis 100.000 Euro durch den Landrat bzw. darüber durch den Kreisausschuss vergeben werden können, nachdem ein entsprechendes Vergabeverfahren stattgefunden hat.

 

Wir bitten die Verwaltung den Wortlaut des entsprechenden Paragraphen in Wort und Schrift zu übermitteln- basierend auf die im WP 2008 eingestellten 30 T€  Dort wurde im Herbst 2007 auf dem Produkt P 340-916(S 54) unter der KG 67 o.g. 30 T€ für eine Ökotrophologin eingeplant. Den Wortlaut aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Verwaltung in dieser Frage damals – im Herbst 2007 - gesetzeskonform gehandelt hat !

 

In der Dienstanweisung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Ausschreibung und Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen in der 2007 geltenden Fassung war unter Ziffer XII.1geregelt, dass über die Zuschlagserteilung im Bereich der Kreisverwaltung bis zu einem Auftragswert von 75.000,00 EUR der Dezernent entscheiden kann.

 

Die damaligen Schwellenwerte gemäß der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung) in Höhe von 206.000,00 EUR waren eingehalten.

 

4) Auf die Frage „welche Dienstleistungshonorarverträge gibt es derzeit im LK Da/Di ? – erhielten wir die wenig aufschlussreiche Antwort

 

„Dienstleistungsverträge würden von den unterschiedlichsten Abteilungen abgeschlossen. Die erforderlichen Mittel würden hier im Haushalt etatisiert! Hier fragen wir an:

 

-          Bitte teilen sie uns die 10 „umsatzstärksten“ Dienstleistungshonorarverträge mit Angabe der Kostenstelle und des Produktes im WP 2009 mit?

-          Gleichzeitig wollen wir wissen wer als Person und zu welchem Zweck hier für den Landkreis tätig ist?

 

 

 

 

 

Nach Abfrage aller Abteilungen können folgende Dienstleistungshonorarverträge genannt werden:

 

Lfd. Nr.

Kostenstelle/Produkt

Zweck

Betrag (EUR)

1

P208-001A0805004

Referat Int. Frauentag

406

2

P208-001A0805001

Fortbildung Harvard Modell

1878,40

3

P208-001A0805001

Referat zum Seminar „Grundsicherung würde Frauenexistenz sichern“

450

4

SK6393400/353200

Beratung und Unterstützung von Familien

3255

5

KOG 67/P220-907

EDV-Umstellung im Finanzwesen/Steuerl. Beratungsleistungen

200.000

 

*1

6

P203001/880001

Aufträge zur Gestaltung von Broschüren

12.000

7

P340-916

Beratung gesunde Schulverpflegung (Abrechnung auf Stundenbasis)

20.000

8

343901/P343908

Leitung von VHS-Kursen

19.680

*2

9

P340-916

Wartung Sportgeräte Schulsport

9.100

 

 

*1 Es handelt sich um einen Basis-Rahmenvertrag. Eine Abrechnung erfolgt nach Zeithonorar. Die Stundensätze liegen zwischen 80,00 EUR und 130,00 EUR.

 

*2 Es handelt sich hierbei um jährlich ca. 1.300 und 1.400 Honorarverträge. Die Höhe der Einzelhonorare hängt vom Kursumfang ab und variiert.

 

Aus Gründen des Datenschutzes werden persönliche Daten zu den Dienstleistungshonorarverträgen nicht genannt.

 

Wir bitten die Verwaltung um eine fachlich eindeutige Beantwortung o.g. Fragen – so dass zeitaufwendige Nachfragen nicht mehr nötig sind.

 

Für die Beantwortung dieser Anfrage sind Personalkosten in Höhe von 150,00 EUR entstanden.