Beschluss: Kenntnis genommen

Anfrage der Fraktion von Die Linke/DKP:

 

Auf unsere Anfrage 2854-2009 wurde u.a. geantwortet:

 

„In Altfällen (der Übernahme der Heizkosten) wird noch von der alten 0,80 €-Regelung pro m² ausgegangen, wenn im Rahmen der Folgeanträge keine höheren Heizkosten nachgewiesen werden.“

 

Hierzu fragen wir:

 

1.      Wie viele Altfälle (mit 0,80 m ² pauschalisiert) gibt es derzeit in der KFB ?

Hierzu gibt es keine Auswertungsmöglichkeit in Prosoz und demzufolge auch keine Statistik.

 

2.      Wie gedenkt die KfB mit diesen Altfällen zukünftig umzugehen ?

Wie schon mehrfach ausgeführt, müssen von den Antragstellern höhere Heizkosten im Rahmen der Beantragung geltend gemacht und auch nachgewiesen werden, damit nach den Richtlinien des Deutschen Vereins für „Öffentliche und Private Fürsorge“ auch höhere Heizkosten in der Bedarfsberechnung anerkannt werden können.

 

3.      Findet die KfB es ausreichend, nur darauf hinzuweisen, dass bei Weiter-bewilligungsbescheiden u.U. höhere Heizkosten bewilligt werden ?

Zweifellos ist es ausreichend, auf das Antragsverfahren zu verweisen, denn bei jedem Neuantrag oder Weiterbewilligungsantrag müssen die Einkommens- und Bedarfstatbestände aktenkundig nachgewiesen werden und werden im Bewilligungsverfahren dann entsprechend gewürdigt.

 

4.      Wie viele monatliche Auszahlungen in der KFB gab es im Juli 2009, bei denen Kunden nicht den Regelsatz von 359 € (Alleinstehende/r – 323 €  (verheiratet) und/oder 287 € von unter 25- jährigen in der BG und/oder 215 € für Kinder von 0 bis 5 Jahren und/oder 251 € für Kinder von 6 bis 13 Jahren und/oder 287 € für Kinder von 14 bis 17 Jahren ausgezahlt bekamen? Bitte geben Sie hier den unterschiedlichen familiären Situationen entsprechend aufgeschlüsselte Zahlen an (Alleinstehend = x Fälle //// Verheiratet ohne Kind = x Fälle etc).

In der KfB wurde die Regelleistungserhöhung zum 01.07.2009 zu 100 % umgesetzt. Die neuen Parameter wurden rechtzeitig vor dem Monatslauf für Juli 2009 in die Software eingepflegt, so dass die Erhöhung in jedem Fall umgesetzt werden konnte.

 

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat am 08.07.08  „Erste Empfehlungen zu den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II (§ 22 SGB II)“und Leistungen nach dem 3.und 4. Kapitel des SGB XII veröffentlicht. Der Hessische Landkreistag und der Magistrat der Stadt Darmstadt haben sich diesen Empfehlungen angeschlossen. Wir fragen:

 

5.      Werden in der KFB diese Richtwerte für einen angemessenen Energieverbrauch auf Empfehlung o.g. Vereins in Bezug auf Nichtnachprüfbarkeitsgrenze  berücksichtigt,

und wenn ja, in welcher Weise?

(die Kopie der prakt. Arbeitshilfe des Hess. Landkreistag S. 14 fügen wir der Originalanfrage bei)

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg ist in der Arbeitsgruppe , die zusammen mit dem HLT die „Praktische Arbeitshilfe Kosten der Unterkunft und Heizung“ erstellt hat, vertreten! Diese Praktische Arbeitshilfe enthält die von der Linken/DKP erwähnte Anlage weder im Text auf Seite 14 noch im Anhang.

 

Allerdings stimmt die in der Anfrage übersandte Tabelle hinsichtlich der angemessenen Verbrauchswerte exakt mit den Vorgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg überein. Eine "Nichtnachprüfbarkeitsgrenze" wurde in der Praktischen Arbeitshilfe des HLT nicht definiert und wird auch von der KfB nicht angewandt!

 

Im Bericht des DE vom 23.07.09 beklagte die ARGE Darmstadt eine verdreifachte Besucheranzahl seit Mai 09. Wir fragen an :

 

6.      Liegen der KfB ähnliche Erkenntnisse vor ?

Nein

 

In der ARGE Darmstadt hat man zusätzliche Personalkräfte eingestellt. Wir fragen an :

 

7.      Hat die KFB ähnliche Maßnahmen ergriffen bzw. wie gedenkt die KfB  erhöhten Besucherzahlen zu begegnen ?

Der Personalschlüssel errechnet sich nicht durch Besucherzahlen. Hier werden die definitiven Fallzahlen zu Grunde gelegt.

 

8.      Denkt die KFB-Leitung daran, auf Grund eines zu erwartenden höheren Besucheraufkommens, den Empfangsbereich bzw. die Wartebereiche zu vergrößern ?

Nein

 

Für die Beantwortung dieser Fragen sind Personalkosten in Höhe von 46,80 Euro entstanden.