Beschluss:
1. Der Kreistag bildet gemäß § 38 Abs. 2 Hessische Landkreisordnung einen Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten.
2. Der Ausschuss besteht aus 15 Mitgliedern.
3.
Die Bildung erfolgt im
Benennungsverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Hess. Landkreisordnung i. V. m. § 62 Abs.
2 Hess. Gemeindeordnung
(SPD: 6 Sitze, CDU: 5 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen: 2 Sitze, FDP: 1 Sitz, FW:
1 Sitz).
4. Der Ausschuss wird beauftragt, die Wahl einer bzw. eines hauptamtlichen Ersten Kreisbeigeordneten im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung vom 15.5.2006 vorzubereiten.